Da es immer wieder Rückfragen dazu gibt und viele falsche oder oberflächliche Informationen im Umlauf sind, möchte ich transparent über die Amtsausstattung eines MdB und meine Einnahmen informieren.
Aufwandsentschädigung für Abgeordnete
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Als Bezugsgröße gilt das Gehalt eines Richters an einem Obersten Gericht des Bundes (R6) oder eines Bürgermeister einer mittelgroßen kreisangehörigen Stadt (B6). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2019 10.083,47 €. Diese ist einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig. Ich verfüge darüber hinaus über keine Nebeneinnahmen.
Mitarbeiterpauschale
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 22.436 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung, die nur direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt werden können.
Kostenpauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für den zweiten Wohnsitz in Berlin, für Fahrten im Wahlkreis, für die Wahlkreisbetreuung, für Veranstaltungen und vieles mehr. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.497,62 € monatlich.
Ausführliche Informationen über die Arbeit des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
http://www.bundestag.de