2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertagespflege. Durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programmziele vollständig umzusetzen.
In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.
Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Christina Schneiderhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngChristina Schneider2023-03-17 08:30:562023-03-17 08:30:56Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau
Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-02 12:19:332022-12-02 12:36:45Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern
Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-12-02 12:01:192022-12-02 12:36:01Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Das muss sich ändern! Wir machen uns stark für ein gewaltfreies Leben aller Frauen. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.
Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.
Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauen-rechte zu kämpfen. Wir verurteilen das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.
Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns oberste Priorität.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-25 12:17:242022-11-25 12:17:24Jede Frau soll gewaltfrei leben
Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen
Die Ampel-Koalitionäre haben sich darauf verständigt, für ein weiteres halbes Jahr insgesamt 109 Millionen Euro für das befristete Bundesprogramm Sprach-Kitas zur Verfügung zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass die Strukturen des Programms über den 31.12.2022 hinaus erhalten bleiben und keine Lücke entsteht, bevor die Bundesländer die Arbeit in den Sprach-Kitas über das KiTa-Qualitätsgesetz oder aus Landesmitteln weiter finanzieren können.
„Wir wissen, wie wichtig sprachliche Bildung für den weiteren Lebensweg von Kindern ist. Sprache ist das Fundament für Teilhabe und für gerechte Bildungschancen von Anfang an. Mit der von uns gebauten Brücke für Sprach-Kitas erhalten die Fachkräfte endlich das lang erhoffte Signal, dass sie ihre wichtige Arbeit weiter fortführen können und wir schaffen ebenso Klarheit für die Familien und Träger,“ erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Unna1.
Auch zukünftig wird der Bund die Länder bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu verbessern. Dazu wird das Gute-KiTa-Gesetz im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes weiterentwickelt.
„Wichtig ist, dass die Länder die Brücke bzw. die Zeit jetzt auch nutzen, um schnellstmöglich dafür zu sorgen, die Sprach-Kitas zu sichern. Dafür fordern wir alle Länder nachdrücklich auf, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, um die geschaffenen Strukturen der Sprach-Kitas nahtlos fortsetzen zu können,“ so Kaczmarek weiter.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Vorlesestag-e1573115911647.jpg446700Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 12:12:172022-11-11 12:19:05Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen
Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.
Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.
Wir möchten außerdem eine weitere wichtige Änderung erreichen: Bisher mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:50:112022-11-11 11:50:11Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft
Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgeber*innen geschaffen werden, um Bürger*innen sowie Arbeitgeber*innen bei der Bearbeitung zu entlasten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-21 14:55:142022-10-21 15:06:08Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter
Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:26:152022-10-13 16:43:51Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:21:462022-09-30 15:29:41Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe
Um die schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger*innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.
Der Entwurf, nachzulesen auf der Internetseite Bundesfinanzministerium – Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression, sieht vor, die Effekte der Erhöhung von Steuern durch die Anpassung des sogenannten Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich direkt unterstützt, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Senkung der Umsatzsteuer bei Gas
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Kosten zur Ersatzbeschaffung für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskunden und -kundinnen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher*innen und Unternehmen. Daher haben die SPD und ihre Koalitionspartner in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um so die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Weitere Details sind der Internetseite Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | Bundesregierung zu entnehmen. Die Unternehmen sollen die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher*innen weitergeben. Die Senkung gilt solange, wie die Gasumlage erhoben wird.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin
Bei den Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die SPD zusammen mit den anderen Fraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die auf der Webseite Deutscher Bundestag – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie genauer aufgeführt sind. Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die zeitlich begrenzte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien niedrigere Steuersätze auf Bier. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien.