Zukunftsaufgabe Bildung – Oliver Kaczmarek, Md

Bundesbericht Forschung und Innovation 2024

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Deutschland gibt über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Innovation aus. Das ist ein Rekordwert, heißt es im Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt wird. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten des Bundes und der Länder in diesem Bereich und geht auf künftige Vorhaben ein.

Im Fokus des diesjährigen Berichts steht die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ihr Kernstück ist die Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik an sechs Missionen, die zentrale Transformations- und Fortschrittsfelder für die kommenden Jahre beschreiben. Damit wird eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglicht.

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Damit die Transformation hierzulande gelingt, ist laut Bericht die Forschung an und die Entwicklung von zukunftsfähigen Technologien und sozialen Innovationen sowie deren Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ebenso notwendig ist eine starke Grundlagenforschung, die zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt. Der nationale und internationale Wissenschaftsaustausch soll weiter gestärkt werden.

Der Bericht adressiert darüber hinaus die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Deutschland muss im Bereich der Technologien und der Digitalisierung unabhängig bleiben, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Entwicklung neuer Technologien im Einklang mit europäischen Werten zu gewährleisten.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011560.pdf

MINTmachtag: Kaczmarek besucht kleine ForscherInnen in Bönener AWO-Kita

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Entdeckungsreise durch die Welt der Wissenschaft: Um gemeinsam mit den Kindern spannende Experimente durchzuführen, besuchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Dienstag, 18. Juni, dem sogenannten bundesweiten MINTmachtag, die AWO-Kita „Kleine Forscher“ in Bönen. Und zeigte sich beeindruckt: „Es ist toll zu sehen, mit welcher Begeisterung und Neugier die Kinder hier an die Sache herangehen.“

Bereits am 10. März 2021 wurde die Kita „Kleine Forscher“ für ihr kontinuierliches Engagement und vielfältige pädagogische Programme als „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert. Zu den besonderen Angeboten gehören kreative Werkstattarbeit, naturpädagogische Aktivitäten, Bewegungsangebote in der zertifizierten Bewegungskita sowie alltagsintegrierte Sprachbildung. Dabei stehen vor allem die Schwerpunktbereiche Bauen und Konstruieren, Forschen und Entdecken sowie Bewegung im Fokus. Im Rahmen dieser Angebote haben die Jungen und Mädchen auch die Möglichkeit, in verschiedenen Workshops und Angeboten die spannende Welt der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (kurz MINT) zu erkunden. Dafür bilden sich die Erzieherinnen und Erzieher der Kita regelmäßig fort. Wobei nicht nur der Forschergeist und Experimentierspaß der Kinder geweckt werden soll. Sie sollen zudem zu nachhaltigem Handeln befähigt werden. Neben der Förderung der naturwissenschaftlichen Neugier werden auch wichtige Kompetenzen wie Sprach- und Sozialkompetenz, Feinmotorik sowie Selbstbewusstsein und innere Stärke entwickelt.

„Die Kita leistet damit einen wichtigen Beitrag zur frühen Bildung und fördert Kompetenzen, die die Kinder für ihren späteren Lebensweg benötigen“, stellte Kaczmarek fest. Als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung betonte er, wie schön es sei zu erleben, dass sich bereits die Kleinsten spielerisch mit der Forschung beschäftigen. Es sei wichtig, die Kinder für diesen Themenbereich zu begeistern und ihnen frühzeitig die Freude am Entdecken und Forschen zu vermitteln.

Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um ihren Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an das Studierverhalten anzupassen und flexibler zu gestalten, wurde zum dritten Mal in dieser Wahlperiode das Bafög verbessert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle wurde in dieser Woche abschließend beraten. Konkret ist eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger eingeführt worden, deren Eltern Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze fortlaufend so erhöht, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei bleibt. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden um 5,25 Prozent erhöht, sodass wieder mehr junge Menschen gefördert werden und Personen, die eine Teilförderung erhalten, mehr Geld bekommen. Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig bis zum fünften Semester dafür Zeit, also ein Semester länger. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert werden (Flexibilitätssemester). Die Änderungen treten zu Beginn des Schuljahres 2024/25 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD zusätzlich gelungen, eine Nullrunde abzuwenden. Als Ausgleich für die gestiegenen Preise wurde der Bedarfssatz zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode um diesmal fünf Prozent von 452 auf 475 Euro und die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro für diejenigen, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht. Insgesamt steigt damit der Förderhöchstsatz von 934 auf 992 Euro. Die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme konnte abwendet werden. Denn wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

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Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen. Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet.

Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. In dieser Woche wurde dieses Gesetz der Bundesregierung abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und-anfänger, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Berufsbildungsbericht 2024

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In dieser Woche haben wir den Berufsbildungsbericht 2024, der dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt, beraten. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und gibt einen Überblick über das Ausbildungsjahr 2022/2023.

Der Bericht zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt langsam erholt. Etwa 500.000 junge Menschen haben 2023 eine Ausbildung begonnen, drei Prozent mehr als 2022. Auch wenn die Zahlen damit unterhalb des Niveaus von vor der Corona-Pandemie liegen, entwickelt sich der Ausbildungsmarkt positiv. Die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung ist wieder gestiegen (plus 3,2 Prozent).

Auch das Angebot an Ausbildungsstellen hat 2023 in vergleichbarem Umfang zugenommen. Der Bericht zeigt aber auch, dass Betriebe und Behörden mit freien Ausbildungsplätzen und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber schwieriger zueinander gefunden haben. Sowohl der Anteil der unbesetzten Stellen als auch der Anteil der erfolglos suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bundesweit blieben rund 73.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, also rund 13,4 Prozent des gesamten betrieblichen Angebots. Gleichzeitig hatten etwa 63.700 junge Menschen zum Stichtag 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ob eine Suche erfolgreich verläuft oder ein offener Ausbildungsplatz besetzt werden kann, hängt laut Bericht mit der Region und der Branche zusammen. Stellen in der Kfz-Technik, in der Softwareentwicklung oder im Büromanagement sind stark nachgefragt. Andere Branchen hingegen finden kaum interessierte Bewerberinnen und Bewerber, etwa der Lebensmittelhandel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011311.pdf

Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

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Im Jahr 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Damit sollen Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht, die Anerkennung von Studienleistungen vereinfacht und die Mobilität von Studierenden verbessert werden. In Vorbereitung auf die Bologna-Folgekonferenz im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, in dem sie über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2021 bis 2024 in Deutschland informiert. Dieser Bericht liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor und wurde in dieser Woche beraten.

Deutschland zählt inzwischen zu den wichtigsten Gastländern für ausländische Studierende. Zahlreiche ukrainische Studierende konnten erfolgreich an den deutschen Hochschulen integriert werden. Wir konnten den Zukunftsvertrag Studium und Lehre in dieser Legislaturperiode dynamisieren und so Studium und Lehre bei stabilen Studierendenzahlen qualitativ verbessern. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt den Grundstein, um internationale Studierende dauerhaft in Deutschland zu halten. Ebenso gibt es Fortschritte bei den Anerkennungsverfahren von Studienleistungen.

Doch es besteht auch Verbesserungsbedarf: Die Zielmarke zur Auslandsmobilität deutscher Studierender von 20 Prozent konnte nicht erreicht werden. Auch sind die hohen Studienabbruchsquoten bei deutschen, aber insbesondere bei internationalen Studierenden, alarmierend. Deshalb wollen wir sozial benachteiligte Gruppen besser unterstützen. Das BAföG ist hier ein zentrales Instrument, um die finanziellen Hürden eines Studiums abzusenken. Für die in diesem Jahr anstehende 29. BAföG-Novelle sollen daher neben strukturellen auch weitere finanzielle Verbesserungen Priorität haben.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010945.pdf

Startchancen-Programm zügig umsetzen

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Studien zeigen, dass Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängt. In einem gemeinsamen Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen den für August 2024 geplanten Beginn des Startchancen-Programms, das für mehr Bildungschancen in rund 4.000 Schulen sorgen soll. In den nächsten zehn Jahren wollen Bund und Länder jeweils zehn Milliarden Euro in Schulen in besonders herausfordernden Lagen investieren.

Beim Startchancen-Programm handelt es sich um das größte Bund-Länder-Programm zur Förderung sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Eine Million Schülerinnen und Schüler sollen von der Förderung profitieren. Ziel ist unter anderem, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik nicht erreichen, zu halbieren. Die Zielvorgaben werden wissenschaftlich evaluiert und überprüft. Von der Förderung sollen zu 60 Prozent Grundschulen und zu 40 Prozent weiterführende Schulen profitieren. Es gibt drei Fördersäulen: In der ersten Säule werden investive Mittel für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung bereitgestellt, etwa für Kreativlabore oder Multifunktionsräume. Die zweite Säule ist ein Chancenbudget zur freien Verfügung der Schulen, mit dem bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung geschaffen werden können. Über die dritte Säule sollen die Personalausgaben für mehr Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und andere Fachkräfte finanziert werden.

Mit dem Startchancen-Programm wird die Bildungsfinanzierung zielgerichteter. Zum einem werden die Bundesmittel, die in die erste Säule – das Investitionsprogramm – fließen, nicht wie sonst üblich über den Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Stattdessen werden die Armutsgefährdungsquote, der Anteil der unter 18-Jährigen mit Migrationshintergrund und ein negatives Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Landes berücksichtigt. Zum anderen wählen die Länder anhand von Sozialkriterien die zu fördernden Schulen aus. Dadurch fließen die Mittel dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen das Programm der Bundesregierung und fordern diese auf, das Startchancen-Programm gemeinsam mit den Ländern zügig umzusetzen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010968.pdf

Deutschland tritt internationalem Radioteleskop-Projekt bei

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In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums in den Bundestag ein. Dabei handelt es sich um das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop zur Weltraumbeobachtung, dessen Anlagen in vielen Ländern gebaut und 2028 in Betrieb gehen sollen.

Mit dem Gesetzentwurf ratifiziert der Bundestag den Beitritt zur internationalen Organisation, die das Radioteleskop betreibt und ihren Hauptsitz in Großbritannien hat. Dadurch wird Deutschland zu einem stimmberechtigten Vollmitglied in den Gremien – neben derzeit neun anderen Ländern. Die Bundesrepublik ist über die Max-Planck-Gesellschaft vertreten.

Das „Square Kilometre Array“ gilt als weltweit führendes „Imaging und Survey“-Teleskop: Es kann also einen Großteil des Himmels in kürzester Zeit beobachten und durchmustern. Forschende erwarten durch die Nutzung des Teleskops neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf die Bildung und Entwicklung der ersten Sterne und Galaxien nach dem Urknall, auf die Natur der Schwerkraft und möglicherweise auf die Frage nach außerirdischem Leben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010248.pdf

Höhere Bedarfssätze im BAföG notwendig

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Inzwischen liegt der 23. Bericht zum BAföG als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022. Hervorgehoben wird dort, dass die Bedarfssätze, Freibeträge und der Förderhöchstgrenze durch das BAföG-Änderungsgesetz angehoben wurden. Der Förderhöchstsatz stieg von 861 auf 934 Euro und die Freibeträge beim Einkommen der Eltern von 2.000 auf 2.415 Euro. Auch die Entlastungsmaßnahmen infolge der höheren Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine fallen in den Berichtszeitraum. So haben BAföG-Geförderte zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro erhalten, zudem konnten Studierende, Fachschüler: innen sowie Berufsfachschüler: innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.

Der Bericht unterstützt den von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Reformkurs, das BAföG strukturell zu modernisieren. Für uns als SPD-Fraktion sind regelmäßige Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Wohnpauschalen, mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des BAföG sowie ein einfacherer Antrag als politisches Ziel wichtig und dafür setzen wir uns weiterhin ein. Im Haushalt 2024 legen wir dafür schon die Grundlagen. Für eine BAföG-Novelle zum kommenden Wintersemester werden 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese für uns wichtigen Punkte und Ergebnisse habe ich in meiner Rede am Donnerstag auch noch einmal deutlich aufgezeigt.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier