Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

, ,

Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Bevor Entlastungen für die Letztverbraucher:innen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem die Einhaltung von beihilferechtliche Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden, um Verbraucher:innen und Unternehmen zügig und unkompliziert zu entlasten.

Weitere Informationen gibt es hier.