Aktuelles – Oliver Kaczmarek, Md

Bahn versichert in Schreiben an Kaczmarek: „Es sind derzeit keine Linieneinstellungen für Unnas und Schwertes IC-Halt vorgesehen“

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Die Deutsche Bahn plant vorerst nicht, die Intercity-Linie 34 zu streichen, die u.a. in Unna und Schwerte hält. Das geht aus einem Schreiben des Konzerns an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hervor. Der Politiker hatte die Bahn um Stellungnahme gebeten, nachdem Ende Juni in den Medien über drohende Streichungen von Fernverkehrsverbindungen – darunter auch die Linie 34 – berichtet worden war. In dem Antwortschreiben des Unternehmens heißt es wörtlich: „Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass wir im April unsere Planungen für den Fahrplan 2025 abgeschlossen haben und dieser Fahrplan derzeit keine der genannten Linieneinstellungen vorsieht.“ Kaczmarek erklärt: „Das sind vorerst gute Nachrichten für die Fernverkehrsanbindung des Kreises Unna. Wir werden aber gemeinsam ein Auge darauf haben müssen, dass es dabei bleibt.“

Richtig sei aber auch, dass die Trassenentgelte einen maßgeblichen Kostenbestandteil im Schienenpersonenfernverkehr bildeten und ihre drastische Erhöhung die Fernverkehrstochter DB Fernverkehr AG wie viele andere eigenwirtschaftlich ausgerichtete Verkehrsunternehmen im Fern- und Güterverkehr vor erhebliche Herausforderungen stelle. „Je nach Höhe der zusätzlichen Belastungen sind wir gezwungen, den Umfang unseres Fahrplanangebotes bundesweit zu überprüfen“, teilt die Bahn mit. Bei der IC-Linie 34 gelte unabhängig hiervon: Die Linie werde von der DB Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben. Im Abschnitt zwischen Dillenburg und Dortmund könnten die meisten Fernverkehrszüge durch eine vertragliche Regelung mit dem Aufgabenträger Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) auch mit Nahverkehrstickets inklusive des Deutschlandtickets genutzt werden. Der Vertrag mit dem NWL zur Anerkennung von Nahverkehrstickets laufe bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. „Ein vorzeitiges Ende des Vertrages ist derzeit nicht vorgesehen“, versichert die Bahn.

Und weiter heißt es: Der NWL und die DB Fernverkehr befinde sich regelmäßig in Gesprächen zur Angebotsgestaltung und werde über Ergebnisse sowie über mögliche Änderungen im Fahrplanangebot rechtzeitig informieren.

Kaczmarek wirbt für den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch im Kreis Unna

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Seit 1983 bieten der Deutsche Bundestag und der US-Kongress jährlich das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP), ein Vollstipendium für den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch, an. Im Rahmen dieses Programms können Jugendliche aus den USA und Deutschland als Junior-BotschafterInnen ein Schuljahr im jeweils anderen Land verbringen, um die Freundschaft und den Kulturaustausch zwischen den beiden Nationen zu stärken. Abgeordnete des Bundestags übernehmen die Patenschaft für die Teilnehmenden.

Einer davon ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Er unterstützt damit Deutschlands älteste gemeinnützige Austauschorganisation Experiment, die für die Durchführung des Austauschs in seinem Wahlkreis zuständig ist. „Ich bin sehr stolz darauf, einen jungen Menschen durch den Schüleraustausch zu begleiten, der durch das Stipendium eine neue Kultur kennenlernen kann”, erklärt Kaczmarek. Diese unvergessliche Erfahrung biete Jugendlichen die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten, und stärke gleichzeitig gegenseitiges Verständnis und Toleranz.

Gerade in ungewissen Zeiten wie diesen ist interkultureller Austausch und bilaterale Zusammenarbeit wichtiger denn je. Damit dieser Kulturaustausch stattfinden kann, werden dringend Gastfamilien im Kreis Unna gesucht, die den Jugendlichen ein Zuhause auf Zeit schenken. Gastfamilie können fast alle werden – ob Alleinerziehende, Patchwork- oder Regenbogen-Familien, ob Paare mit oder ohne Kinder, ob Großstadt oder Dorf. Wichtig sind Humor, Neugier und Toleranz sowie die Bereitschaft, sich auf ein „Familienmitglied auf Zeit“ einzulassen.

Die US-AmerikanerInnen sind zwischen 15 und 18 Jahre alt, reisen am 7. September 2024 an und bleiben für zehn Monate in Deutschland. Interessierte können sich an die Geschäftsstelle von Experiment in Bonn wenden, per Telefon 0228 95722-41 oder per E-Mail: gastfreundlich@experiment-ev.de. Weitere Informationen rund um das Thema Gastfamilie gibt es unter www.experiment-ev.de/gastfamilie-werden.

Zeitgleich läuft auch die Bewerbungsphase für deutsche Jugendliche, die mit dem Stipendium ein Auslandsjahr in den USA verbringen möchten. Bewerbungen für das 42. PPP im Schuljahr 2025/26 sind noch bis zum 13. September 2024 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/ppp.

 

Aktiv für Demokratie und Toleranz: Kaczmarek ruft zur Teilnahme an bundesweitem Wettbewerb auf

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ruft auf zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“, der jedes Jahr von der Bundeszentrale für politische Bildung ausgeschrieben wird. Gesucht werden in der 24. Wettbewerbsrunde anlässlich des Jubiläums „75 Jahre Grundgesetz“ insbesondere zivilgesellschaftliche Projekte, die das Grundgesetz auf kreative und nachhaltige Weise mit Leben füllten. Den GewinnerInnen winken Preisgelder in Höhe von 2.000 bis zu 10.000 Euro.

Teilnehmen können allen Einzelpersonen und Gruppen, die mit ihren Projekten das Engagement für Demokratie und Toleranz stärken. „In diesem Jahr zählt insbesondere die Förderung von Teilhabe und Engagement gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und politischem Extremismus“, sagt Kaczmarek.

Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden Interessierte unter https://www.bpb.de/veranstaltungen/reihen/aktiv-wettbewerb/bewerbungsformular-aktiv-wettbewerb-2024/. Bewerbungsschluss ist der 31. August. Die Bewerbung im Aktiv-Wettbewerb 2024 erfolgt ausschließlich online.

 

Weniger Bürokratie für mehr Energieeffizienz

Im vergangenen Oktober ist die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Um die neuen Anforderungen in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Künftig müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch in Höhe von 2,77 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr alle vier Jahre sogenannte Energieaudits durchführen – also eine Prüfung, die die Energieeinsparpotenziale im Unternehmen besser erkennen und gezielt ausschöpfen lässt. Bisher waren solche Prüfungen von der Unternehmensgröße abhängig. Um die Energieeffizienz von Unternehmen zu erhöhen, soll die Qualität der Prüfungen verbessert werden. Deshalb sieht der Entwurf die Pflicht einer Fortbildung für Prüferinnen und Prüfern vor der erstmaligen Durchführung von Energieaudits sowie die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen vor. Der Entwurf bedeutet auch weniger Bürokratie für Unternehmen bei den Berichtspflichten: So entfallen Berichtspflichten über Anlagen mit sehr geringen Mengen an Abwärme. Insgesamt reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen um jährlich rund 32,3 Millionen Euro. Künftig entfällt auch die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von alten Heizungsanlagen – eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Hintergrund ist, dass die besonders alten und ineffizienten Heizungsgeräte inzwischen alle gekennzeichnet worden sind und aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Fortsetzung der Maßnahme nur noch geringe Energieeinsparwirkungen erwarten lässt.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011852.pdf

Umsatzsteuerverteilung ändern – Finanzausgleichsgesetz 2024

Fluchtmigration zu bewältigen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben auch finanziell. So haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder vereinbart, die bisher bestehende feste Flüchtlingspauschale von jährlich 1,25 Millionen Euro ab 2024 zu einem „atmenden System“ weiterzuentwickeln. Dieses System sieht eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller vor. Für 2024 wurde ein Abschlag von insgesamt 1.75 Milliarden Euro vereinbart. Ab 2025 dient das tatsächliche Geflüchtetenaufkommen als Grundlage. Umgesetzt wird diese finanzielle Unterstützung, indem der Bund auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder verzichtet. Dafür wird mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024) die vertikale Umsatzsteuerverteilung für 2024 bis 2028 angepasst. Außerdem erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile von jährlich jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028, damit sie die finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen können. Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) gilt erstmals eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung. Es ist Aufgabe der Länder, diese Wärmeplanung durchzuführen. Der Bund unterstützt die Länder hierbei mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen und vereinfacht das Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Über einen Änderungsantrag stellen wir u.a. den Ländern die zugesagten Mittel für das Startchancenprogramm und den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Konkret wird für das Startchancenprogramm der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um 300 Millionen Euro, von 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht. Zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um zusätzlich 600 Millionen Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011522.pdf

Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf

Justiz stärken – virtuelle und hybride Versammlungen ermöglichen

Damit die Kammern der anwaltlichen und rechtsberatenden Berufe während der Corona-Pandemie funktionsfähig blieben, konnten Sitzungen virtuell durchgeführt, Beschlüsse anschließend schriftlich gefasst werden sowie per Brief oder elektronisch gewählt werden. Diese Sonderregelung hat sich bewährt. Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen deshalb künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Durch diese digitale Selbstverwaltung sinken die Hürden für eine Teilnahme – und zugleich wird so der demokratische Prozess innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaften gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir Änderungen an den Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften getroffen. Insbesondere schaffen wir bisher notwendige Doppelmitgliedschaften in den Kammern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und -anwälte und Steuer-beraterinnen und Steuerberater ab. Darüber hinaus nehmen wir Wünsche aus der Praxis nach gesetzgeberischen Klarstellungen auf.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008674.pdf

Kaczmarek freut sich über 171.410 Euro Bundesmittel für St.-Johannis-Kirche in Ergste

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich erfolgreich für die Sanierung der fast 200 Jahre alten evangelischen St.-Johannis-Kirche in Schwerte-Ergste eingesetzt: Mit insgesamt 171.410 Euro fördert der Bund die Instandsetzung des Dachstuhls des vielleicht markantesten Gebäudes im Dorf. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Finanzierung des Projekts heute genehmigt. „Ich freue mich sehr, dass der Bund die St.-Johannis-Kirche mit ihrer kulturellen Bedeutung für Ergste und die gesamte Stadt Schwerte finanziell unterstützt und habe heute darüber auch die Gemeinde informiert“, sagt Kaczmarek.

Nach Angaben des Presbyteriums der Kirchengemeinde Schwerte-Ergste liegen die ermittelten Sanierungskosten für die Kirche bei rund 343.000 Euro. 50 Prozent davon fließen nun aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII der Bundesregierung. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.

Konferenz der SPD-Fraktion für die Interessenvertretungen der Beschäftigten

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Zum 36. Mal hatte die SPD-Bundestagsfraktion Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. Die Konferenz stand unter dem Motto „Gute Arbeit! Gutes Leben? – Welche Strategien haben die Betriebe?

Diskutiert wurden Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit als entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Menschen. Dazu wurde mit Interessenvertreter:innen von Beschäftigten aus ganz Deutschland darüber gesprochen, wie gute Arbeitsbedingungen in Betrieben aussehen können, welche Auswirkungen diese auf den Erfolg von Unternehmen haben und welche Rolle die Interessenvertretungen selbst dabei spielen. Schwerpunkte waren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung gesunder Arbeit im Alter und der Beitrag von mobilem Arbeiten zur Arbeitszufriedenheit. Insgesamt waren rund 160 Vertreter:innen aus ganz Deutschland nach Berlin angereist, zusätzlich nahmen etwa 100 online teil.

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen die Betriebs- und Personalräte Simon Lehmann-Hangebrock und Julian-Andre Koch aus Schwerte teil.

Neben Dr. Martin Rosemann, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, sprachen der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt.

Die Konferenz ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen innerhalb der Betriebe und den politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin. Gesetzesvorhaben und -anpassungen erfordern einen engen Austausch über die Bedürfnisse in den Betrieben. Die Konferenz ist daher nicht nur als Dankeschön an die Interessenvertretungen zu verstehen, die sich tagtäglich für die Belange ihrer Kolleg:innen einsetzen, sondern dient auch als Veranstaltung zum Austausch über aktuelle Probleme und Herausforderungen.

Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf