Zukunftsaufgabe Bildung – Oliver Kaczmarek, Md

Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

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Im Jahr 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Damit sollen Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht, die Anerkennung von Studienleistungen vereinfacht und die Mobilität von Studierenden verbessert werden. In Vorbereitung auf die Bologna-Folgekonferenz im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, in dem sie über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2021 bis 2024 in Deutschland informiert. Dieser Bericht liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor und wurde in dieser Woche beraten.

Deutschland zählt inzwischen zu den wichtigsten Gastländern für ausländische Studierende. Zahlreiche ukrainische Studierende konnten erfolgreich an den deutschen Hochschulen integriert werden. Wir konnten den Zukunftsvertrag Studium und Lehre in dieser Legislaturperiode dynamisieren und so Studium und Lehre bei stabilen Studierendenzahlen qualitativ verbessern. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt den Grundstein, um internationale Studierende dauerhaft in Deutschland zu halten. Ebenso gibt es Fortschritte bei den Anerkennungsverfahren von Studienleistungen.

Doch es besteht auch Verbesserungsbedarf: Die Zielmarke zur Auslandsmobilität deutscher Studierender von 20 Prozent konnte nicht erreicht werden. Auch sind die hohen Studienabbruchsquoten bei deutschen, aber insbesondere bei internationalen Studierenden, alarmierend. Deshalb wollen wir sozial benachteiligte Gruppen besser unterstützen. Das BAföG ist hier ein zentrales Instrument, um die finanziellen Hürden eines Studiums abzusenken. Für die in diesem Jahr anstehende 29. BAföG-Novelle sollen daher neben strukturellen auch weitere finanzielle Verbesserungen Priorität haben.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010945.pdf

Startchancen-Programm zügig umsetzen

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Studien zeigen, dass Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängt. In einem gemeinsamen Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen den für August 2024 geplanten Beginn des Startchancen-Programms, das für mehr Bildungschancen in rund 4.000 Schulen sorgen soll. In den nächsten zehn Jahren wollen Bund und Länder jeweils zehn Milliarden Euro in Schulen in besonders herausfordernden Lagen investieren.

Beim Startchancen-Programm handelt es sich um das größte Bund-Länder-Programm zur Förderung sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Eine Million Schülerinnen und Schüler sollen von der Förderung profitieren. Ziel ist unter anderem, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik nicht erreichen, zu halbieren. Die Zielvorgaben werden wissenschaftlich evaluiert und überprüft. Von der Förderung sollen zu 60 Prozent Grundschulen und zu 40 Prozent weiterführende Schulen profitieren. Es gibt drei Fördersäulen: In der ersten Säule werden investive Mittel für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung bereitgestellt, etwa für Kreativlabore oder Multifunktionsräume. Die zweite Säule ist ein Chancenbudget zur freien Verfügung der Schulen, mit dem bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung geschaffen werden können. Über die dritte Säule sollen die Personalausgaben für mehr Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und andere Fachkräfte finanziert werden.

Mit dem Startchancen-Programm wird die Bildungsfinanzierung zielgerichteter. Zum einem werden die Bundesmittel, die in die erste Säule – das Investitionsprogramm – fließen, nicht wie sonst üblich über den Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Stattdessen werden die Armutsgefährdungsquote, der Anteil der unter 18-Jährigen mit Migrationshintergrund und ein negatives Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Landes berücksichtigt. Zum anderen wählen die Länder anhand von Sozialkriterien die zu fördernden Schulen aus. Dadurch fließen die Mittel dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen das Programm der Bundesregierung und fordern diese auf, das Startchancen-Programm gemeinsam mit den Ländern zügig umzusetzen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010968.pdf

Deutschland tritt internationalem Radioteleskop-Projekt bei

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In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums in den Bundestag ein. Dabei handelt es sich um das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop zur Weltraumbeobachtung, dessen Anlagen in vielen Ländern gebaut und 2028 in Betrieb gehen sollen.

Mit dem Gesetzentwurf ratifiziert der Bundestag den Beitritt zur internationalen Organisation, die das Radioteleskop betreibt und ihren Hauptsitz in Großbritannien hat. Dadurch wird Deutschland zu einem stimmberechtigten Vollmitglied in den Gremien – neben derzeit neun anderen Ländern. Die Bundesrepublik ist über die Max-Planck-Gesellschaft vertreten.

Das „Square Kilometre Array“ gilt als weltweit führendes „Imaging und Survey“-Teleskop: Es kann also einen Großteil des Himmels in kürzester Zeit beobachten und durchmustern. Forschende erwarten durch die Nutzung des Teleskops neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf die Bildung und Entwicklung der ersten Sterne und Galaxien nach dem Urknall, auf die Natur der Schwerkraft und möglicherweise auf die Frage nach außerirdischem Leben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010248.pdf

Höhere Bedarfssätze im BAföG notwendig

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Inzwischen liegt der 23. Bericht zum BAföG als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022. Hervorgehoben wird dort, dass die Bedarfssätze, Freibeträge und der Förderhöchstgrenze durch das BAföG-Änderungsgesetz angehoben wurden. Der Förderhöchstsatz stieg von 861 auf 934 Euro und die Freibeträge beim Einkommen der Eltern von 2.000 auf 2.415 Euro. Auch die Entlastungsmaßnahmen infolge der höheren Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine fallen in den Berichtszeitraum. So haben BAföG-Geförderte zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro erhalten, zudem konnten Studierende, Fachschüler: innen sowie Berufsfachschüler: innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.

Der Bericht unterstützt den von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Reformkurs, das BAföG strukturell zu modernisieren. Für uns als SPD-Fraktion sind regelmäßige Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Wohnpauschalen, mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des BAföG sowie ein einfacherer Antrag als politisches Ziel wichtig und dafür setzen wir uns weiterhin ein. Im Haushalt 2024 legen wir dafür schon die Grundlagen. Für eine BAföG-Novelle zum kommenden Wintersemester werden 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese für uns wichtigen Punkte und Ergebnisse habe ich in meiner Rede am Donnerstag auch noch einmal deutlich aufgezeigt.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier

Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

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In dieser Woche haben wir im Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.

In der Koalition begrüßen wir, dass Deutschland sich zu einem der weltweit gefragtesten Länder für internationale Studierende und Forschende entwickelt hat.

In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage jedoch angespannt. Deutschland als Wissenschaftsstandort ist inzwischen Teil eines geopolitischen Innovationswettbewerbes. Forschungserkenntnisse werden etwa durch Cyber-Angriffe abgeschöpft. Zudem versuchen autoritäre Staaten, Technologien zu beschaffen, die dann für militärische Zwecke genutzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung ebenfalls dazu aufgefordert, bestehende Programme weiterzuentwickeln und die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) weiter zu fördern. Die Visa-Vergaben für Studierende und Akademiker:innen aus Drittstaaten sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Wissenschaftspartnerschaften sollen auf Basis der Wissenschaftsfreiheit und gemeinsamer Interessen mit internationalen Partner:innen auch in schwierigen Umfeldern gestärkt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier

Kindergrundsicherung einführen

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In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Teilen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung. Diese ersetzt das bisherige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und nach Alter gestaffelter Kinderzuschlag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch die Anpassung des Existenzminimums erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, für andere bleiben sie gleich. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder durch aufeinander abgestimmte Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Oliver Kaczmarek: „Verbraucherthemen sind eine Bereicherung für jede Schule“

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„Die Schule soll Kindern und Jugendlichen wichtige Kompetenzen für ihr aktuelles und weiteres Leben vermitteln. Dafür leisten die Bildungseinrichtungen im Kreis Unna jeden Tag unschätzbar wertvolle Arbeit. Mir liegt besonders am Herzen, dass neben den traditionellen Fächern auch Verbraucherthemen in der Schule vorkommen. Denn ob nachhaltiger Konsum, gesunde Ernährung, die eigenen Finanzen oder der erste Mietvertrag – Verbraucherbildung bietet unzählige lebensnahe und gesellschaftlich relevante Anknüpfungspunkte“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Schulen, die Verbraucherbildung bereits konsequent in den Unterreicht integrieren, ermuntert Kaczmarek, sich für die Auszeichnung „Verbraucherschule“ zu bewerben. Damit würdigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Schulen, die Schülerinnen und Schülern auf innovative Weise Kompetenzen in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien vermitteln.

Bis zum 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen für die Auszeichnung bewerben, die in drei Stufen verliehen wird. Voraussetzung ist, dass im Schuljahr 2022/2023 bereits Maßnahmen aus einem der definierten Handlungsfelder umgesetzt wurden. Alle weiteren Infos zur Auszeichnung und die Bewerbungsunterlagen sind zu finden unter: https://www.verbraucherbildung.de/herzlich-willkommen-beim-netzwerk-verbraucherschule/jury-und-kriterien.

„Ich würde mich sehr freuen über viele Bewerbungen aus dem Kreis Unna”, so der Bundestagsabgeordnete. Und gerne mache er sich auch vor Ort ein Bild von den Verbraucherbildungskonzepten der teilnehmenden Schulen. Kaczmarek: “Für mich steht fest: Verbraucherthemen sind wichtig für junge Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Meine Rede im Deutschen Bundestag zu Quantentechnologien

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche habe ich zum Thema Quantentechnologien geredet. Quantentechnologien wie beispielsweise Quantencomputer oder -sensoren sind Schlüsseltechnologien, die künftig eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft spielen können. Sie haben das Potenzial, bestehende Technologien durch eine vielfach höhere Kapazität der Informationsverarbeitung nachhaltig zu verändern, beispielsweise um die Erforschung von Medikamenten zu beschleunigen.

Die Bundesregierung will Quantentechnologien in den kommenden Jahren stärker fördern. Im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der Bundesregierung sind hierzu konkrete Ziele festgehalten. Insbesondere soll mindestens ein leistungsfähiger und international wettbewerbsfähiger Quantenrechner in Deutschland entwickelt werden, um im Bereich Quantencomputing zu den derzeitigen Technologieführern USA, China und Großbritannien aufzuschließen. Zudem sollen Start-ups, die Quantentechnologien entwickeln, stärker gefördert werden.

Bis 2026 will die Bundesregierung drei Milliarden Euro in die Förderung von Quantentechnologien investieren. Davon sind 2,18 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Quantentechnologien in den beteiligten Bundesministerien vorgesehen. Weitere 850 Millionen Euro stellen die durch die Bundesregierung mitfinanzierten Wissenschaftsorganisationen für Forschung in den Quantentechnologien bereit.

In dieser Woche haben wir das Handlungskonzept der Bundesregierung im Bundestag beraten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bericht zu den Herausforderungen für Data-Mining

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung „Data-Mining – gesellschaftspolitische und rechtliche Herausforderungen“, der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) erstellt wurde. Der Bericht soll den Begriff Data-Mining aus verschiedenen Perspektiven erläutern und in seiner Vielschichtigkeit darstellen, um das Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen komplexer Datenanalysen zu erhöhen. Data-Mining wird oft mit wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Verbindung gebracht und steht für datenanalytische Verfahren, die in großen Datensätzen Strukturen und Muster erkennen und daraus Informationen gewinnen und Inhalte generieren.

Weitere Informationen gibt es hier.

Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau

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2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertagespflege. Durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programmziele vollständig umzusetzen.

In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.

Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).

Weitere Informationen gibt es hier.