Infodienst – Oliver Kaczmarek, Md

Weniger Bürokratie für mehr Energieeffizienz

Im vergangenen Oktober ist die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Um die neuen Anforderungen in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Künftig müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch in Höhe von 2,77 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr alle vier Jahre sogenannte Energieaudits durchführen – also eine Prüfung, die die Energieeinsparpotenziale im Unternehmen besser erkennen und gezielt ausschöpfen lässt. Bisher waren solche Prüfungen von der Unternehmensgröße abhängig. Um die Energieeffizienz von Unternehmen zu erhöhen, soll die Qualität der Prüfungen verbessert werden. Deshalb sieht der Entwurf die Pflicht einer Fortbildung für Prüferinnen und Prüfern vor der erstmaligen Durchführung von Energieaudits sowie die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen vor. Der Entwurf bedeutet auch weniger Bürokratie für Unternehmen bei den Berichtspflichten: So entfallen Berichtspflichten über Anlagen mit sehr geringen Mengen an Abwärme. Insgesamt reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen um jährlich rund 32,3 Millionen Euro. Künftig entfällt auch die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von alten Heizungsanlagen – eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Hintergrund ist, dass die besonders alten und ineffizienten Heizungsgeräte inzwischen alle gekennzeichnet worden sind und aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Fortsetzung der Maßnahme nur noch geringe Energieeinsparwirkungen erwarten lässt.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011852.pdf

Umsatzsteuerverteilung ändern – Finanzausgleichsgesetz 2024

Fluchtmigration zu bewältigen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben auch finanziell. So haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder vereinbart, die bisher bestehende feste Flüchtlingspauschale von jährlich 1,25 Millionen Euro ab 2024 zu einem „atmenden System“ weiterzuentwickeln. Dieses System sieht eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller vor. Für 2024 wurde ein Abschlag von insgesamt 1.75 Milliarden Euro vereinbart. Ab 2025 dient das tatsächliche Geflüchtetenaufkommen als Grundlage. Umgesetzt wird diese finanzielle Unterstützung, indem der Bund auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder verzichtet. Dafür wird mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024) die vertikale Umsatzsteuerverteilung für 2024 bis 2028 angepasst. Außerdem erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile von jährlich jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028, damit sie die finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen können. Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) gilt erstmals eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung. Es ist Aufgabe der Länder, diese Wärmeplanung durchzuführen. Der Bund unterstützt die Länder hierbei mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen und vereinfacht das Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Über einen Änderungsantrag stellen wir u.a. den Ländern die zugesagten Mittel für das Startchancenprogramm und den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Konkret wird für das Startchancenprogramm der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um 300 Millionen Euro, von 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht. Zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um zusätzlich 600 Millionen Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011522.pdf

Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf

Justiz stärken – virtuelle und hybride Versammlungen ermöglichen

Damit die Kammern der anwaltlichen und rechtsberatenden Berufe während der Corona-Pandemie funktionsfähig blieben, konnten Sitzungen virtuell durchgeführt, Beschlüsse anschließend schriftlich gefasst werden sowie per Brief oder elektronisch gewählt werden. Diese Sonderregelung hat sich bewährt. Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen deshalb künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Durch diese digitale Selbstverwaltung sinken die Hürden für eine Teilnahme – und zugleich wird so der demokratische Prozess innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaften gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir Änderungen an den Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften getroffen. Insbesondere schaffen wir bisher notwendige Doppelmitgliedschaften in den Kammern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und -anwälte und Steuer-beraterinnen und Steuerberater ab. Darüber hinaus nehmen wir Wünsche aus der Praxis nach gesetzgeberischen Klarstellungen auf.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008674.pdf

Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf

Aufarbeitung von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation

„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen gehören zu den menschenverachtendsten Auswüchsen nationalsozialistischen Unrechts und des tödlichen Rassendenkens. 300.000 Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen wurden ermordet, 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Erinnerung und Gedenken an die Opfer haben in Deutschland allerdings erst spät eingesetzt. Mit einem interfraktionellen Antrag wollen wir deshalb nun die Aufarbeitung intensivieren, die bestehenden Forschungs- und Aufklärungslücken schließen und die Dokumentation der Opferschicksale verbessern bzw. überhaupt erst beginnen.

Nötig ist dafür ein Vorhaben, um Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie so für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, solch ein Projekt zu initiieren. Zudem soll eine nationale Fachtagung in die Wege geleitet werden, die u.a. folgende Aspekte in den Fokus nimmt: Archivierung, Digitalisierung, Konservierung der betreffenden Akten sowie Schaffung einer Portallösung, mit der sich die Gedenkorte, aber auch Angehörige der Opfer vernetzen können. Auch sollen diese Geschehnisse u.a. in der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen verankert werden. Weiter wird gefordert, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten auch in Zukunft zu unterstützen – beim Erhalt der Gebäude sowie bei den zunehmenden Herausforderungen bei der Bewältigung der aufzuarbeitenden Archivmaterialien und der zu leistenden Beratungsaufgaben.

Den gemeinsamen Antrag finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011945.pdf

Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten

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Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.

Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf

Bundesbericht Forschung und Innovation 2024

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Deutschland gibt über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Innovation aus. Das ist ein Rekordwert, heißt es im Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt wird. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten des Bundes und der Länder in diesem Bereich und geht auf künftige Vorhaben ein.

Im Fokus des diesjährigen Berichts steht die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ihr Kernstück ist die Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik an sechs Missionen, die zentrale Transformations- und Fortschrittsfelder für die kommenden Jahre beschreiben. Damit wird eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglicht.

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Damit die Transformation hierzulande gelingt, ist laut Bericht die Forschung an und die Entwicklung von zukunftsfähigen Technologien und sozialen Innovationen sowie deren Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ebenso notwendig ist eine starke Grundlagenforschung, die zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt. Der nationale und internationale Wissenschaftsaustausch soll weiter gestärkt werden.

Der Bericht adressiert darüber hinaus die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Deutschland muss im Bereich der Technologien und der Digitalisierung unabhängig bleiben, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Entwicklung neuer Technologien im Einklang mit europäischen Werten zu gewährleisten.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011560.pdf

Agrarpaket in der Koalition beschlossen

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP haben am 25.06.2024 ein Agrarpaket für eine zukunftsfeste Landwirtschaft beschlossen. Über viele Jahre hat es in Deutschland unter Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben – diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt. Teil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung (Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Bei der Gewinnglättung wird statt des aktuellen Jahresgewinns der durchschnittliche Gewinn über drei Jahre verwendet. Dadurch können Einkünfte aus guten und schlechten Jahren besser ausgeglichen und Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, z.B. Trockenperioden, abgemildert werden. Um die Position der Landwirte gegenüber dem Handel zu stärken, werden wir die Weidetierhaltung auf Grünland in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zusätzlich fördern, ohne die Basisprämie zu kürzen. Darüber hinaus bringen wir die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) in den Bundestag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, welches zeitnah im Bundestag verabschiedet wird. Im Ergebnis haben wir jetzt ein umfangreiches Agrarpaket geschnürt, mit dem wir unsere Bürokratie abbauen, landwirtschaftliche Betriebe entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken.

Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um ihren Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an das Studierverhalten anzupassen und flexibler zu gestalten, wurde zum dritten Mal in dieser Wahlperiode das Bafög verbessert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle wurde in dieser Woche abschließend beraten. Konkret ist eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger eingeführt worden, deren Eltern Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze fortlaufend so erhöht, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei bleibt. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden um 5,25 Prozent erhöht, sodass wieder mehr junge Menschen gefördert werden und Personen, die eine Teilförderung erhalten, mehr Geld bekommen. Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig bis zum fünften Semester dafür Zeit, also ein Semester länger. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert werden (Flexibilitätssemester). Die Änderungen treten zu Beginn des Schuljahres 2024/25 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD zusätzlich gelungen, eine Nullrunde abzuwenden. Als Ausgleich für die gestiegenen Preise wurde der Bedarfssatz zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode um diesmal fünf Prozent von 452 auf 475 Euro und die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro für diejenigen, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht. Insgesamt steigt damit der Förderhöchstsatz von 934 auf 992 Euro. Die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme konnte abwendet werden. Denn wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf