Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren
Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.