Corona / SARS-CoV-2 – Oliver Kaczmarek, Md

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst

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Wir werden uns auf eine mögliche weitere Corona-Welle ab Herbst gut vorbereiten. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und besonders vulnerable Gruppen schützen. Ein entsprechender Entwurf der Ampelfraktionen für ein COVID-19-Schutzgesetz wird in dieser Woche beraten. Dieser sieht vor, die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesministeriums für Gesundheit für die Corona-Impf- und Test-Verordnungen bis Ende 2022 zu verlängern. Auch die Impfverordnung soll bis Ende dieses Jahres weitergelten. Bis Ende 2023 wird es zudem möglich sein, sich in Apotheken, Zahn- und Tierarztpraxen impfen zu lassen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und Notlagen zu vermeiden. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, erhalten die Länder eine Ermächtigungsgrundlage, um im Pflegebereich eigene Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu erlassen. Im parlamentarischen Verfahren wird über weitere Corona-Schutzmaßnahmen gemäß Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes beraten. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht oder Zugangsregeln wie 2G. Sobald entschieden ist, um welche Maßnahmen es sich handelt, wird der vorliegende Entwurf des COVID-19-Schutzgesetzes ergänzt.

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

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Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag. Wir konnten durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarif-vertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme und sorgen dafür, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzesentwurf nachlesen.

Soziale und wirtschaftliche Einschränkungen weiter bekämpfen

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Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen für die Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger*innen und Unternehmen vor. Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Zudem entlasten wir Arbeitnehmer*innen. Wir verlängern die Homeoffice-Pauschale sowie die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Der SPD-Fraktion, und mir persönlich, ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Im Folgenden finden Sie das Gesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001908.pdf.

Entscheidung im Bundestag: Keine Einführung der Impfpflicht.

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Nach vier Monaten Debatte im Bundestag, hat gestern die Abstimmung über die Einführung einer Impfpflicht stattgefunden. Hierzu haben mich im Vorfeld zahlreiche Zuschriften erreicht, die ich gewissenhaft zur Kenntnis genommen habe. Vielfach sind Zweifel gegen die Einführung einer Impfpflicht geäußert worden. Und bei diesem Gegenstand kann man tatsächlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Deshalb respektiere ich selbstverständlich andere Meinungen. Und ich denke daher auch, dass meine Meinung respektiert wird.

Denn auf Grundlage der Abwägung der Argumente und der Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt bin ich zu der Auffassung gelangt, den Antrag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren zu unterstützen. Meiner Meinung nach wäre das der sinnvollste Weg gewesen, uns auf den Herbst und Winter vorzubereiten, weil wir nicht wissen, welche Corona-Mutationen uns dort vor Herausforderungen stellen werden. Es war mir wichtig, vorausschauend zu handeln und eine hohe Impfquote zu erreichen. Dies ist die beste Vorsorge für alle Bürger*innen!

Für die Schüler*innen, Lehrkräfte und alle an Schule Beteiligten waren die Auswirkungen der Pandemie besonders hart. Für Kinder ist der Schulbesuch seit zwei Jahren immer wieder unkalkulierbar und ihre Freizeitkontakte teils eingeschränkt. In den Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Impfzentren arbeiten die Menschen seit nun gut zwei Jahren unter höchsten Belastungen. Bei meiner Entscheidung für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zu stimmen, hatte ich auch diejenigen Personen im Blick, die schwere Krankheitsverläufe miterleben mussten oder in ihrem Umfeld miterlebt haben. Vorerkrankte und ältere Menschen brauchen die Solidarität der Gemeinschaft! Auch aus dieser Überzeugung heraus habe ich für die Impfpflicht gestimmt.

Es war mir zudem ein Anliegen, die Freiheitsrechte für alle wiederherzustellen. Wir alle wollen unser freies und uneingeschränktes Leben zurück. Dabei geht es nicht um die Freiheitsrechte Einzelner allein. Es geht darum, dass alle Menschen ihre Freiheitsrechte weiter ausüben können. Natürlich wäre eine allgemeine Impfpflicht ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewesen. Demgegenüber stehen allerdings auch die Einschränkungen von Freiheitsrechten, die nicht einzelne, sondern alle Menschen seit zwei Jahren wegen der Corona-Pandemie in Kauf nehmen müssen. Meiner Meinung nach darf das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit die kollektiven Rechte auf Freizügigkeit und allgemeine Gesundheitsvorsorge nicht übermäßig einschränken. Denn die Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen, ist nicht eine, die nur auf die eigene Person beschränkt ist. Sie betrifft in dieser Pandemie immer und existenziell andere Menschen.

Da für unseren Antrag keine Mehrheit absehbar war, hat unsere Gruppe einen Kompromiss ausgehandelt, der eine Impfpflicht ab 60 Jahren und eine Impfberatungspflicht für alle anderen Menschen vorsah. Rechtzeitig vor dem Herbst hätten wir dann gesehen, ob die Pflicht zur Beratung ausreichend Menschen dazu gebracht hätte, sich doch noch impfen zu lassen. Auf dieser Grundlage hätten wir die Impfpflicht ausweiten oder abschaffen können.

Der Bundestag hat sich nun demokratisch gegen eine Impfpflicht und jede weitere Maßnahme entschieden und diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Wunsch ist, dass der nächste Corona-Herbst keine neuen Mutationen mit sich bringt oder dass es zumindest einen milden Verlauf der nächsten Corona-Welle gibt.

Impfangebote gibt es weiterhin. Nehmen Sie diese wahr und schützen Sie damit sich selbst und andere! Die vorhandenen Impfstoffe sind hoch wirksam und verlässlich. Weltweit wurden mittlerweile 11 Milliarden Impfungen verabreicht. Nebenwirkungen können natürlich damit verbunden sein. Das Paul Ehrlich-Institut rechnet allerdings mit einer niedrigen dreistelligen Zahl von schweren Nebenwirkungen in Deutschland. Es ist eine besondere Leistung der Wissenschaft, dass so frühzeitig ein so wirksamer und verträglicher Impfstoff zur Verfügung stand. Mittlerweile ist genügend Impfstoff vorhanden und es werden immer mehr Impfstoffe zugelassen. Somit steht eine echte Auswahl an Impfstoffen zur Verfügung. Ich bin der Meinung: wir können darauf vertrauen. Deshalb mein Appell an Sie: Tragen Sie freiwillig zu einer hohen Impfquote bei und damit dazu, dass für uns alle der nächste Herbst nicht zum erneuten Corona-Herbst wird.

Pfleger*innen verdienen unseren Respekt! Der Pflegebonus kommt.

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Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.

Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Steuerentlastungen für Familien

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Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.

  • Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
  • Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
  • Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.

Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Die zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Schutzmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus enden am 19. März. Das bedeutet, dass Bund und Länder keine Rechtsgrundlage für weitere Schutzmaßnahmen mehr haben. Dennoch ist es wichtig, gerade im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter, unsere Gesellschaft und insbesondere die sogenannten vulnerablen Gruppen vorzubereiten und zu schützen. Deshalb beriet der Bundestag in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in 1. und 2./3. Lesung, der dann bis Herbst 2022 gelten soll. Das Gesetz sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV, oder eine sogenannte Hotspot-Regelung vor. Diese Regelung ermöglicht es, je nach lokaler Infektionslage weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im IfSG definiert werden. Weiterhin wird außerdem die Corona-Einreise-Verordnung angepasst.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000958.pdf

Debatte über die Impfpflicht in der Corona-Pandemie

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Eine hohe Impfquote bleibt der einzige Weg aus der Pandemie. Mit einer aktuellen Impfquote von ca. 76% liegt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Wir müssen deshalb jetzt die Weichen stellen, um gut vorbereitet in den kommenden Herbst zu gehen. Hier gilt es besonders kleine Kinder zu schützen, welche noch nicht geimpft werden können. Der Bundestag befasste sich in dieser Woche mit verschiedene Gesetzesentwürfe und Anträge aus der Mitte des Hauses. Dazu zählen unter anderem ein Vorschlag einer Beratung und Impfung aller Volljährigen, einer Beratung aller Volljährigen und Impfung ab 50, bis hin zu einem Antrag, der sich gegen eine Allgemeine Impfpflicht ausspricht. Wir als Regierungskoalition haben uns darauf verständigt, die Entscheidung über eine Impfpflicht den Abgeordneten des Bundestages zu überlassen. Ich persönlich werde mich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aussprechen und bei einer entsprechenden Abstimmung dafür votieren. Eins ist jedoch klar, kein Abgeordneter des Bundestages macht sich die Entscheidung leicht, aber dennoch sind wir uns im überwiegenden einig: Die Impfbereitschaft muss erhöht werden. Nur so kommen wir raus aus der Pandemie.

Den Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf

Den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000954.pdf

Den Gesetzentwurf zur Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000680.pdf

Den Gesetzentwurf der CDU/ CSU-Fraktion gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000978.pdf

Den Gesetzentwurf zur Ablehnung einer Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000516.pdf

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Weiterhin sicher durch die Krise!

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In der Corona-Krise war und ist das Kurzarbeitergeld eine Erfolgsgeschichte. Deshalb soll es nun bis zum Sommer verlängert werden. Die SPD hat sich für die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld eingesetzt, damit Menschen mit niedrigen Löhnen finanziell abgesichert sind. Minijobs bleiben anrechnungsfrei. Wer in Kurzarbeit bleiben muss, wird weiterhin finanziell aufgefangen: Bis zum 30. Juni 2022 gelten die erhöhten Sätze im Kurzarbeitergeld. Für alle Arbeitnehmer*innen und Unternehmen ist eine stabile Planungssicherheit essentiell. Einige Branchen, wie etwa die Veranstaltungsbranche, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch immer stark betroffen. Deshalb begrüße ich, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern wird. Zudem werden die Sonderregelungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 erleichtert. Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Zudem gelten die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes weiterhin (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %). Außerdem gilt, dass die Regelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus Bestand haben.

Ministerpräsidentenkonferenz beschließt neue Quarantäneregeln

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Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gehen davon aus, dass sich die Omikron-Variante des Virus auch in Deutschland durchsetzen und zeitnah flächendeckend dominierend sein wird. Infektionen mit der Omikron-Variante werden bezogen auf die Fallzahlen jedoch voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen. Dennoch ist aufgrund des zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen. Ausfällen beim Gesundheitspersonal durch Erkrankung und Quarantäne führen soll daher entgegengewirkt werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit aufrechterhalten werden muss.

Demgemäß wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 beschlossen, die Quarantäneregelungen entsprechend anzupassen. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte. Ab jetzt sollen nun diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich aber nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis), sofern sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson nun schon nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind nur möglich bei einem bestehenden hohen Schutzniveau, beispielsweise durch tägliche Testungen, Maskenpflicht und anderes.

Den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-7-januar-2022-1995228