Schlagwortarchiv für: Bundestag

Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben.  In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.

 In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai  eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
  • Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

In dieser Sitzungswoche haben wir zwei Gesetze verabschiedet, die die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland regelt und vereinfacht.

Zunächst stand eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf der Tagesordnung. In diesem Gesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber und Geduldete in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für zu niedrig und unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber, die Leistungssätze neu zu regeln und diese künftig transparent, realitäts- und bedarfsgerecht zu ermitteln. Seitdem wurden die Leistungen bereits auf Grundlage einer Übergangsregelung gewährt.

Um das Urteils des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, hat der Deutsche Bundestag nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes (18/2592) verabschiedet. Künftig sollen die Leistungen nach dem AsylbLG wie die der Grundsicherung (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und angepasst werden. Dadurch wird es zu deutlich höheren Leistungssätzen kommen. Die EVS wird alle fünf Jahre in enger Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern erhoben.

Die Gesetzesänderung regelt außerdem, dass die Wartezeit, bis Leistungen in gleicher Höhe wie die Sozialhilfe (SGB XII) erbracht werden, nicht mehr vier Jahre, sondern 15 Monate betragen soll. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. für ihren persönlichen Schulbedarf erhalten.

Darüber hinaus sollen minderjährige Kinder nicht mehr für die Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderungen bestraft werden. Bestimmte Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln wie Opfer von Menschenhandel oder Bürgerkriegsflüchtlinge sollen künftig nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Sie beziehen bei Bedürftigkeit Grundsicherung oder Sozialhilfe. Diese Neuregelung entlastet Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 31 Millionen Euro und 2016 um 43 Millionen Euro. Für den Bund entstehen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 27 Millionen im Jahr 2015 und 2016 37 Millionen.

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird zudem ein so genannter Nothelferanspruch im AsylbLG geregelt. Krankenhäuser und Ärzte erhalten die Behandlungskosten erstattet, wenn sie Asylbewerber in medizinischen Eilfällen behandeln. Gleichzeitig wird die angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern gewährleistet.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Auf der Tagesordnung stand auch die Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert. Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Die zeitnahe Nutzung

vieler Flächen, zum Beispiel in Industriegebieten,  scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Dies haben wir mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nun ermöglicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Reform des Urheberrechts

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das Intranet von Schulen und Hochschulen einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.

Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, das am Donnerstag verabschiedet wurde, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Ein Blick auf das politische Spielfeld

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Handballerinnen aus Schwerte besuchen Oliver Kaczmarek in Berlin:

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchte die weibliche C-Jugendmannschaft der HSG Schwerte/Westhofen mit ihren Eltern und ihrem Trainer in der letzten Woche den Deutschen Bundestag. Die Handballerinnen nahmen in Berlin vom 17. bis 19. Oktober 2014 am Werner-Seelenbinder-Gedenkturnier teil. Die Turnierteilnahme in Berlin nutzten sie, um auch einen Blick auf das politische Spielfeld zu werfen.

Beeindruckt zeigten sich die jungen Sportlerinnen von dem Besuch einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages. Ihre Fragen zum Ablauf und der Geschäftsordnung einer Bundestagssitzung konnten sie in einem anschließenden Gespräch mit Oliver Kaczmarek ausführlich diskutieren. Besonders aufgefallen waren den Handballerinnen die regelmäßig wechselnden Mitarbeiter des stenografischen Dienstes des Bundestages. Auch im digitalen Zeitalter hält der Bundestag an dieser Tradition fest. Die Stenografen protokollieren dabei auch die Zwischenrufe der Abgeordneten, die von den Mikrofonen und Kameras sonst nicht erfasst werden.

Zum Schluss ging es noch zum Mannschaftsbild in die nächtlich beleuchtete Kuppel des Reichstagsgebäudes. Für das anstehende Turnier wünschte Oliver Kaczmarek den Spielerinnen viel Erfolg.

 

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„Streit im Bundestag gehört dazu“

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Die Mitglieder der AG „Live in Colour“ besuchten Oliver Kaczmarek in Berlin.


„Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag diskutieren auch schon mal hitziger und streiten natürlich auch. Doch Streit gehört dazu, schließlich sind alle Abgeordneten mit Feuer und Flamme dabei, wenn es um ihre Themen geht,“ beantwortete der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek die Frage der Mitglieder der AG „Live in Colour“ des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Unna, die während der Herbstferien Berlin besuchte.
„Ich habe mich sehr über den Besuch dieser Gruppe in Berlin gefreut“, so Kaczmarek. „Die Arbeitsgemeinschaft ,Live in Colour‘ des Ernst-Barlach Gymnasiums engagiert sich gegen Rassismus und leistet tolle Arbeit. Ich hoffe, ich konnte den Schülerinnen und Schülern etwas zurückgeben.“
Die Gruppe besuchte auf Einladung des Abgeordneten den Deutschen Bundestag. Die Schülerinnen und Schüler konnten live eine Debatte im Plenum verfolgen, die Kuppel des Reichstagsgebäudes besichtigen und eine Diskussion mit ihrem Abgeordneten führen. Dabei hatte die Gruppe eine Vielzahl von Fragen. Vor allem der Arbeitsalltag eines Abgeordneten interessierte sie sehr.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende – Zur Sitzungswoche vom 13. – 17. Oktober 2014

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in diesem und im nächsten Jahr nach unten korrigiert. Grund sind die vielfältigen internationalen Krisenherde, die sich auf das Klima der Weltwirtschaft nachhaltig auswirken, und eine anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland. Viele Menschen sorgen sich nun, wie diese Entwicklung weiter geht. Zunächst einmal muss daher festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich immer noch sehr gut dasteht. Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Es gibt also keinen Grund, Panik zu verbreiten. Gleichwohl müssen wir die Augen aufhalten und die Regierung ist gefordert, die Lage nicht nur weiter zu beobachten sondern auch entschieden zu handeln, wenn sich die Entwicklung verschlechtern sollte.

In diesem Zusammenhang hat das politische Berlin die Frage beschäftigt, ob der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ein weiterhin erstrebenswertes Ziel sei. Die Große Koalition hat dies klar beantwortet: im November werden wir für 2015 den ersten Haushalt seit Jahrzehnten beschließen, der ohne neue Schulden auskommt. An diesem Ziel halten wir weiterhin fest. Gleichwohl steht für die SPD fest, dass es keine ideologischen Festlegungen gibt, sondern für uns immer im Vordergrund steht, dass die Menschen ihre Arbeit behalten! Um dieses Ziel zu erreichen, würden wir im Krisenfall entschlossen handeln.

In den letzten Tagen sind geradezu abenteuerliche Erklärungen für das nachlassende Wirtschaftswachstum präsentiert worden. Der Mindestlohn sei schuldig. Dabei ist der noch gar nicht in Kraft getreten. Oder die Rente nach 45 Beitragsjahren. Die ist erst seit dem 1.7.2014 in Kraft. Das Ziel solcher Anschuldigungen ist klar: man will den Eindruck erwecken, dass zu viel Gerechtigkeit dem Wachstum schade. Für die SPD ist jedoch das Gegenteil richtig: erst durch gute Arbeit, von der man auch leben kann, werden die Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum geschaffen! In diesem Sinne werden wir auch die nächsten drei Jahre der Amtszeit der Großen Koalition gestalten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

2. Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige

3. Digitale Kompetenzen verbessern

4. Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola Epidemie

5. Bezahlbares Wohnen im Studium

Reform der Bundesregierung schafft viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Kreis Unna

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Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Das erste sogenannte Pflegestärkungsgesetz wird zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige auch im Kreis Unna umgesetzt.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Milliarden Euro ausgeweitet, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“  Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auswirken“, sagt Kaczmarek.

Dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll ein weiteres folgen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jedes Einzelnen“, sagt Oliver Kaczmarek.  Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.

Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige

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Die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. Um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zu verbessern, haben wir an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.  Damit wurde eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Als ersten Baustein werden wir ab 1. Januar 2015 Leistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Mrd. Euro ausweiten und flexibilisieren. Bei der stationären Pflege sollen bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräfte zum Einsatz kommen können.

Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen werden ausgeweitet und flexibilisiert. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0, können diese entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen.

Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege werden zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut.

Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, werden – orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre – angepasst.

Die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung werden verbessert. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit der Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der aufgrund der demografiebedingt im Zeitverlauf steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt werden.

Viele, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sind erwerbstätig. In dieser schwierigen Lebenssituation ist mehr zeitliche Flexibilität der elementare Schlüssel, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, Pflegezeit und Familienpflegezeit mit Rechtsanspruch zusammenführen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die berufstätigen pflegenden Angehörigen unterstützt. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft werden vermieden. Im Gegenteil sorgen wir dafür, dass den Unternehmen engagierte Fachkräfte erhalten bleiben, wenn sie zeitweise kranke Familienangehörige pflegen müssen. Wichtig war uns, dass Menschen auch die letzten Tage im Leben eines Angehörigen begleiten können. Wir haben erreicht, dass künftig ein Anspruch auf eine dreimonatige Sterbebegleitung besteht. Auch unverpartnerte gleichgeschlechtliche Paare gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Dafür haben wir uns mit Erfolg eingesetzt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Digitale Kompetenzen verbessern – Die Digitale Agenda der Bundesregierung

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Der digitale Wandel bietet große Chancen Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die positive Wirkung der Digitalisierung wird sich nur entfalten, wenn dieser Wandel in der Mitte der Gesellschaft verankert ist, allen zugutekommt  und von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet wird.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre Digitale Agenda für Deutschland vorgestellt. Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD definiert die Digitale Agenda sieben Handlungsfelder. Sie betreffen nahezu alle Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere geht es dabei um:

  • Digitale Infrastruktur: Bis 2018 verfügen alle Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Wo sich ein Breitbandausbau für private Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die Bundesregierung.
  • Digitale Wirtschaft: Deutschland soll in den kommenden vier Jahren digitales Wachstumsland Nummer eins in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) anzutreiben, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wieCloud Computing und Big Data zu unterstützen.
  • Innovativer Staat: Die Verwaltung des Bundes wird unabhängiger von globalen IT-Konzernen und leitet ihre Daten nach Möglichkeit nur über eigene Netzwerke. Bürgerinnen und Bürger können Dienstleistungen einfach und sicher nutzen – zum Beispiel über sogenannte digitale Bürgerkonten.
  • Sicherheit und Schutz: Die Bundesregierung stärkt den Datenschutz und weitet die Abwehrmaßnahmen deutscher Behörden gegen Cyberangriffe aus. Sicherheitsbehörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erhalten eine bessere personelle und technische Ausstattung.

 

Die neue Internetseite www.digitale-agenda.de  informiert über Kernziele und Handlungsfelder der Digitalen Agenda. In der Rubrik „Aktuelles“ können sich Interessierte fortlaufend über den Stand der Umsetzung informieren. Sie sind eingeladen, Fragen, Kommentare und Anregungen zu geben.