Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

, ,

Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.