Privatisierung von Autobahnen verhindert

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Ein weiterer Bestandteil des verabschiedeten Reformpakts zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Die SPD hat durchgesetzt, dass der Bund im Grundgesetz als einziger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft festgeschrieben wird. Als zusätzliche Privatisierungsbremse wurde im Grundgesetz eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ausgeschlossen. Erstmals gibt es auch eine klare gesetzliche Grenze für die Zusammenarbeit des Staates mit dem privaten Sektor im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von max. 100 Kilometer möglich sein. Über die Mauteinnahmen bestimmt weiterhin der Bundestag. Schließlich hat unsere Fraktion auch erreicht, dass beim Übergang in die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.