Infodienst – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Kindergeld, mehr Netto

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In dieser Woche wurden wichtige Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Familien beschlossen: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 Euro und für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Auch die Kinderfreibeträge – bestehend aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – wurden erhöht: auf 9.600 Euro ab 2025 und auf 9.756 Euro ab 2026. Das Kindergeld wurde um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat ab 2025 und um weitere vier Euro auf 259 Euro ab 2026 angehoben. Ebenso stieg der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Um die Auswirkungen der Kalten Progression abzumildern, wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um weitere zwei Prozent verschoben.

Diese Entscheidungen wurden von den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam getroffen, um Eltern Planungssicherheit zu geben und arbeitenden Menschen ab dem 1. Januar 2025 eine spürbare Steuerentlastung zu ermöglichen. In den Verhandlungen setzte sich die SPD außerdem für Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Förderung der Wirtschaft ein, wie die Stärkung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und neue Abschreibungsregelungen. Diese Vorhaben fanden jedoch leider keine politische Mehrheit.

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Mutterschutz nach Fehlgeburt ausweiten

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.

Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden.  Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

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Mietpreisbremse bis 2029 verlängern

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In dieser Woche wurde auf den Weg gebracht, die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, bis Ende 2029 zu verlängern. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der in erster Lesung beraten wurde, erlaubt es den Ländern, ihre Mietpreisbremsenverordnungen rechtzeitig anzupassen.

Neu ist, dass Wohnungen bis Baujahr 2019 künftig von der Mietpreisbremse ausgenommen sind – statt wie bisher bis 2014. Damit profitieren mehr Mieter:innen von der Regelung, die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode ist notwendig, damit die Länder rechtzeitig ihre Verordnungen zur Mietpreisbremse erarbeiten können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die gesetzliche Grundlage verlängern, bestünde die große Gefahr, dass die Mietpreisbremse in den betroffenen Regionen für mehrere Monate außer Kraft gesetzt würde. Dies hätte nicht nur zur Folge, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unreguliert festgelegt werden könnten – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis maßgeblich ist.

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Zusteller:innen bei schweren Paketen entlasten

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Durch den wachsenden Online-Handel steigt die Zahl der verschickten Pakete. Um die Zusteller:innen besser vor Gesundheitsrisiken durch zu schweres Tragen zu schützen, wollen wir, dass Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm künftig immer von zwei Personen befördert werden müssen. Dazu soll das Postgesetz geändert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen bringen wir in dieser Woche in den Bundestag ein.

Wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen, tritt die Neuregelung zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Digitalpakt 2.0 kommt

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Bund und Länder haben sich am 13. Dezember 2024 darauf verständigt, den auslaufenden DigitalPakt Schule (2019-2024) fortzusetzen. Das ist ein starkes Signal. Nicht nur dafür, dass sich der Bund auch in den Jahren 2025-30 finanziell an der digitalen Bildung beteiligen wird. Sondern die Vereinbarung zeigt auch den Schulen und Schulträgern, dass sie auch in Zukunft verlässlich mit finanzieller Unterstützung bei der Digitalisierung rechnen können.

Der neue Digitalpakt Schule 2.0 soll im Zeitraum von 2025 bis 2030 ein finanzielles Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro haben. Dieses wollen Bund und Länder jeweils zur Hälfte tragen. Ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 möglich. Die Mittel sollen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Auszahlung erfolgt in Jahrestranchen, so dass Restmittel auch überjährig bis zum Programmende eingesetzt werden können. Die Anrechenbarkeit bereits bestehender Initiativen der Länder und Schulträger zur digitalen Bildung wird gewährleistet. Die Länder wollen ihrerseits sicherstellen, dass auch finanzschwache Kommunen berücksichtigt werden.

Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.

Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.

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Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Mehr Personal für die Bundeswehr gewinnen

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Damit die Bundeswehr in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung hat, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in den Bundestag ein. Ziel des Vorhabens ist, Soldatinnen und Soldaten arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen.

So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldatinnen und Soldaten dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.

Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldatinnen und Soldaten erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.

Stationierung der Brigade in Litauen umsetzen

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In der Stadt Unna befindet sich der einzige größere Bundeswehrstandort im Ruhrgebiet. Seit Jahrzehnten befindet sich unter anderem das Versorgungsbataillon 7 (früher Logistikbataillon 7) in der Glückauf-Kaserne an der Kamener Straße. Die besondere Verbundenheit der Stadt und ihrer Bevölkerung mit den in Unna stationierten Soldatinnen und Soldaten wird unter anderem in der Partnerschaft mit dem Versorgungsbataillon 7 dokumentiert. Die Kaserne ist heute mehr als nur eine wirtschaftlich bedeutsame Infrastruktureinrichtung, sie ist integraler Bestandteil des sozialen Lebens in Unna. Die mehr als 1300 Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten sind in dieser Stadt fest integriert.

Ein Teil dieser Soldatinnen und Soldaten des Versorgungsbataillons 7 sind in Litauen stationiert. Nun wurde von der SPD und den Grünen in dieser Woche ein Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, in dem vorgeschlagen wird, dass Deutschland bis Ende 2027 eine eigene Brigade in Litauen aufbauen soll. Im so genannten NATO-Truppenstatut ist der rechtliche Rahmen für die Präsenz von Streitkräften eines NATO-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat geregelt. Da das Statut aber stark veraltet ist und ergänzt werden muss, hat die Bundesregierung am 13. September 2024 ein Abkommen mit der litauischen Regierung über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich beschlossen. Solche Verträge bedürfen stets der Zustimmung des Bundestages.

Der Ablauf der Diskussion im Deutschen Bundestag können Sie hier nachlesen und nachschauen.

Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

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Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.

Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.

Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.

Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!