Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB

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Auch viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Männer in Deutschland strafrechtlich verfolgt, die homosexuelle Handlungen begingen. Grundlage dafür war der, wohlgemerkt von den Nazis verschärfte, §175 StGB, den erst die SPD-Bundesregierung in den siebziger Jahren deutlich einschränkte und der 1994 schließlich ganz abgeschafft wurde. Bis heute warten die Verurteilten auf Rehabilitierung und Entschädigung. Jetzt endlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Unrecht beheben soll.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal per Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3 000 Euro und zusätzlich 1 500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen.

 

Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.