Forschung – Oliver Kaczmarek, Md

Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

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Wir wollen eine bessere Gesundheitsforschung. Forschung braucht aber Daten. Deshalb erleichtern wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nutzung von Gesundheitsdaten haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzer fungieren, bei der erstmals Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Bei Anträgen auf Nutzung von Forschungsdaten soll künftig nicht mehr entscheidend sein, wer den Antrag stellt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im öffentlichen Interesse liegenden Verwendungszwecke.
Versicherte können in einem Opt-Out-Verfahren entscheiden, ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte zulässige Zwecke freigeben. Dazu wird eine einfache Widerspruchsverwaltung eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Freiraum für die Agentur für Sprunginnovationen

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Seit 2019 gibt es die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig. Ihre Aufgabe ist es, innovative Forschungsideen zu fördern und weiterzuentwickeln, die das Potenzial zu bahnbrechenden Erfindungen oder Technologien haben. Sprunginnovationen können Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und technologische, soziale oder ökologische Probleme lösen. Die Erfindung des Smartphones, des GPS oder des MP3-Formats sind einige Beispiele hierfür.

Konkret ist vorgesehen, dass die Agentur im Rahmen einer Beleihung die Kompetenz erhält, selbstständig zu handeln und zu investieren. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente sollen gleichermaßen genutzt werden dürfen. Die SprinD kann sich künftig auch in eigener Verantwortung an Unternehmen beteiligen. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SprinD über Jahresetats hinaus gewährleistet.

Damit die SprinD freier agieren und investieren kann, sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die SprinD verbessert werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein SprinD-Freiheitsgesetz vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.

Weitere Informationen gibt es hier.