Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“

Am Donnerstag gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Regierungserklärung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Deutschlands ab. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ beschlossen.

Der Bericht erwartet auch für 2016 ein solides Wirtschaftswachstum von etwa 1,7 Prozent, das vor allem von der guten Binnenkonjunktur getragen wird. Positive Auswirkungen zeigen sich bei den Beschäftigungsverhältnissen: Die Zahl der Beschäftigten befindet sich auf sehr hohem Niveau, während die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hat. Die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Jobs und das Wachstum der Realeinkommen zeigen außerdem: Das Wachstum kommt bei den Menschen an!

Auch die Aussichten für die deutschen Exporte sind stabil, allerdings sorgt die anhaltende Wachstumsschwäche in den Schwellenländern für Unsicherheit.

In diesem Jahr steht unsere Wirtschaftspolitik vor allem im Zeichen von Investitionen und Digitalisierung. Ob bei der Elektromobilität, dem Breitbandausbau des Internets, der Vernetzung von Produktion und Maschinen oder der Digitalisierung der Arbeit: In vielen Bereichen ist der Staat als Förderer wie auch als Regulierer gefragt. Damit die Digitalisierung zur Chance für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten wird, sind enorme Investitionen in Infrastruktur und Forschung genauso wichtig wie einheitliche und Standards und Regelwerke.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst

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Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes am Donnerstag zugestimmt. Damit verbessern wir die Datengrundlage für eine effektive Steuerung der Hochschulpolitik. Nur auf Basis zuverlässiger Statistiken über Studierende, Promovierende und das Personal lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und anschließend auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

In seiner aktuellen Fassung bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich noch nicht ab. Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagieren wir insbesondere auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge nach dem Bachelor-/Master-System. Unter anderem führen wir dafür eine Studienverlaufsstatistik ein und schaffen eine zentrale Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird auch eine Promovierendenstatistik eingeführt.

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs konnten wir zudem durchsetzen, dass die erste Datenerhebung der Prüfungen und Studierenden erst im Sommersemester 2017 durchgeführt werden muss. Das lässt den Hochschulen genügend Zeit, sich auf die Änderungen der Statistik einzustellen. Ebenso sollen auch die Gasthörerzahlen weiterhin von der Hochschulstatistik erfasst werden, da dieser Weg der Weiterbildung zunehmend an Stellenwert gewinnt. Außerdem wird der Zeitraum der Datenspeicherung verlängert, um zukünftig das lebenslange Lernen und die wissenschaftliche Weiterbildung noch besser abbilden zu können.

Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier ansehen.

Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Abgabeverbot für Tabakwaren auf die Abgabe elektronischer Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

Bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen sogenannte Liquids (so heißt der Verbrauchsstoff bei elektronischen Zigaretten) verdampfen, handelt es sich nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Daher greifen die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote bislang nicht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird diese Gesetzeslücke nun geschlossen. Die neuen Regelungen sorgen außerdem dafür, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten.

E-Zigaretten und E-Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Schätzungsweise jeder fünfte Jugendliche hat bereits eine E-Shisha probiert. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass diese Produkte gesundheitsgefährdend sind und deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas erhöht sich die Gefahr, an Krebs oder einer Lungenschädigung zu erkranken.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas finden Sie hier.

Dialog zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

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Wie müssen sich berufliche und akademische Bildung an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die von mir geleitete Projektgruppe #NeueChancen der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem zweiten Dialogpapier und sucht dazu den Austausch mit Expertinnen und Experten.

Das Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung befindet sich seit Jahren im Wandel. Immer mehr junge Menschen machen Abitur und nehmen ein Studium auf. In den Betrieben bleiben dagegen jedes Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt, während Schülerinnen und Schüler mit niedrigeren Schulabschlüssen sich erfolglos um Lehrstellen bemühen.

Gleichzeitig lösen sich die starren Grenzen zwischen beruflicher und akademischer Bildung zunehmend auf. Berufsausbildung und Studium sind heute nicht nur durchlässiger, neue Formate wie das duale Studium ermöglichen eine Kombination von Qualifikationen und Abschlüssen.

Die Projektgruppe #NeueChancen skizziert in ihrem Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ Herausforderungen und Handlungsfelder sowie konkrete Fragen zur Gestaltung des Wandels zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Ziel ist es dabei, neue Chancen auf Ausbildung, Studium und Berufseinstieg sowie neue Aufstiegs- und Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu ermöglichen.

Reden Sie mit über Chancengleichheit im Bildungsbereich!

Wie können wir junge Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium besser unterstützen? Wie schaffen wir Ausbildungszugänge auch für junge Menschen mit geringen Qualifikationen? Und wie stärken wir die Gleichwertigkeit und die gegenseitige Anerkennung und Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung?

Zu diesen und anderen Fragen freut sich die Projektgruppe auf Ihre Anregungen und Ideen. Wer mitreden und der SPD-Bundestagsfraktion Anregungen zur Bildungspolitik geben möchte, kann eine E-Mail an die Projektreferentin #NeueChancen senden oder die eigenen Vorschläge auf der Ideenplattform des Projekts einreichen und mit anderen Usern diskutieren.

Das Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ finden Sie hier.

Hier gibt es alle aktuellen Meldungen zum Projekt #NeueChancen.

Junge Erstakademiker mit Migrationshintergrund gezielt fördern mit Stipendien

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Nach wie vor studiert nur ein Viertel der Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss. Bei den Kindern von Eltern mit Hochschulabschluss sind es dafür dreimal so viele. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Hans-Böckler-Stiftung mit der Böckler-Aktion ‚Bildung‘ gezielt junge Menschen mit Migrationshintergrund oder aus sozial- oder finanzschwachen Familien fördert, die ein Studium aufnehmen.

„Bildung ist ein wichtiger Faktor für einen sozialen Aufstieg, die Höhe des späteren Gehalts oder die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Etwa ein Viertel der Studierenden in Deutschland hat heute einen Migrationshintergrund. Bei Kindern aus hochschulfernen Familien besucht nur ein Viertel die Hochschule – bei Akademikerkindern sind es drei Viertel.

In Deutschland liegt somit viel Potential junger Menschen brach. In den nächsten Jahren wird es noch wichtiger werden, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft darin zu unterstützen, ein Studium aufnehmen zu können.

Heute hat die Hans-Böckler-Stiftung auf einer Pressekonferenz ihre Erfahrungen aus der Böckler-Aktion Bildung (BAB) vorgestellt. Über 1000 junge Menschen hat die Stiftung seit 2007 mit diesem Programm bei der Aufnahme eines Studiums gefördert. Unter den BAB-Stipendiaten von 2013 bis 2015 kommen sogar rund 75 Prozent aus Familien mit Migrationshintergrund.

Die meisten Geförderten sind außerdem Erstakademiker. Oft entscheidet für sie die finanzielle Unterstützung, in Kombination mit der ideellen Förderung der Stiftung, ob sie sich mit einem bemerkenswert guten Abitur zum Studium entschließen können.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es, dass die Hans-Böckler-Stiftung und andere Stiftungen zunehmend gezielt Studierende aus hochschulfernen Familien oder mit Migrationshintergrund unterstützt. So erhalten sie die Chance, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Talente einzubringen. Das ist sehr wichtig und auch unerlässlich für Deutschland als Einwanderungsland.“

„Öffentliche Sicherheit liegt in der Verantwortung des Staates“

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Vorstand der GdP im Kreis Unna und Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek trafen sich zum Gedankenaustausch

Am gestrigen Mittwoch traf sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Kreis Unna, Wilhelm Kleimann und seinem Stellvertreter Olaf Schneider-Rothe. Aufgrund der sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln hatte man kurzfristig ein Treffen in Unna vereinbart.

„Es wird eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse in der Silvesternacht geben. Die Täter müssen ohne jede Einschränkung zur Rechenschaft gezogen werden. Es liegt nun in der Verantwortung der Politik, alles zu tun, dass sich solche Gewaltexzesse nicht wiederholen.“ erklärte Oliver Kaczmarek.

Die Gesprächsteilnehmer stimmten darin überein, dass nur professionelle Kräfte der Polizei, der Ordnungsämter und der Justiz für die öffentliche Sicherheit sorgen können. Dazu müssen Bund und Land mehr Geld zur Verfügung stellen. „Die Landesregierung hat bereits einen 15-Punkte-Plan vorgestellt, um Schwerstkriminalität zu bekämpfen. Und auch die Bundesregierung wird ihren Beitrag dazu leisten. Als SPD-Bundestagsfraktion fördern wir, dass bis 2019 12.000 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden müssen – 6000 bei der Bundespolizei und 6000 bei den Ländern. Eine gut ausgebildete Polizei, die die bestehenden Gesetze wirksam umsetzt ist wichtiger als der Ruf nach neuen Gesetzen allein.“ fügte der Bundestagsabgeordnete hinzu.

Jahresbericht 2015 ist da

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Es ist längst gute Tradition, dass Oliver Kaczmarek am Ende eines Jahres Bericht erstattet über seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter. Mit dem inzwischen sechsten Jahresbericht möchte der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I erneut einen Eindruck von der Vielfalt seiner Tätigkeit in Unna und Berlin vermitteln. Nun liegt auch der Bericht 2015 vor.

Jahresbericht 2015

„In einer funktionierenden Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen wissen, was die von ihnen bestimmten Volksvertreter machen“, erklärt Oliver Kaczmarek. 2015 sei ein ereignisreiches Jahr mit politischen Entwicklungen und Entscheidungen gewesen, die uns noch auf Jahre beschäftigen werden.

Der Jahresbericht 2015 ist in gedruckter Fassung im Bürgerbüro in Unna erhältlich. Eine Online-Version finden Sie unter

https://www.oliver-kaczmarek.de/pressespiegel/Jahresbericht_Kaczmarek2015.pdf

Was ich Ihnen immer schon mal sagen wollte, Herr Abgeordneter!

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Hausbesuch vom Bundestagsabgeordneten? Warum nicht! Oliver Kaczmarek möchte Menschen kennenlernen, die Fragen, Probleme oder Ideen haben, was im Kreis Unna verbessert werden sollte oder wo es aus ihrer Sicht hakt, in den Städten, der Gesellschaft. Dazu möchte er Bürgerinnen und Bürger besuchen, die Interesse daran haben, mit ihm ins Gespräch zu kommen und ihn auf diese Weise näher kennenzulernen – ohne Journalisten oder Kameras.

Wie läuft so ein Wohnzimmer-Gespräch ab?
Oliver Kaczmarek besucht Sie und/oder Ihren Freundeskreis daheim zu einer verabredeten Zeit und bringt, je nach Uhrzeit und Anlass, Brötchen oder Gebäck mit. Dabei wird Kaczmarek nur begleitet von einem Vertreter seines Wahlkreises oder einem Mitarbeiter.

Wie lange dauert das Treffen?
Sie, Ihre Familie und Ihre Bekannten haben etwa eine Stunde Zeit, Oliver Kaczmarek zu fragen, was immer Sie wollen – oder ihm einfach mal die Meinung zu sagen.

Eine Bedingung gibt es: Die Gespräche sollen so privat wie möglich ablaufen. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie im Vorfeld nicht mit Journalisten sprechen bzw. sie zu dem Termin in Ihr Haus einladen. Wie Sie nach dem Besuch mit Ihren Eindrücken und Ihrer Meinung über Oliver Kaczmarek umgehen, ist Ihnen natürlich selbst überlassen.

 

Konsequenzen aus Übergriffen in Köln und Fraktionsklausur: Zur Sitzungswoche vom 11.-15.01.2016

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Das neue Jahr 2016 hat zu Beginn mit den massiven Übergriffen auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten für Diskussionsstoff und mit dem Terroranschlag auf eine Gruppe Touristen in der Türkei für tiefe Trauer gesorgt.

Die Anschläge im Zentrum Istanbuls erschüttern jeden Demokraten. Mein Mitgefühl und meine uneingeschränkte Solidarität gelten den Angehörigen der Opfer. Terroranschläge, egal wo sie verübt werden, egal wen sie treffen, sind verachtenswert. Noch wissen wir wenig über die Hintergründe der Tat, auch die Identität des Attentäters ist nicht abschließend geklärt. Beamte des Bundeskriminalamts sind daher zur Unterstützung der Aufklärung nach Istanbul gereist.

Wütend machen mich die widerwärtigen Straftaten der Silvesternacht. Bei vielen Menschen haben sie außerdem ein Gefühl von Unsicherheit ausgelöst oder verstärkt. Klar ist, dass es keine Rechtfertigung für diese Vergehen gibt. Täter müssen dort, wo eine Überführung angesichts der Umstände der Silvesternacht gelingt, hart bestraft werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass schnell gefällte Pauschal-Urteile, die einen Generalverdacht gegen bestimmte Personengruppen aussprechen, keine Lösung des Problems darstellen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat als Reaktion auf die Ereignisse einen 15-Punkte-Plan verabschiedet. Zu den Konsequenzen, die aus den Vorfällen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zu ziehen sind, berichte ich in diesem Info-Dienst.

Die Ergebnisse unserer SPD-Fraktionsklausur sowie weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht (Einigung BMI/BMJV)
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen 
  4. Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht