Entwurf eines Hebammenreformgesetzes

,

Hebammen leisten eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Sie helfen bei einem guten Start ins Leben. Die Hebammenausbildung moderner und attraktiver zu gestalten, ist Ziel des Hebammenreformgesetzes, dessen Entwurf der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat. Angehende Hebammen sollen in Zukunft in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet werden.

Grundsätzlich kann das Studium beginnen, wer eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat. Das duale Studium soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern. Nach dem Abschluss mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung darf dann die Berufsbezeichnung „Hebamme“ geführt werden. Während des gesamten Studiums erhalten die angehenden Hebammen eine Vergütung.

Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten. Es setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910612.pdf