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Identitätsnachweis im Netz sicherer machen

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Mit einem abschließend beratenen Gesetzentwurf will der Bundestag ermöglichen, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) des elektronischen Personalausweises zu befördern. Insbesondere soll die elektronische Ausweisfunktion stärker in der Verwaltung genutzt werden. Der Personalausweis mit sogenannter eID-Funktion wurde 2010 eingeführt, ist jedoch in seiner Verbreitung deutlich hinter den Erwartungen zurück geblieben. Ein Grund liegt darin, dass die Verfahren zur Freischaltung bislang aufwendig sind und nur wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf hat daher zum Ziel, gesetzliche Hürden abzubauen, die Einsatzmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktionen des elektronischen Personalausweises zu verbreitern und die Sicherheit bei der Anwendung zu erhöhen. Dafür wird u.a. künftig jeder neue Personalausweis einsatzbereit für den elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.