Da es immer wieder Rückfragen dazu gibt und viele falsche oder oberflächliche Informationen im Umlauf sind, möchte ich transparent über die Amtsausstattung eines MdB und meine Einnahmen informieren.
Aufwandsentschädigung für Abgeordnete
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Als Bezugsgröße gilt das Gehalt eines Richters an einem Obersten Gericht des Bundes (R6) oder eines Bürgermeister einer mittelgroßen kreisangehörigen Stadt (B6). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 €. Als bildungs- und forschungspolitischer Sprecher erhalte ich von meiner Fraktion eine Zulage in Höhe von 1.588,75 €.
Diese Einnahmen sind einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig. Ich verfüge darüber hinaus über keine Nebeneinkünfte.
Sachkostenpauschale
Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
Zusätzlich steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können die Mandatsträger ihren Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.
Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.
Mitarbeiterpauschale
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 23.205 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung, die nur direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt werden können.
Kostenpauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für den zweiten Wohnsitz in Berlin, für Fahrten im Wahlkreis, für die Wahlkreisbetreuung, für Veranstaltungen und vieles mehr. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 5051,54€ monatlich.
Ausführliche Informationen über die Arbeit des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/