Infodienst – Oliver Kaczmarek, Md

Migration nach Deutschland stärker steuern – Aufnahme- und Integrationssysteme entlasten

Künftig sollen sichere Herkunftsstaaten für die Prüfung von internationalem Schutz einfacher bestimmt werden können: Kommt jemand, der Schutz begehrt, aus einem sicheren Herkunftsstaat, können Behörden den Antrag auf internationalen Schutz leichter und schneller als offensichtlich unbegründet ablehnen. Ziel ist es, auf Veränderungen der Migrationsbewegungen und der politischen und rechtlichen Lage in Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote schnell und effizient reagieren zu können. Nach der Asylverfahrensrichtlinie, auf denen diese Bestimmung fußt, steht es den Mitgliedstaaten explizit frei, ob sie sichere Herkunftsstaaten durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften einstufen.

Klargestellt wird, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsländer durch Rechtsverordnung nicht möglich ist bei der Prüfung von Asyl nach Art. 16a des Grundgesetzes. In diesen Fällen bedarf es weiter eines Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates.

Schutzsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten ist die Arbeit während des Asylverfahrens und nach Ablehnung grundsätzlich nicht erlaubt. Uns ist wichtig, dass es eine Übergangsregelung gibt, damit betroffene Staatsangehörige, die vor der Bestimmung ihres Herkunftslandes als sicherer Herkunftsstaat bereits beschäftigt waren, auch weiterhin arbeiten können. Das sieht der Entwurf jetzt vor.

Die Pflichtbeiordnung eines Rechtsanwalts ist erst mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden. Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen, dass die Justiz dadurch erheblich mehr belastet wurde, nicht zuletzt deshalb haben die Justizminister der Länder bereits letztes Jahr die Abschaffung der Regelung gefordert.

Da zum Beispiel in Verfahren bei Familiensachen bereits besondere Pflichten des Gerichts zum Schutz der Betroffenen vorgesehen sind, ist die Pflichtbeiordnung nicht zwingend erforderlich. Für Betroffene in laufenden Verfahren gibt es außerdem eine Stichtagsregelung: Sie können sich weiter auf ihre anwaltliche Vertretung bis zur Beendigung ihres Gerichtsverfahrens verlassen. In neuen Verfahren nach dem Stichtag können alle Betroffenen eine anwaltliche Vertretung beantragen, wenn sie dies wünschen.

Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigen

,

Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben und wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen in der EU bis zum Jahr 2030 mehr als 42,5 Prozent der gesamten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. So ist es in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) festgelegt, die wir jetzt umsetzen. Damit wir dieses Ziel erreichen, vereinfachen und beschleunigen wir den Bau und die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Auch erleichtern wir die Neuausweisung von Beschleunigungsgebieten durch neue Regelungen im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz. In diesen Beschleunigungsgebieten gelten dann vereinfachte Genehmigungsverfahren. Das betrifft vor allem den Bau von Wind-kraftanlagen, aber auch andere Anlagen wie Wasserkraftwerke, Wärmepumpen in Flüssen, Solaranlagen auf dem Wasser, Erdwärmeanlagen und Wärmespeicher.

Völkermord von Srebrenica – im kollektiven Bewusstsein behalten und für Aufarbeitung einsetzen

Anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermords von Srebrenica findet diesen Freitag eine Debatte im Bundestag statt. Vor 30 Jahren ermordeten bosnisch-serbische Kampfverbände in Srebrenica mehr als 8.000 bosnische Muslime, vorwiegend Jungen und Männer. Das Massaker von Srebrenica gilt als größtes Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa.

Als Bundestagsfraktion haben wir Ende Juni das Positionspapier „30 Jahre nach dem Völkermord von Srebrenica: Aufarbeitung und Erinnerung als Grundlage für ein friedliches Miteinander“ verabschiedet. In ihm würdigen wir besonders das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Mädchen sowie der überlebenden Männer zur Aufarbeitung des Verbrechens und zur Aussöhnung und betonen, dass Bosnien und Herzegowina Teil der europäischen Familie ist.

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Oliver Kaczmarek

, , , ,

zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum TOP 29 „Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (Drs. 21/321)

Aus Verantwortung für das Gelingen der Regierungskoalition und damit auch Verantwortung für die nachhaltige Stabilität von Freiheit und Demokratie in Deutschland stimme ich dem vorgelegten Gesetzentwurf in der geänderten Fassung trotz inhaltlicher Bedenken zu.

Der Familiennachzug ist ein wichtiges Instrument geordneter Migrationspolitik. Er eröffnet einen sicheren und geprüften Zugang zu einem Aufenthaltstitel. Familien gehören zusammen. Sie haben zumeist auch positiven Einfluss auf die Integration, Leistung und Stabilität.

Den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen ist Teil eines Kompromisses, den CDU/CSU und SPD trotz unterschiedlicher Sichtweisen auf das Thema Familiennachzug vereinbart haben. Dabei sind mir folgende Vereinbarungen besonders wichtig: die Aussetzung des Familiennachzugs wird auf zwei Jahre befristet, Härtefälle bleiben von der Aussetzung des Familiennachzugs unberührt. Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visierung bzw. Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor außergerichtlichen oder gerichtlich geschlossenen Vergleiches ist, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie dürfen trotz Aussetzung des Familiennachzugs zu ihren Angehörigen nach Deutschland kommen.

Ich bin überzeugt, dass in einer Migrationspolitik mit Menschlichkeit und Ordnung das Zusammenführen von Familien ein wichtiger Bestandteil von gelungener Integration ist. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Verfahren gestrafft und transparent angewendet werden, eine Migrationspolitik im europäischen Maßstab gelingt und nach einer Übergangszeit der Familiennachzug wieder eingesetzt werden kann.

Oliver Kaczmarek, MdB

Berlin, 27. Juni 2025

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

In den Koalitionsverhandlungen war die Aussetzung des Familiennachzugs ein harter Punkt von CDU und CSU. Auch wenn bekannt ist, dass Integration am besten gemeinsam und innerhalb der Familie gelingt. Ein Kompromiss war nicht einfach, aber notwendig. Der Familiennachzug wird nur zeitlich begrenzt ausgesetzt und gilt nur für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Es gibt eine Härtefallregelung, die in besonderen Notsituationen trotzdem den Nachzug der Familie ermöglicht. Wer Asyl nach Art. 16a des Grundgesetzes und nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhält, wird weiterhin seine Familie nachholen können.

Meine persönliche Erklärung zum Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2025/06/persoenliche-erklaerung-des-abgeordneten-oliver-kaczmarek/

Die Reden im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema können Sie hier nachhören: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-familiennachzug-1083664

Funklöcher endlich schließen – Mobilfunk und Glasfaser schneller ausbauen

Abbruch, keine stabile Verbindung, langsame Datengeschwindigkeit – in Deutschland gibt es immer noch zu viele Funklöcher und Gebiete mit unzureichender Netzabdeckung. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen den schnellen Ausbau, das ändern wir jetzt: Glasfaser- und Mobilfunkausbau bekommen die Priorität, die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu Recht erwarten – wir definieren den Ausbau als überragendes öffentliches Interesse und geben ihm damit einen wichtigen Schub. Für Netzverbindung statt Funklöcher, Glasfaser, das mehr Tempo macht und eine Verbindung für alle – gerade auch auf dem Land.

Diese Fortschritte werden im Telekommunikations-Änderungsgesetz beschlossen. Nachzulesen unter diesem Link: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/CDR_250520_FH_TKG.pdf

Für mehr Bildungsgerechtigkeit im Ganztag: Länder und Kommunen bekommen mehr Zeit

Damit der Ausbau der Ganztagsbetreuung auch trotz Fachkräftemangel und Lieferengpässen voranschreiten kann, gibt der Bund den Ländern und Kommunen mehr Zeit, die Bundesmittel von 3,5 Milliarden zu verwenden. Die Fristverlängerung für das Ganztags-Investitionsprogramm des Bundes bis 2029 schafft vor Ort Sicherheit, um weiter flächendeckend hochwertige Ganztagsangebote zu schaffen. Wir stärken so Bildungsgerechtigkeit und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Detaillierte Informationen zum „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ finden Sie hier: https://www.recht-auf-ganztag.de/gb/politik/finanzierung/informationen-zum-investitionsprogramm-ganztagsausbau–196572

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Mit dem Gesetzentwurf soll die 2024 eingeführte Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren bei guter Integration wieder gestrichen werden. Dies ist ein Kompromiss aus den Koalitionsverhandlungen. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erhalten. Dafür wird es die Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren für Menschen mit besonderer Integrationsleistung künftig nicht mehr geben. Von diesen beschleunigten Einbürgerungen gab es nur eine geringe Anzahl an Fällen. Bei allen anderen Einbürgerungen bleibt es weiterhin bei den kürzeren Voraufenthaltszeiten von fünf statt bisher acht Jahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100537.pdf

Humanitäre Katastrophe in Gaza – klare Haltung der SPD

, , , , , ,

Die Lage in Gaza ist dramatisch und völlig inakzeptabel. Der SPD-Parteivorstand hat dazu eine Resolution beschlossen, die unsere Haltung unmissverständlich deutlich macht: Hilfskonvois müssen unverzüglich ungehinderten Zugang erhalten. Die Versorgung mit Nahrung und medizinischen Gütern darf nicht länger blockiert werden. Gleichzeitig fordern wir: Die Hamas muss alle Geiseln sofort und bedingungslos freilassen und alle Angriffe auf Israel beenden. Israel wiederum muss die Verhältnismäßigkeit seines Handelns wahren. Klar ist aber auch: An Israel gelieferte Rüstungsgüter dürfen nicht für völkerrechtswidrige Militäraktionen eingesetzt werden.

Wohnen bezahlbar halten – Mietpreisbremse verlängert

, , , ,

Wohnen darf kein Luxus sein. Wer arbeitet, muss sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können. Darum verlängern wir die Mietpreisbremse bis 2029 und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter. Doch wir wissen: Das reicht allein nicht aus. Deshalb arbeiten wir an einem umfassenden wohnungspolitischen Gesamtpaket. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietungen. Auch die Reform der Mietwuchervorschrift, der Schutz vor Umwandlungen und eine faire Modernisierungsumlage nehmen wir in den Blick.