Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen

Mit einem umfassenden Gesetzpaket, das der Bundestag diesen Donnerstag beschlossen hat, setzen wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration unterstützen.

  • Ab 2016 wird der Bund den Ländern eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen.
  • Er beteiligt sich mit 350 Mio. Euro zusätzlich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendiensts in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.
  • Um einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland.

Unserer Fraktion ist es gelungen, wichtige Vorschläge in den Verhandlungen zum Asylpaket einzubringen:

  • So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft.
  • Auch haben die Länder Spielraum, ob sie Asylbewerber verpflichten, sechs statt bisher drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Das Asylpaket enthält nun zahlreiche Maßnahmen, um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration besser zu fördern.
  • Darüber hinaus sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht vorgesehen, um Einrichtung und Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
  • Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder eingeführt werden. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Auch soll klargestellt werden, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.