Zukunftsaufgabe Bildung – Oliver Kaczmarek, Md

Oliver Kaczmarek empfängt Jonas Jokiel aus Bönen zum „Jugend und Parlament“-Planspiel in Berlin

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Jonas Jokiel aus Bönen konnte in vier intensiven und lehrreichen Tagen im Rahmen des Planspiels „Jugend und Parlament“ wertvolle Einblicke in das Leben eines Politikers im Deutschen Bundestag sammeln.

Das Planspiel „Jugend und Parlament“ simuliert den parlamentarischen Alltag auf Bundesebene und bietet Jugendlichen die Möglichkeit, politische Prozesse hautnah zu erleben. Auf Vorschlag von Bundestagsabgeordneten wurden in diesem Jahr 367 junge Menschen aus ganz Deutschland eingeladen, um vom 12. bis 15. Oktober in den Rollen von fiktiven Abgeordneten mitzuwirken. In simulierten Ausschuss- und Fraktionssitzungen lernten sie, wie Gesetze entwickelt und beschlossen werden. Dabei traten sie nicht in real existierenden Fraktionen an, sondern agierten in eigens erfundenen Parteien, denen sie zugeteilt wurden. Zudem schlüpften die Teilnehmenden in neue, fiktive Identitäten, um den politischen Prozess aus einer anderen Perspektive zu erleben.

Jonas Jokiel übernahm im Planspiel die Rolle von Mika Kaya, einem Mitglied der „Gerechtigkeitspartei“. Im Ausschuss für Außenpolitische Angelegenheiten setzte er sich mit relevanten tagespolitischen Fragen auseinander und nahm aktiv an Debatten teil. Besonders beeindruckend war für ihn die Möglichkeit, im Plenarsaal des Bundestages auf den Abgeordnetenplätzen zu sitzen und den Respekt, der den Volksvertretern während der Sitzungen entgegengebracht wird, hautnah zu erleben.

Für Jonas Jokiel war diese Teilnahme eine prägende und einzigartige Erfahrung, die ihm einen bleibenden Eindruck vom politischen Betrieb vermittelte. „Das Planspiel hat mich noch mehr für Politik begeistert“, erklärt er. Mit einem gestärkten Interesse an politischen Prozessen kehrt er aus Berlin zurück.

Auch Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek, der Jonas Jokiel für die Teilnahme am Planspiel vorgeschlagen hatte, betont die Bedeutung solcher Initiativen: „Es ist von entscheidender Bedeutung, junge Menschen für Politik zu begeistern und ihnen zu zeigen, dass ihre Stimme zählt. Viel zu oft haben Jugendliche das Gefühl, nicht ausreichend in politische Entscheidungen einbezogen zu werden. Solche Projekte tragen dazu bei, diese Lücke zu schließen. Ich habe mich gefreut, dass Jonas Jokiel in Berlin war und hoffe, er kann über positive Eindrücke über das Funktionieren unserer Demokratie berichten.“

Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgesehen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszusage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, sodass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht. Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozialpartnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Dazu habe ich diese Woche im Plenum geredet. Nachzuhören unter diesem Link.

Mein Statement dazu kann man hier nachlesen.

Berufsausbildung stärken

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In einem Antrag, den wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten, fordern die Koalitionsfraktionen, die duale Berufsausbildung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im Antrag werden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems begrüßt und weitere Anstrengungen gefordert. Diese Forderungen richten sich auch an die Länder.

Berufliche Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Der Berufsbildungsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge um drei Prozent gestiegen ist. Dies ist zwar ein positiver Trend, allerdings ist das Niveau von vor der Corona-Pandemie noch nicht erreicht. Weniger als 20 Prozent der Betriebe bilden selbst aus. Obwohl knapp 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben und Ausbildungsbetriebe händeringend Bewerberinnen und Bewerber suchen, ist die Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss auf fast drei Millionen angestiegen. Diese Passungsprobleme treten auf, wenn Ausbildungsangebote von Betrieben und Berufswünsche von jungen Menschen hinsichtlich Region, Beruf oder Qualifikation nicht zusammenpassen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen die Programme und Initiativen der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie, die Allianz für Aus- und Weiterbildung und das Startchancen-Programm, von dem rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen profitieren werden.

Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für mehr und bessere Berufsorientierung an allen Schulformen zu sorgen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ergreifen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu vereinfachen. Sie sollen ebenfalls prüfen, ob der Zugang zum gehobenen und höheren öffentlichen Dienst mit Berufsabschluss ermöglicht werden kann. Schulische Ausbildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sollten künftig kostenfrei sein.

Den Antrag „Damit die Ausbildung eine verlässliche Zukunft garantiert“ der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kann man hier nachlesen.

Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

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Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.

Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.

Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.

Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du auf den Seiten des Bildungsministeriums.

Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert

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Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Turbo Startchancen-Programm: Kaczmarek tauscht sich mit Lehrkräften der Friedrich-Kayser-Schule aus

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Auf die Bedürfnisse sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie Schulen in schwierigen Lagen eingehen – das ist das Ziel des milliardenschweren Startchancen-Programms von Bund und Ländern, das zum neuen Schuljahr gestartet ist. Zur ersten Gruppe von etwa 400 sogenannten Startchancen-Schulen in NRW gehört die Friedrich-Kayser-Grundschule in Schwerte. Wie die Schule das Programm mit Leben füllt, erfuhr der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in einem Gespräch mit der Schulleitung und Lehrkräften.

„Das Startchancenprogramm bietet uns in enger Kooperation mit dem Schulträger und der Schulaufsicht die Möglichkeit, die räumlichen Rahmenbedingungen durch die Schaffung von hochwertig ausgestatteten lernförderlichen Räumen für sozial benachteiligte Kinder zu verbessern, wodurch eine Motivations- und Kompetenzsteigerung der benachteiligten Schüler*innen erreicht wird“, macht Schulleiterin Sabine Jost deutlich. Ein wesentlicher Fokus liege zudem auf der Beratung und Unterstützung der Lernenden und dem gezielten und intensiven Ausbau einer lernförderlichen Elternarbeit in Form von offenen Elternangeboten durch die Stärkung des multiprofessionellen Teams und insbesondere durch eine zusätzlich zu besetzende Stelle der Profession „Schulsozialarbeit“. „Es ist uns ein großes Anliegen, durch verschiedene Maßnahmen eine positive, diversibilitäts- und ungleichheitssensible Schulkultur zu entwickeln und eine intensivere Vernetzung mit außerschulischen Akteuren im Sozialraum zu schaffen“, erklärt Jost.

Der Abgeordnete Kaczmarek betont: „Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen mit dem größten Bedarf. Bildung ist unsere wertvollste Ressource und das Programm ein wichtiger Schritt, um das Potential aller jungen Menschen zu entfalten.“ Es sei wichtig, so Kaczmarek weiter, Kinder nicht nur finanziell abzusichern, sondern ihnen auch mit guter Bildung einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Er freue sich, dass drei Schulen aus seinem Wahlkreis seit Schuljahresbeginn von dem bildungspolitischen Projekt profitierten.

Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nordrhein-Westfalen erhält in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird Mittel bis zu demselben Umfang investieren. Die ersten 400 Schulen aus Nordrhein-Westfalen mit insgesamt über 138.000 Schülerinnen und Schülern starteten nach den Sommerferien. Weitere 520 Startchancen-Schulen folgen zum Schuljahr 2025/26.

 

Bundesbericht Forschung und Innovation 2024

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Deutschland gibt über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Innovation aus. Das ist ein Rekordwert, heißt es im Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt wird. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten des Bundes und der Länder in diesem Bereich und geht auf künftige Vorhaben ein.

Im Fokus des diesjährigen Berichts steht die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ihr Kernstück ist die Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik an sechs Missionen, die zentrale Transformations- und Fortschrittsfelder für die kommenden Jahre beschreiben. Damit wird eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglicht.

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Damit die Transformation hierzulande gelingt, ist laut Bericht die Forschung an und die Entwicklung von zukunftsfähigen Technologien und sozialen Innovationen sowie deren Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ebenso notwendig ist eine starke Grundlagenforschung, die zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt. Der nationale und internationale Wissenschaftsaustausch soll weiter gestärkt werden.

Der Bericht adressiert darüber hinaus die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Deutschland muss im Bereich der Technologien und der Digitalisierung unabhängig bleiben, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Entwicklung neuer Technologien im Einklang mit europäischen Werten zu gewährleisten.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011560.pdf

MINTmachtag: Kaczmarek besucht kleine ForscherInnen in Bönener AWO-Kita

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Entdeckungsreise durch die Welt der Wissenschaft: Um gemeinsam mit den Kindern spannende Experimente durchzuführen, besuchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Dienstag, 18. Juni, dem sogenannten bundesweiten MINTmachtag, die AWO-Kita „Kleine Forscher“ in Bönen. Und zeigte sich beeindruckt: „Es ist toll zu sehen, mit welcher Begeisterung und Neugier die Kinder hier an die Sache herangehen.“

Bereits am 10. März 2021 wurde die Kita „Kleine Forscher“ für ihr kontinuierliches Engagement und vielfältige pädagogische Programme als „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert. Zu den besonderen Angeboten gehören kreative Werkstattarbeit, naturpädagogische Aktivitäten, Bewegungsangebote in der zertifizierten Bewegungskita sowie alltagsintegrierte Sprachbildung. Dabei stehen vor allem die Schwerpunktbereiche Bauen und Konstruieren, Forschen und Entdecken sowie Bewegung im Fokus. Im Rahmen dieser Angebote haben die Jungen und Mädchen auch die Möglichkeit, in verschiedenen Workshops und Angeboten die spannende Welt der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (kurz MINT) zu erkunden. Dafür bilden sich die Erzieherinnen und Erzieher der Kita regelmäßig fort. Wobei nicht nur der Forschergeist und Experimentierspaß der Kinder geweckt werden soll. Sie sollen zudem zu nachhaltigem Handeln befähigt werden. Neben der Förderung der naturwissenschaftlichen Neugier werden auch wichtige Kompetenzen wie Sprach- und Sozialkompetenz, Feinmotorik sowie Selbstbewusstsein und innere Stärke entwickelt.

„Die Kita leistet damit einen wichtigen Beitrag zur frühen Bildung und fördert Kompetenzen, die die Kinder für ihren späteren Lebensweg benötigen“, stellte Kaczmarek fest. Als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung betonte er, wie schön es sei zu erleben, dass sich bereits die Kleinsten spielerisch mit der Forschung beschäftigen. Es sei wichtig, die Kinder für diesen Themenbereich zu begeistern und ihnen frühzeitig die Freude am Entdecken und Forschen zu vermitteln.

Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um ihren Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an das Studierverhalten anzupassen und flexibler zu gestalten, wurde zum dritten Mal in dieser Wahlperiode das Bafög verbessert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle wurde in dieser Woche abschließend beraten. Konkret ist eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger eingeführt worden, deren Eltern Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze fortlaufend so erhöht, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei bleibt. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden um 5,25 Prozent erhöht, sodass wieder mehr junge Menschen gefördert werden und Personen, die eine Teilförderung erhalten, mehr Geld bekommen. Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig bis zum fünften Semester dafür Zeit, also ein Semester länger. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert werden (Flexibilitätssemester). Die Änderungen treten zu Beginn des Schuljahres 2024/25 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD zusätzlich gelungen, eine Nullrunde abzuwenden. Als Ausgleich für die gestiegenen Preise wurde der Bedarfssatz zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode um diesmal fünf Prozent von 452 auf 475 Euro und die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro für diejenigen, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht. Insgesamt steigt damit der Förderhöchstsatz von 934 auf 992 Euro. Die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme konnte abwendet werden. Denn wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

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Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen. Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet.

Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. In dieser Woche wurde dieses Gesetz der Bundesregierung abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf