Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) vergibt seit 1983 Stipendien für deutsche und US-amerikanische Schülerinnen und Schülern sowie junge Berufstätige, um ein Jahr im jeweils anderen Land zu leben. Dadurch leistet das PPP einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des deutsch-amerikanischen Verständnisses. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Im Auftrag des Deutschen Bundestags führt die gemeinnützige Organisation Open Door International e.V. (ODI) das PPP für Vocational High School-Absolventen durch. Die US-amerikanischen Absolventinnen und Absolventen sind 18 Jahre alt und haben in den USA gerade die High School beendet. Nach einem zweimonatigen Intensivsprachkurs in Bonn werden die Teilnehmenden am 30. September 2023 in ihre Gastfamilien reisen, eine örtliche Schule besuchen und anschließend berufsorientierende Praktika absolvieren, bevor sie Ende Juni 2024 zurück in die USA fliegen.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek unterstützt diesen interkulturellen Austausch in seinem Wahlkreis: “Ich würde mich freuen, wenn sich im Kreis Unna Familien bereit erklären, einen jungen Menschen aus Amerika aufzunehmen. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, die Welt miteinander zu vernetzen und internationale Brücken zu bauen.“
Gastfamilien können Einzelpersonen, Paare und Familien werden, die sich auch oder besonders in der jetzigen Lage für eine offene und demokratische Gesellschaft und den deutsch-amerikanischen Austausch engagieren möchten.
Wer einen Stipendiaten/eine Stipendiatin aufnehmen möchte, kann sich direkt an die ODI-Geschäftsstelle in Köln (0221-6060855-50 oder gastfamilie@opendoorinternational.de) wenden. Auf https://www.opendoorinternational.de/gastfamilie-werden/aktuelle-austauschschuelerinnen-und-austauschschueler finden Interessierte alle Stipendiat:innen, für die noch eine Gastfamilie gesucht wird.
Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten haben.
Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.
Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.
Weitere Informationen zum Berufsbildungsbericht gibt es hier.
In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten haben.
Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.
Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.
Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt. Es wird eine neue Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.
Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:innen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.
Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten. Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).
Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.
Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Christina Schneiderhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngChristina Schneider2023-05-26 13:45:092023-05-26 13:47:01Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit Jahren angespannt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben.
Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.
Die Modernisierung und Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung war Thema der 34. Personal- und Betriebsrätekonferenz, zu der die SPD-Bundestagsfraktion am Montag rund 180 Vertreter:innen aus ganz Deutschland in Berlin empfing. Weitere etwa 100 nahmen online teil. Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek war auch Thomas Nagel, Betriebsrat des weltweit tätigen Unternehmens Materna SE und Mitglied im Unnaer Unterbezirksvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), nach Berlin gereist, um über wichtige Zukunftsthemen der Mitbestimmung zu diskutieren.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich richtete ebenso das Wort an alle Teilnehmer:innen wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Cansel Kiziltepe.
Großen Beifall gab es für die Forderung nach einer baldigen Modernisierung des Betriebsverfassungsrecht, das seine letzte grundlegende Reform vor über 50 Jahren erlebte.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2023/05/BRK.jpeg20481536Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2023-05-23 12:18:212023-05-23 12:18:21Kaczmarek lädt Betriebsrat zur Betriebsrätekonferenz nach Berlin ein
Unter dem Motto „Wir im Quartier“ begehen Städte und Gemeinden in ganz Deutschland am kommenden Samstag, 13. Mai, den Tag der Städtebauförderung. Über 500 Städte und Gemeinden zeigen anlässlich des Aktionstages, wie sie mit Mitteln der Städtebauförderung und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger attraktive Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren schaffen und ein gutes Zusammenleben in lebendigen Nachbarschaften fördern. Der Aktionstag zeigt darüber hinaus Möglichkeiten für Jede und Jeden auf, an der Entwicklung der eigenen Stadt und Gemeinde mitzuwirken und ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
Auch im Kreis Unna unterstützt die Städtebauförderung eine bedarfsgerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. “Sie ist ein entscheidendes Instrument, um den gesellschaftlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Umbrüchen in den Städten gerecht zu werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Auch im vergangenen Jahr flossen wieder Bundesmittel der Städtebauförderung in den Kreis – insgesamt rund 3,7 Millionen Euro. Schwerpunkte der Förderung waren die Wasserstadt Aden in Bergkamen (1,322 Mio. Euro), Maßnahmen in der Kamener Innenstadt (962.000 Euro) sowie im Stadtteilzentrum Heeren-Werve (121.000 Euro), die Innenstadtsanierung in Schwerte (1,215 Mio. Euro) und Maßnahmen in der Unnaer Innenstadt (86.000 Euro). Die Mittel wurden in den Programmen der Städtebauförderung “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und “Lebendige Zentren” bereitgestellt.
Am Tag der Städtebauförderung werden die Erfolge dieses Instruments der städtischen Erneuerung sichtbar. So präsentiert Bergkamen am 13. Mai bedeutende städtebauliche Förderprojekte entlang der Achse des Datteln-Hamm-Kanals; die Wasserstadt Aden, das Gelände des IGA-Zukunftsgartens, den IGA-Radweg sowie das Grubenwasserhebewerk als zukünftige städtebauliche Landmarke.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2023/05/Oliver-Kacmarek-06_19-786-scaled-e1683896941334.jpg333500Christina Schneiderhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngChristina Schneider2023-05-12 15:09:572023-05-12 15:09:57Oliver Kaczmarek: 3,7 Mio. Euro für Städtebauförderung im Kreis Unna vom Bund
Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert.
Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen stattfinden können, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert, um den Einsatz so strukturiert auslaufen zu lassen. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab.
Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet. Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das BMZ die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Christina Schneiderhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngChristina Schneider2023-05-12 14:34:262023-05-12 14:34:26Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert
Aktuelles
Gastfamilien für deutsch-amerikanisches Austauschprogramm gesucht
Im Gespräch, Jugend, Kreis Unna, Presse und Co.Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) vergibt seit 1983 Stipendien für deutsche und US-amerikanische Schülerinnen und Schülern sowie junge Berufstätige, um ein Jahr im jeweils anderen Land zu leben. Dadurch leistet das PPP einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des deutsch-amerikanischen Verständnisses. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Im Auftrag des Deutschen Bundestags führt die gemeinnützige Organisation Open Door International e.V. (ODI) das PPP für Vocational High School-Absolventen durch. Die US-amerikanischen Absolventinnen und Absolventen sind 18 Jahre alt und haben in den USA gerade die High School beendet. Nach einem zweimonatigen Intensivsprachkurs in Bonn werden die Teilnehmenden am 30. September 2023 in ihre Gastfamilien reisen, eine örtliche Schule besuchen und anschließend berufsorientierende Praktika absolvieren, bevor sie Ende Juni 2024 zurück in die USA fliegen.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek unterstützt diesen interkulturellen Austausch in seinem Wahlkreis: “Ich würde mich freuen, wenn sich im Kreis Unna Familien bereit erklären, einen jungen Menschen aus Amerika aufzunehmen. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, die Welt miteinander zu vernetzen und internationale Brücken zu bauen.“
Gastfamilien können Einzelpersonen, Paare und Familien werden, die sich auch oder besonders in der jetzigen Lage für eine offene und demokratische Gesellschaft und den deutsch-amerikanischen Austausch engagieren möchten.
Wer einen Stipendiaten/eine Stipendiatin aufnehmen möchte, kann sich direkt an die ODI-Geschäftsstelle in Köln (0221-6060855-50 oder gastfamilie@opendoorinternational.de) wenden. Auf https://www.opendoorinternational.de/gastfamilie-werden/aktuelle-austauschschuelerinnen-und-austauschschueler finden Interessierte alle Stipendiat:innen, für die noch eine Gastfamilie gesucht wird.
Meine Rede zum Berufsbildungsbericht 2023
Arbeit und Soziales, InfodienstWie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten haben.
Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.
Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.
Weitere Informationen zum Berufsbildungsbericht gibt es hier.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen
Gesundheit und Pflege, InfodienstIn den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten haben.
Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.
Weitere Informationen gibt es hier.
Modernisierung des EU-Wahlrechts
Europa, InfodienstDamit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.
Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Energiepreisbremsen werden angepasst
Infodienst, Umwelt und EnergieDie Bundesregierung hat im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt. Es wird eine neue Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.
Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:innen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.
Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten. Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen
Infodienst, Umwelt und EnergieErneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).
Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.
Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Mehr Entlastung für pflegende Angehörige
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit Jahren angespannt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben.
Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Kaczmarek lädt Betriebsrat zur Betriebsrätekonferenz nach Berlin ein
Arbeit und Soziales, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Die Modernisierung und Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung war Thema der 34. Personal- und Betriebsrätekonferenz, zu der die SPD-Bundestagsfraktion am Montag rund 180 Vertreter:innen aus ganz Deutschland in Berlin empfing. Weitere etwa 100 nahmen online teil. Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek war auch Thomas Nagel, Betriebsrat des weltweit tätigen Unternehmens Materna SE und Mitglied im Unnaer Unterbezirksvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), nach Berlin gereist, um über wichtige Zukunftsthemen der Mitbestimmung zu diskutieren.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich richtete ebenso das Wort an alle Teilnehmer:innen wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Cansel Kiziltepe.
Großen Beifall gab es für die Forderung nach einer baldigen Modernisierung des Betriebsverfassungsrecht, das seine letzte grundlegende Reform vor über 50 Jahren erlebte.
Oliver Kaczmarek: 3,7 Mio. Euro für Städtebauförderung im Kreis Unna vom Bund
Im Gespräch, Kamen, Kreis Unna, Presse und Co.Unter dem Motto „Wir im Quartier“ begehen Städte und Gemeinden in ganz Deutschland am kommenden Samstag, 13. Mai, den Tag der Städtebauförderung. Über 500 Städte und Gemeinden zeigen anlässlich des Aktionstages, wie sie mit Mitteln der Städtebauförderung und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger attraktive Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren schaffen und ein gutes Zusammenleben in lebendigen Nachbarschaften fördern. Der Aktionstag zeigt darüber hinaus Möglichkeiten für Jede und Jeden auf, an der Entwicklung der eigenen Stadt und Gemeinde mitzuwirken und ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
Auch im Kreis Unna unterstützt die Städtebauförderung eine bedarfsgerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. “Sie ist ein entscheidendes Instrument, um den gesellschaftlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Umbrüchen in den Städten gerecht zu werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Auch im vergangenen Jahr flossen wieder Bundesmittel der Städtebauförderung in den Kreis – insgesamt rund 3,7 Millionen Euro. Schwerpunkte der Förderung waren die Wasserstadt Aden in Bergkamen (1,322 Mio. Euro), Maßnahmen in der Kamener Innenstadt (962.000 Euro) sowie im Stadtteilzentrum Heeren-Werve (121.000 Euro), die Innenstadtsanierung in Schwerte (1,215 Mio. Euro) und Maßnahmen in der Unnaer Innenstadt (86.000 Euro). Die Mittel wurden in den Programmen der Städtebauförderung “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und “Lebendige Zentren” bereitgestellt.
Am Tag der Städtebauförderung werden die Erfolge dieses Instruments der städtischen Erneuerung sichtbar. So präsentiert Bergkamen am 13. Mai bedeutende städtebauliche Förderprojekte entlang der Achse des Datteln-Hamm-Kanals; die Wasserstadt Aden, das Gelände des IGA-Zukunftsgartens, den IGA-Radweg sowie das Grubenwasserhebewerk als zukünftige städtebauliche Landmarke.
Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert
Infodienst, SicherheitSeit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert.
Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen stattfinden können, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert, um den Einsatz so strukturiert auslaufen zu lassen. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab.
Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet. Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das BMZ die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg.
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