Bundestag, Ausschüsse, Bundestagsfraktion
Sitzungswochen
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages legt die mindestens 20 Sitzungswochen pro Jahr fest und gibt sie den Abgeordneten bekannt. Nach § 14 des Abgeordnetengesetzes besteht an Sitzungstagen Präsenzpflicht. Die Abgeordneten müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.
Der grobe Ablauf der meisten Sitzungswochen sieht wie folgt aus: Zu Beginn kommen die Fraktionsvorstände, die Fraktionen und Arbeitsgruppen zusammen. Am Mittwoch tagen die Ausschüsse. Donnerstags und Freitags finden die Plenarsitzungen statt.
Im Sitzungskalender des Deutschen Bundestages sind die Tagungswochen und die sitzungsfreien Wochen, in denen die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen arbeiten, verzeichnet.
Fraktion
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Im 17. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 239 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 146 Sitzen, der FDP-Fraktion mit 93 Sitzen, der Fraktion Die Linke mit 76 Sitzen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 68 Sitzen. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke einer Fraktion und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Insgesamt sitzen im 17. Deutschen Bundestag 622 Abgeordnete.
Die gewählten 146 Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bilden gemeinsam die SPD-Bundestagsfraktion und vertreten die sozialdemokratische Politik im Deutschen Bundestag. Die zentrale Aufgabe der SPD-Bundestagsfraktion ist es, sich an den programmatischen Aussagen der Partei zu orientieren und diese unter Beachtung der jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten und der parlamentarischen Spielregeln im Bundestag in praktische Politik umzusetzen.
Ständige Ausschüsse
Der größte Teil der Arbeit des Bundestages wird nicht im Plenum, sondern in den ständigen Fachausschüssen geleistet, von denen die meisten dem Arbeitsbereich eines Bundesministeriums zugeordnet sind. Nach der Geschäftsordnung sind die Ausschüsse „vorbereitende Beschlussorgane” des Bundestags. Faktisch fallen die Entscheidungen oft schon hier, da sich die meisten Abgeordneten bei ihrem abschließenden Votum über Gesetze im Plenum auf die detaillierte Vorarbeit der Ausschüsse und deren Beschlussempfehlungen verlassen.
Die ständigen Ausschüsse werden auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren.
In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt.






