Psychiatrische Versorgung sichern

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Die Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistung wird neugeregelt, um die psychiatrische Versorgung zu sichern. Zukünftige Mindestvorgaben zur Personalausstattung werden verbindlich gemacht. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenversicherung wird beauftragt, die Mindestvorgaben zu definieren. Zusätzlich wird mit dem Gesetz die stationäre Behandlung ohne Bett in der Häuslichkeit eingeführt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.