Inneres – Oliver Kaczmarek, Md

Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert

, , ,

Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Sicherheitspaket der Bundesregierung

, , ,

Als Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung der Extremismus- und Gewaltprävention geschnürt.

Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des Waffenrechts. Künftig sollen zusätzliche Behörden wie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) in die Prüfung und den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen einbezogen werden, um zu verhindern, dass Extremist:innen und Terrorist:innen Zugang zu Waffen erhalten. Darüber hinaus wird ein Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt, das auch in Bussen und Bahnen gilt. Damit soll die Gewalt im öffentlichen Raum wirksam eingedämmt werden.

Im Bereich der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Das BKA und die Bundespolizei können künftig biometrische Daten wie Lichtbilder aus dem Internet mit Informationen aus sozialen Medien abgleichen, um mutmaßliche Täter:innen schneller zu identifizieren. Außerdem wird die automatisierte Datenanalyse verbessert, damit die Sicherheitsbehörden große Datenmengen effizienter auswerten können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention islamistischer Radikalisierung. Eine Task Force der Bundesregierung wird konkrete Maßnahmen entwickeln, um vor allem junge Menschen, die sich im Internet radikalisieren, besser zu schützen. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

Dieses Sicherheitspaket zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, Extremismus und Terrorismus entschieden zu bekämpfen und gleichzeitig für Humanität im Asylrecht zu sorgen. Es setzt klare Maßnahmen, um Deutschland noch sicherer zu machen.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-innere-sicherheit-1016976

Besserer Datenaustausch. Bezahlkarte für Geflüchtete

,

Um den digitalen Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden (wie Sozialämtern und Jobcentern) zu verbessern, haben wir in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) abschließend beraten. Die Behörden sollen durch die Digitalisierungsmaßnahmen auch entlastet werden. Zudem führen wir eine bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Mit den Vorhaben setzen wir auch Beschlüsse von Ministerpräsidentenkonferenzen um.

Alle relevanten Informationen aus den Bereichen Integration, Arbeitsmarktzugang und soziale Leistungen sollen künftig im oder über das Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert und abgerufen werden können. Das AZR soll auch zum zentralen Speicherort und Ausländerdateisystem ausgebaut werden. Dazu werden rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem AZR abgebaut und im AZR die Art der existenzsichernden Leistungen erstmalig erfasst. Ausländer- und Leistungsbehörden sollen durch diese möglichst automatisierte Datenübermittlung entlastet werden. Des Weiteren werden im Bereich der Dokumentenprüfung bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung bei Identitätssicherung und -überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern etabliert (nach §49 Aufenthaltsgesetz oder §16 Asylgesetz). Der Gesetzentwurf dient auch dazu, die Bezahlkarte für Geflüchtete als Option in das Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen.

Damit setzen wir einen offenen Punkt aus dem MPK-Beschluss vom 6. November 2023 um. Mit der bundesweit einheitlich geregelten Bezahlkarte sollen die Barauszahlungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt und der Verwaltungsaufwand für Kommunen möglichst reduziert werden. Auch künftig können Asylbewerberinnen und -bewerber einen Teil ihrer Leistung in bar erhalten. An der Höhe der Gesamtleistung ändert sich nichts. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ebenso haben wir klargestellt, dass Direktzahlungen an Vermieterinnen und Vermieter ermöglicht werden. Wir haben ebenfalls klargestellt, dass Bargeld ausgezahlt werden kann, wenn mit der Bezahlkarte bestimmte Bedarfe nach dem SGB XII nicht gedeckt werden können. Letzteres gilt für den sogenannten Analogleistungsbezug, also nach 18 (künftig 36) Monaten Aufenthalt in Deutschland, wenn die Leistungen für Geflüchtete ungefähr der Höhe des Bürgergelds entsprechen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009470.pdf

Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas

,

Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.

Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir haben den Antrag in dieser Woche im Plenum beschlossen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Einsetzung eines Bürgerrates zu Ernährung im Wandel

, , ,

Bürgerräte sollen dazu dienen, Perspektiven von Bürger:innen in die politische Debatte einzubringen und ihre Forderungen an die politischen Akteure zu formulieren. Der erste Bürgerrat dieser Wahlperiode soll in dieser Woche eingesetzt werden. Befassen wird er sich mit dem Thema gesündere und nachhaltigere Ernährung.

Dem Bürgerrat sollen 160 Personen angehören, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Voraussetzung ist, dass sie älter als 16 Jahre sind und mit Erstwohnsitz in Deutschland leben. Unterstützt wird der Bürgerrat durch Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Ziel ist, einen möglichst umfassenden Überblick über Stand und Breite der Diskussion zu geben. Bis zum 29. Februar 2024 soll der Bürgerrat seine Handlungsempfehlungen dem Bundestag in Form eines Bürgergutachtens vorlegen, das dann im Plenum und in den Fachausschüssen beraten werden soll.

Den Einsetzungsantrag für den Bürgerrat haben wir in dieser Woche im Bundestag beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Mahnmal für verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas

,

Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgen Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben.

Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen. Um dies zu ändern, haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einen interfraktionellen Antrag in den Bundestag einbracht, in dem ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa gefordert wird. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weiter fordert der Antrag, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen.

Wir haben den Antrag in dieser Woche erstmals im Plenum beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

, ,

Große Bauprojekte wie Windparks, Bahnstrecken oder Straßen haben Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb gibt es Raumverträglichkeitsprüfungen, bei denen verschiedene Standortoptionen geprüft werden, bevor Projekte genehmigt werden. Um diese Verfahren zu beschleunigen, soll das Raumordnungsgesetz geändert werden. Dabei soll die Beteiligung der Öffentlichkeit digitalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch soll die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert werden, indem nur noch neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Außerdem soll das Gesetz die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung ermöglichen. Diese soll insbesondere den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Das Gesetz soll auch vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte ermöglichen. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Betreiber müssen aber angemessene Maßnahmen durchführen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

Weitere Informationen gibt es hier.

SPD-Bundestagsfraktion lud zur großen Migrationskonferenz

,

Wir wollen Migration vorausschauend und realistisch gestalten und Integration stärken. Vom Chancenaufenthaltsrecht über die erleichterte Arbeitskräftemigration, die Familienzusammenführung und die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten bis zur doppelten Staatsbürgerschaft – in den nächsten Monaten werden wir die entscheidenden Weichen für einen solchen Neustart stellen. Dabei wollen wir mit unterschiedlichen Bausteinen für einen ganzheitlichen Ansatz in der Migrations- und Integrationspolitik sorgen.

Der Mangel an Arbeitskräften ist Wachstumsbremse Nr.1, deshalb brauchen wir bessere Regeln für die Einwanderung von Fachkräften. Viele Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sind schon längst gut angekommen in unserem Land. Wir stehen auch zu unserer humanitären Verantwortung: Menschen auf der Flucht brauchen unsere Hilfe, so wie sie auch andere Menschen in Not erfahren sollen. Wir stärken die Integration: Wir sind ein offenes und solidarisches Land. Wer sich in unserem Land einbringt, muss ein dauerhaftes Bleiberecht und die Staatsbürgerschaft erhalten können.

Bei unserer großen Migrationskonferenz haben wir uns darüber am Montag mit Fachleuten und Praktiker:innen ausgetauscht. Die Gesetzesvorhaben werden wir in den nächsten Wochen auf den Weg bringen.

Weitere Informationen gibt es hier.