Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet

Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.

Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.

Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.

Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf