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Fahrverbot für laute Güterwagons ab 2020

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Noch immer leiden Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Bahngleisen unter dem Lärm von Güterwagons. Seit vielen Jahren unterstützt die Bundesregierung daher bereits die Umrüstung alter Güterwagen mit neuen Flüsterbremsen. In dieser Woche wurde darüber hinaus abschließend ein Gesetz beraten, das ab 2020 den Einsatz von lauten Güterwagen ohne Flüsterbremsen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Damit ist es gelungen, ein weiteres Projekt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Anträge „Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren“ (18/7364) und „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (18/7365)

Der Deutsche Bundestag beschließt heute (Beschluss am Do. 28.01.2016, Anm. d. Red.) zwei Anträge zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Belastungen, die durch die Realisierung von europäisch bedeutsamen Schienenprojekten entstehen. Mit dieser Persönlichen Erklärung möchten wir unser Abstimmungsverhalten zu diesen Anträgen erläutern.

Der Antrag „Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren“ sieht vor, dass der Bund Kosten in Höhe von 1.521,4 Mio. Euro übernimmt, die durch zusätzlichen Lärmschutz an der Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel im Abschnitt von Offenburg bis nach Basel entstehen. Wir erkennen die erhebliche bundespolitische Bedeutung der Strecke im Rahmen des europäischen TEN-Kernkorridors, die geleistete konstruktive Arbeit des Projektbeirats Rheintalbahn und das finanzielle Engagement des Landes Baden-Württemberg an und stimmen dem Antrag daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion zu.

Mit der Entscheidung zur Rheintalbahn werden aus unserer Sicht neue Maßstäbe auch für andere Schienenverkehrsprojekte gesetzt. Anlieger von Bahnanlagen sind in ganz Deutschland gleichermaßen von Schienenlärm betroffen. Der bei der Rheintalbahn angelegte Maßstab sollte daher für alle schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürger gelten. Dieser Erkenntnis folgt der Antrag „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ in Ansätzen. Er sieht vor, dass künftig auch in anderen Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch Schienengüterverkehre ein Schutz von Anwohnern und Umwelt erreicht werden kann, der über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgeht.

Wir bedauern sehr, dass die CDU/CSU keine – von uns wiederholt vorgeschlagenen – weitergehenden Beschlüsse mitgetragen hat, die bei anderen bundes- und europaweit bedeutsamen Strecken ein ähnlich hohes Schutzniveau von Mensch und Umwelt wie bei der Rheintalbahn verbindlich vorsehen. Zur Vermeidung von zahlreichen Klagen und im Sinne eines zügigen Baubeginns halten wir zusätzliche Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen – die im Vorfeld mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt sind – im laufenden Planfeststellungsverfahren des dreigleisigen Ausbaus der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen und beim sechsgleisigen Ausbau der Strecke Duisburg-Düsseldorf im Zuge des Rhein-Ruhr-Express für zwingend erforderlich.

Darüber hinaus ist der Lärmschutz an der gesamten Mittelrheintalstrecke (Köln-Mainz) deutlich zu verbessern. Schließlich wollen wir Kommunen, die an den besonders stark befahrenen europäischen Güterverkehrskorridoren liegen, beim Neubau von Bahnunterführungen stärker als bisher unterstützen, um die Sicherheit zu erhöhen und eine bessere Verkehrsabwicklung zu ermöglichen.

Die heute verabschiedeten Anträge können aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, im Rahmen weiterer parlamentarischer Verfahren einen vergleichbaren Schutz von Mensch und Umwelt vor Schienenverkehrsbelastungen zu erreichen, wie er heute für die Rheintalbahn beschlossen wurde.

 

Schutz vor Straßen- und Schienenlärm erhöhen

Mit der Zunahme des Verkehrs steigt auch die Lärmbelastung. Damit notwendige Investitionen in Infrastruktur gesellschaftliche Akzeptanz finden, müssen sie von Lärmschutzmaßnahmen begleitet werden. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Für einen neuen Infrastrukturkonsens – Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich verbessern“ fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte nationale Verkehrslärmschutzpaket II umzusetzen. Erforderlich sind ein wirksames Lärmschutzgesetz und die Einführung des Verursacherprinzips bei den Lärmschutzkosten. Beim Schienenverkehr muss der Schienenbonus abgeschafft werden. Der Schienenbonus ist ein Korrekturfaktor, demzufolge Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5dB(A) überschritten wird. Außerdem müssen wettbewerbliche Anreizsysteme zur Lärmverminderung geschaffen werden. Zudem sollen alle europäischen Güterwagen umgerüstet werden. Beim Straßenverkehr sind die Bundesmittel für Lärmschutz zu verstetigen. Lärmarme Verkehrsträger wie Elektrofahrzeuge und verkehrsberuhigende Maßnahmen benötigen weitere Förderung. Schließlich bedarf es einer Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer durch Informationskampagnen.

Im Mittelrheintal erzeugt der Schienengüterverkehr eine hohe Lärmbelastung. Sie wird durch den Ausbau der Verbindung von Genua nach Rotterdam noch steigen. Die Fraktionen der SPD, CDU und FDP des rheinland-pfälzischen Landtages haben den Bau einer alternativen Güterverkehrsstrecke sowie Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund und die Deutsche Bahn gefordert. Dies unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion. Daher fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag „Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten – Alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal angehen“ auf, eine Machbarkeitsstudie über neue Schienengüterverkehrstrassen und die Nutzung bestehender Bahntrassen für den Güterfernverkehr zu erstellen. Zudem sollen lärmmindernde Maßnahmen schneller umgesetzt werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705461.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706452.pdf