Aktuelles – Oliver Kaczmarek, Md

Wissenschaftskommunikation stärken

,

In dieser Woche haben wir einen Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation beraten. Der Antrag weist auf die Wichtigkeit von Wissenschaftskommunikation hin, nimmt Bezug auf moderne partizipative Ansätze und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden. Um die kommunikative Kompetenz von Forschenden aufzubauen und zu verbessern, soll ein Sonderprogramm „Kompetenzaufbau Wissenschaftskommunikation“ geschaffen werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten.

Zunehmend spielen auch partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen interessierte Laien an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden.  Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.

Den Antrag der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010606.pdf

Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Damit sollen die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung und die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.

Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Bundespolizei soll auch besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Es wird eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit wird der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet und der Schutz vor Extremistinnen und Extremisten verbessert, die von innen die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern, gefährden oder unterwandern könnten.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden. Auch können sich Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Auf diesen werden etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung angegeben. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt und Vorbehalte abgebaut werden, dass es zu Racial Profiling kommen könnte, das in Deutschland verboten ist.

Durch die Reform werden auch EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes umgesetzt. Damit erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, wie zum Beispiel die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.  Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten sowie die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010406.pdf

Verteilung des Einkommensteueranteils der Gemeinden anpassen

Den Gemeinden steht ein Anteil von 15 Prozent am Einkommensteueraufkommen zu. Dieser Anteil wird von den Ländern auf die Gemeinden verteilt, auf Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dabei gelten Höchstbeträge, damit es zu einer gewissen Nivellierung von Steuerkraftunterschieden kommt zwischen Gemeinden, die in Funktion und Größe gleich sind. Gleichzeitig muss jedoch ein gewisses Steuerkraftgefälle bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe gewahrt werden. Um dies bei steigenden Einkommen sicherzustellen, prüfen Bund, Länder und die Kommunalen Spitzenverbände alle drei Jahre, ob die Höchstbeträge angehoben werden müssen. Denn bei steigenden Einkommen würde bei gleichbleibenden Höchstbeträgen im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommensteuerleistungen abgeschnitten. Dies würde das Einkommensteueraufkommen zwischen den Gemeinden weiter angleichen, was dem im Grundgesetz (Artikel 106 Absatz 5) verankerten Grundsatz der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen widerspricht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, die Höchstbeträge von derzeit 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 40.000 und 80.000 Euro anzuheben. Der Bundestag hat diesen Gesetzentwurf in dieser Woche abschließend beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009872.pdf

Anpassung der Mindeststrafen des § 184b

,

In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in 1. Lesung beraten.

Zum 1. Juli 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Paragraf 184b des Strafgesetzbuches – StGB) grundlegend neugefasst. Der Strafrahmen wurde erhöht, alle entsprechenden Taten sind demzufolge „Verbrechen“.

Damals wurde das Sexualstrafrecht verschärft, wie etwa die verschärften Höchststrafen von bis zu zehn Jahren. Dies wird beibehalten. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir aber auf Fehlwirkungen in der Praxis. Denn es gibt Fälle, in denen die Strafe nicht im Verhältnis zur Tat steht. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen kann auch in diesen Fällen das Verfahren nicht eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material weiterschicken, das sie bei ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern gefunden haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, über die Straftaten aufzuklären oder einen Missbrauch zu verhindern. Ebenfalls betroffen sind Missbrauchsopfer selbst, die Missbrauchsdarstellungen nie gelöscht haben. Auch der durch bestimmte Handyeinstellungen verursachte automatische Download von Fotos in einer Chat-Gruppe kann eine Strafbarkeit begründen, selbst wenn der Inhalt nachweislich nie angeschaut wurde.

Diese Fälle binden erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – Ressourcen, die bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten dringend benötigt werden. Aus diesem Grund unterstützen zurecht auch die Justiz- und Innenminister der Länder genau wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwaltschaft eine Änderung des Gesetzes. Damit die Strafverfolgungsbehörden wieder angemessen auf diese Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit reagieren können, soll nun die Mindeststrafe auf sechs Monate festgelegt werden. So sollen Verfahren im Einzelfall wieder eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010540.pdf

Die internationale Schifffahrt im Roten Meer schützen

,

Rund zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs verlaufen durch das Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab zwischen Jemen, Dschibuti und Eritrea. Damit gehört die Region weltweit zu den meistbefahrenen Seewegen der internationalen Schifffahrt. Seit Mitte November 2023 greift die vom Iran unterstützte radikal-islamische Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen vermehrt internationale Handelsschiffe an. Sie hat dadurch die Schifffahrt in der Region teilweise zum Erliegen gebracht. Die Angriffe der Huthi-Miliz gefährden die Stabilität in einer ohnehin konfliktreichen Region, beeinträchtigen globale Lieferketten und sorgen für erheblichen wirtschaftlichen Schaden – auch für Deutschland.

Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben am 19. Februar die Mission „EUNAVFOR Aspides“ beschlossen, an der sich auch Deutschland beteiligen wird und die von den Anrainerstaaten in der Region begrüßt wird. Ziel des Bundeswehreinsatzes ist, die Freiheit der Schifffahrt zu schützen und zur Sicherheit des Seeverkehrs in der Region beizutragen. Das Einsatzgebiet umfasst das Rote Meer, das Arabische Meer, den Persischen Golf, Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie den darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich insbesondere mit seegehenden Einheiten – darunter der Fregatte „Hessen“ – sowie mit Stabspersonal. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 700 Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten und gilt bis zum 28. Februar 2025. Aktive Angriffe auf die Huthi-Miliz im Jemen werden durch das Mandat nicht abgedeckt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010347.pdf

Gemischte Bilanz des deutschen Engagements in Afghanistan

,

Im Juli 2022 hat der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ eingesetzt. Ihr Auftrag umfasst zwei Aufgaben: Sie soll das deutsche Engagement in Afghanistan von 2001 bis 2021 aufarbeiten und Empfehlungen für künftige Einsätze formulieren. Knapp eineinhalb Jahre haben je zwölf Abgeordnete und Sachverständige das deutsche Engagement in Afghanistan analysiert und bewertet. Über den ersten Teil ihres Auftrages hat die Kommission nun einen Zwischenbericht vorgelegt, der in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.

Laut dem Bericht wurden durch das deutsche Engagement zahlreiche Fortschritte in Afghanistan erzielt – etwa bei der Infrastruktur, Gesundheit und Bildung. Insbesondere Mädchen und Frauen haben von den neuen Bildungsmöglichkeiten enorm profitiert. Trotz der erzielten Erfolge ist nach Auffassung der Kommission das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan strategisch gescheitert, da die Ziele der beteiligten Akteure nicht gut genug untereinander abgestimmt und oftmals nicht realistisch waren.

Die Kommission wird sich nun dem zweiten Teil ihres Auftrags widmen und Empfehlungen formulieren für die Bereiche Wissenstransfer zwischen den beteiligten Akteuren, Evaluierung, Strategie, internationale Koordinierung, zur Rolle des Bundestags sowie für die Umsetzung und Wirksamkeit von Maßnahmen vor Ort. Die SPD-Fraktion macht sich dafür stark, dass die Kommission diese Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und ausreichend Zeit dafür erhält. Deshalb beantragten die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit CDU/CSU, das Mandat der Enquete-Kommission zu verlängern, damit die inhaltliche Arbeit bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden kann. Um die Vertraulichkeit schutzbedürftiger Informationen und Erkenntnisse zu gewährleisten, wird zudem beantragt, Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen nur auf Beschluss zu veröffentlichen.

Den gemeinsamen Antrag der Koalition und CDU/CSU finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010374.pdf

Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen

,

Zehn Jahre sind seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim-Halbinsel durch Russland vergangen. Vor zwei Jahren – am 24. Februar 2022 – ist Russland dann den nächsten Schritt gegangen und hat die gesamte Ukraine überfallen. Putin hat damit nicht nur den Krieg wieder nach Europa gebracht. Er bringt vor allem unermessliches Leid und Zerstörung für die Ukraine.

Deutschland unterstützt die Ukraine– finanziell, humanitär und auch militärisch. Deutschland wird seine Unterstützung auch in Zukunft fortführen. Das haben die Ampel-Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag, der in dieser Woche anlässlich des 10. Jahrestages des russischen Krieges gegen die Ukraine beschlossen wurde, betont. Ziel ist, die Ukraine auch weiterhin in ihrem Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen, Militärhilfe zu leisten und die Rüstungs- und Munitionsproduktion hierzulande weiter auszubauen. Zugleich bekräftigen die Ampel-Fraktionen, die Ukraine auf ihrem Weg in die NATO zu unterstützen und begrüßen die internationalen Anstrengungen, die Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit für Kriegsverbrechen und zahllose Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010375.pdf

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

,

In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.

Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf

Entkriminalisierung von Cannabis

,

In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Cannabisgesetzes der Bundesregierung beraten. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit soll auch der Schwarzmarkt für Cannabis zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den privaten Anbau zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – in sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und werden strikt überwacht. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden. Für 18- bis 21-Jährige sollen strengere Regeln gelten, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Clubs. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen. Der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahre bleibt strikt verboten. Für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz sollen weitreichende Konsumverbote geregelt werden. So soll der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten sein. Auch im öffentlichen Raum ist der Konsum etwa in der Nähe von Kitas, Schulen oder Spiel- und Sportplätzen nicht gestattet.

In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig nicht mehr strafbar sein. Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen soll Erwachsenen am Wohnort gestattet sein. Und um diesen Eigenanbau auch alltagstauglich zu gestalten, soll am Wohnsitz der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zulässig sein.

Es ist eine umfassende Evaluation vorgesehen, die sowohl die Auswirkung des Cannabisgesetzes auf Kinder und Jugendliche als auch auf die organisierte Kriminalität beleuchten soll.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf

Bessere Aufklärung bei Naturgefahren

,

Der Bundestag hat das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD) geändert, um so – insbesondere vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Das Naturgefahrenportal soll dazu beitragen, den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland zu verbessern. Es geht darum, über mögliche Naturgefahren aufzuklären und Informationen zu Vorsorgemaßnahmen so früh wie möglich bereitzustellen, bestenfalls noch bevor das Ereignis eintritt. Künftig soll der DWD nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten. Das Naturgefahrenportal ist eine Ergänzung zum bestehenden Warnsystem in Deutschland. Alle Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu Naturgefahren wie Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten werden im Naturgefahrenportal online bereitgestellt. Die Informationen sollen einfach und für alle verständlich sein und stehen über ein Webportal in einheitlichem und barrierefreiem Format zur Verfügung. Jede interessierte Person kann dort ihre Adresse eingeben und erfahren, wie hoch das Risiko für verschiedene Naturgefahren vor Ort ist. Zudem können sich alle über die aktuelle Lage informieren und bekommen im Fall einer akuten Gefährdung eine Warnung angezeigt.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben unberührt und liegen im Katastrophenschutz bei den Ländern und Kommunen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010032.pdf