Durchbruch bei der Mietpreisbremse – Mieten bezahlbar halten

In vielen Städten wächst die Sorge vieler Menschen um bezahlbaren Wohnraum. Mietsteigerungen von über 30 Prozent sind dort bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit.

 Deshalb hat die SPD im Koalitionsvertrag eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen durchgesetzt. Mit der Union haben wir uns nun auf ihre konkrete Ausgestaltung geeinigt. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder können, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Regelung für fünf Jahre in Kraft setzen. Sie gilt auch für Staffelmietverträge. Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Für Maklerverträge gilt künftig: Wer bestellt, der bezahlt! Mit dieser Einigung kann die Mietpreisbremse nun ins Kabinett gehen und pünktlich im kommenden Jahr in Kraft treten.