LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt

Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur Ausdehnung der LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen verabschiedet. Mit dieser Änderung sollen die Einnahmeausfälle in der LKW-Maut kompensiert werden, die durch das neue Wegekostengutachten zum 1. Januar 2015 entstanden sind. Dazu soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht auf weitere ca. 1.100 km vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Außerdem sollen weitere Fahrzeugklassen mautpflichtig werden, wozu zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt wird. Unser Ziel bleibt es darüber hinaus, ab 2018 die LKW-Maut wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf alle Bundesstraßen auszudehnen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.