Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Millionen Menschen übernehmen jeden Tag Verantwortung – in Vereinen, Initiativen, im Katastrophenschutz, im Sport, in der Kultur und an vielen anderen Orten. Dieses Engagement verdient Anerkennung, verlässliche Absicherung und moderne Rahmenbedingungen.
Deshalb haben wir das Thema anlässlich des vom Bundespräsidenten zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai ausgerufenen „Ehrentags“ auch im Plenum aufgegriffen und machen deutlich: Wer sich für andere einsetzt, darf nicht durch Bürokratie, Unsicherheit oder fehlende Unterstützung ausgebremst werden. Mit dem ersten Teil des Zukunftspakts Ehrenamt haben wir bereits wichtige Verbesserungen erreicht: höhere Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, bessere Haftungsregelungen und Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Jetzt geht es darum, im zweiten Teil des Zukunftspakts vor allem bürokratische Hürden weiter abzubauen und Engagement einfacher zu machen. Denn klar ist: Ein starker Zusammenhalt braucht ein starkes Ehrenamt.
Mieten steigen rasant und belasten viele Menschen massiv – besonders in Städten. Deshalb setzen wir auf einen klaren Dreiklang: schneller bauen, Gemeinwohl stärken, Mieterinnen und Mieter schützen. Wir bringen Tempo in den Wohnungsbau – mit Rekordinvestitionen in sozialen Wohnraum, schnelleren Genehmigungen und neuen Programmen, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Gleichzeitig stärken wir das Gemeinwohl: Kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und eine neue Wohngemeinnützigkeit sorgen dafür, dass Wohnraum dauerhaft bezahlbar bleibt – statt Renditeinteressen zu dominieren. Und wir schützen Mieterinnen und Mieter konkret: Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen werden geschlossen, Kurzzeitvermietungen eingeschränkt und überhöhte Mietsteigerungen begrenzt. Niemand soll seine Wohnung wegen kurzfristiger Krisen verlieren. Klar ist aber auch: In besonders angespannten Städten braucht es mehr. Deshalb wollen wir den Ländern ermöglichen, stärkere Instrumente wie Mietendeckel einzuführen. Unser Ziel: Ein Wohnungsmarkt, der für alle funktioniert – nicht für die höchste Rendite, sondern für das Gemeinwohl.
Die Koalition hat sich auf ein wichtiges Entlastungssignal verständigt: Wir werden den nationalen CO2-Preis stabil halten. Auch für 2027 soll im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der gleiche Preiskorridor wie für 2026 gelten: von 55 bis 65 Euro. Damit verhindern wir eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und kleinerer und mittlerer Unternehmen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro. Ab 2028 wird der ETS 2 das BEHG ablösen und einen CO2-Preis auf ähnlichem Niveau EU-weit und einführen.
Die Energiekrise und ihre Verschärfung infolge des Iran-Krieges zeigen einmal mehr: Der beschleunigte Umstieg auf erneuerbare Energien ist eine Frage von Sicherheit, Bezahlbarkeit und wirtschaftlicher Stärke. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir die richtigen Weichen gestellt: Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren nutzen, die Netze schneller ausbauen und besser auslasten. Dazu gehört, das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ zu stärken, Prosumer – also Akteure, die gleichzeitig Energie erzeugen und verbrauchen – zu aktiven Akteuren der Energiewende zu machen und den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren besser zu synchronisieren. Entscheidend ist jetzt, Investitionssicherheit zu schaffen und zugleich die Marktintegration von Erneuerbaren, Speichern und Flexibilitäten voranzubringen. Die anstehenden Entscheidungen zu Netzanschlüssen und zur Reform des EEG sind dafür wegweisend. Unser Ziel bleibt klar: sichere, saubere und bezahlbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger – getragen von nachhaltiger europäischer Wertschöpfung.
Ab dem 19. Mai können die Anträge für die neue E-Auto-Förderung auf der Homepage der Förderzentrale gestellt werden. Damit korrigieren wir den Schaden, den Habeck und Lindner in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit der übereilten Beendigung der Umweltprämie vor zwei Jahren verursacht haben. Die Zukunft des Autos ist elektrisch. Noch sind einige E-Autos teurer und insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben oft keine günstige Möglichkeit für den Kauf eines Elektroautos. Mit einer Basisförderung von 3.000 Euro und bis zu 6.000 Euro (oder 1.500 bis 4.500 für Hybrid-Autos) für Haushalte mit geringem Einkommen und mindestens zwei Kindern gleichen wir diesen Kostennachteil aus und ermöglichen klimafreundliches und günstiges Autofahren für alle. Gleichzeitig stärken wir unsere Industrie: Deutsche und europäische Hersteller setzen kontinuierlich auf neue Elektromodelle. Mit dem Förderprogramm stärken wir den Absatz und die Auslastung unserer Werke. Die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar gezahlt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
Mit dem Sportfördergesetz, das wir in 1. Lesung beraten haben, wollen wir das deutsche Spitzensportsystem grundlegend reformieren, damit Förderung künftig effizienter, transparenter und wirksamer wird. Erstmals schaffen wir eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung auf Bundesebene. Der Entwurf der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt ist eine ordentliche Grundlage für die weiteren Beratungen. Für uns ist aber klar: Es gibt noch Änderungsbedarf, damit ein echter Paradigmenwechsel gelingt. Als SPD stehen wir klar an der Seite unserer Athletinnen und Athleten. Ihre Lebensrealitäten, ihre soziale Absicherung und ihre sportlichen Perspektiven müssen im Mittelpunkt der Sportpolitik stehen. Nur so kann Spitzensport langfristig erfolgreich und fair gestaltet werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-05-22 13:22:582026-05-22 13:22:58Spitzensport neu aufstellen – Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt
Apotheken sind ein integraler Bestandteil der deutschen Daseinsvorsorge und bieten Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitswesen. Mit der Apothekenreform wollen wir weiter die Arzneimittelversorgung sichern, Bürokratie abbauen und Apotheken wirtschaftlich zu stärken. Das gelingt mit dem Ausbau der Präventionsaufgaben im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen sowie verbesserten Möglichkeiten zur Aufgabenteilung innerhalb der Apotheke. So modernisieren und stärken wir sie für die Zukunft. Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz, das wir im Bundestag beschlossen haben, ist dafür die Grundlage. Das Ziel ist klar: mehr Versorgungssicherheit durch starke Apotheken vor Ort.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-05-22 13:22:522026-05-22 13:22:52Starke Apotheken vor Ort
Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden zukünftig durch ein neues Recht auf Reparatur gestärkt. Hersteller bestimmter technische Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones werden verpflichtet, die Geräte mehrere Jahre unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis zu reparieren und Ersatzteile vorrätig zu halten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur statt für die Lieferung eines neuen Produktes zu entscheiden. So schonen wir die Umwelt und den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes, die wir diese Woche im Bundestag verabschiedet haben, stärken wir den Schutz von Frauen vor Gewalt. Die Fußfessel bei Gewalttätern nach dem spanischen Modell wird eingeführt und Täterarbeit zur verpflichtend. Damit werden Frauen bei einer Annäherung des Täters gewarnt und können durch die Polizei geschützt werden. Dazu gehören auch eine bessere bundesweite Gefährdungsanalysen und verbindliche Standards im Umgang mit Hochrisikofällen.
Wir haben zwei wichtige Erfolge für Mieterinnen und Mieter erkämpft: Das Bundeskabinett hat das lang erwartete Mietrecht-II-Paket verabschiedet. Jetzt ist der Bundestag am Zug, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu verabschieden. Damit bringen wir die größte Mietrechtsreform der letzten zehn Jahre auf den Weg. Wir werden Kurzzeitvermietungen und möbliertes Wohnen stärker regulieren und so verhindern, dass Vermieter die Mietpreisbremse umgehen. Gleichzeitig begrenzen wir Indexmietverträge und sorgen dafür, dass bei unverschuldeten Mietrückständen kein Wohnungsverlust mehr droht.
Bei den Verhandlungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz haben wir durchgesetzt, dass Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zwischen Vermietern und Mietern halbiert werden. Damit schützen wir Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen und klimaschädlichen Entscheidungen ihrer Vermieter. Wenn Vermieter sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden, zahlen sie in Zukunft einen Teil der Heizkosten. Das gab es so noch nie im Mietrecht und ist ein echter Paradigmenwechsel.