Haushalt – Oliver Kaczmarek, Md

Sozialdemokratische Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2024

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Für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Unsere Gesellschaft braucht Zusammenhalt. Nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund wachsender antisemitischer Gewalt braucht es mehr politische Bildung, Präventionsarbeit und Aufklärung. Dies gilt gerade auch im digitalen Raum. Nur so kann Hass und Hetze, Falschinformationen und Verfassungsfeinden getrotzt werden. Ein wichtiger Akteur dabei ist die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Wir haben die Mittel für die BpB gegenüber dem Regierungsentwurf um 20 Millionen Euro erhöht und die dort vorgesehenen Kürzungen verhindert. Die BpB erhält u.a. Geld für den Auf- und Ausbau digitaler politischer Bildung und Medienbildung, sowie für Vorhaben im Bereich der Extremismusprävention und Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gewalt und Ausgrenzung.

Wir haben erfolgreich die vorgesehenen massiven Kürzungen bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst im Haushalt 2024 verhindert. Das ist ein wichtiges Zeichen an die vielen Freiwilligen, aber auch an die Träger sozialer Einrichtungen im ganzen Land. Wir stärken sie mit 80 Millionen Euro zusätzlich. Auch Jugendaustausche und der internationale Freiwilligendienst der UNESCO können fortgeführt werden, ebenso wie das Jugendprojekt PEACE-LINE, das durch den Volksbund organisiert wird.

Für soziale Sicherheit

Stabile Sozialsysteme sind eine wichtige Grundlage unserer Demokratie. Deshalb stand eine Kürzung beim Sozialstaat für uns nie zur Debatte. Im Gegenteil: Wir haben den Sozialstaat in unserer Regierungszeit stärken können. Im Haushalt 2024 findet sich das wieder: Das Gesamtbudget für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltungskosten der Jobcenter ist auf dem gleichen Niveau geblieben wie 2023. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt. Künftig ist sie auch für die Förderung beruflicher Weiterbildung und die Betreuung von Menschen in einer beruflichen Reha zuständig.

Wir sorgen weiterhin für stabile Renten. Besonders erfreulich: Ein Jahr früher als vorausgesagt haben wir die Rentenangleichung Ost/West erreicht. Das heißt, dass ein Rentenpunkt in allen Bundesländern endlich gleich viel wert ist. Aufgrund der positiven Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – mehr Menschen in Arbeit, mehr Beiträge für die Rentenkassen – kann der Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro abgesenkt werden, ohne die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung zu gefährden.

Es ist uns gelungen, den Ansatz des BAföG um 150 Millionen Euro zu erhöhen. Dies haben wir verbunden mit dem Auftrag an das Ministerium, eine strukturelle Reform des BAföG mit Wirkung zum Wintersemester 2024/25 umzusetzen. Damit soll die Ausbildungsförderung den massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Lebens- und Studienrealität der Studierenden besser gerecht zu werden.

Wir haben die größte Wohngeldreform in der Geschichte unseres Landes gemacht, um mehr Menschen zu helfen, in schwierigen Zeiten ihre Wohnkosten weiter tragen zu können. Das hat funktioniert: Mehr Menschen erhalten mehr Geld und damit eine dauerhafte Entlastung. 2,42 Milliarden Euro stellt der Bund für das Wohngeld und den Heizkostenzuschuss im Jahr 2024 zur Verfügung.

Auch im Gesundheitsetat konnten wir weitere Schwerpunkte unterbringen, die uns wichtig waren. Während der Beratungen konnten insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, internationale Gesundheit, Gesundheitsprävention und Forschung zu Long-Covid die Umsetzung zentraler Punkte des Koalitionsvertrages angeschoben werden. Auf unsere Initiative hin stehen nun über 100 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre für Forschungsvorhaben zu Long-Covid zur Verfügung.

Familien fördern, Jugendliche unterstützen

Wir haben das Elterngeld reformiert und schärfen es so als gleichstellungspolitisches Instrument. Wir stärken dadurch die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit. Ab dem 1. April 2024 kann maximal für einen Monat gemeinsam Basis-Elterngeld bezogen werden. Die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Elterngeld kommen so nicht. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. In einem zweiten Schritt senken wir diese Grenze ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro ab.

Für Planungs- und Umsetzungskosten für die Einführung der sozialpolitisch Kindergrundsicherung stellen wir 100 Millionen Euro bereit. Für den Kinderzuschlag, den wir als Zwischenschritt zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2023 auf bis zu 250 Euro pro Kind erhöht haben, stellen wir 2024 insgesamt fast 2,3 Milliarden Euro bereit. Die Mittel für das wichtigste Förderinstrument der Jugendpolitik des Bundes, den Kinder- und Jugendplan (KJP), steigen um 4,5 Millionen Euro. Das zeigt: Wir haben Kinder und Jugendliche im Blick und lassen Familien und Alleinerziehende nicht allein.

Investitionen in die Zukunft

Investitionen brauchen Sicherheit: Wir konnten sicherstellen, dass die angekündigten in-dustriepolitischen Investitionen, beispielsweise im Bereich Halbleiter, Ladeinfrastruktur etc. auch umgesetzt werden. Trotz Umstrukturierungen im KTF können viele wichtige Projekte hier abgesichert werden. Allein die Wärmewende im Gebäudebereich wird in den kommenden Jahren mit 26 Milliarden Euro gefördert.

Wohnen darf kein Luxus sein: Wir setzen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Schaffung von bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum, innovative und klimaangepasste Stadtentwicklung sowie auf klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen. Wir werden eine Milliarde Euro in die Hand nehmen, für ein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment. Damit werden wir den klimafreundlichen Neubau von Wohnungen fördern, reagieren auf die Krise im Baugewerbe und schaffen kleine Wohnungen für Alleinerziehende und Senior: innen, die oft die hohen Mietpreise in Ballungsgebieten nicht zahlen können. Das Programm wird für die nächsten zwei Jahre aufgesetzt. Die Mieten der so gebauten neuen Wohnungen sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen.

Wir investieren weiter in die Infrastruktur: Der Ausbau von Breitband und Mobilfunk wird fortgesetzt. Außerdem haben wir im Haushalt 2024 die Investitionen gestärkt. Wir investieren so viel wie noch nie in unsere klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Über 1,7 Milliarden Euro werden 2024 für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen. Das sind über 30 Prozent mehr als im letzten Jahr. Für die Ertüchtigung unseres Schienennetzes haben wir das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG bis 2027 um zusätzliche 12,8 Milliarden Euro erhöht. 2024 wird die notwendige Generalsanierung des Schienennetzes beginnen, die wir mit den zusätzlichen Mitteln unterstützen werden.

Nachtragshaushalt 2023

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In dieser Woche haben wir den Nachtragshaushalt für 2023 abschließend beraten und setzen zugleich die Schuldenbremse für 2023 erneut aus. Beides ist notwendig, um den diesjährigen Bundeshaushalt als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 verfassungskonform zu machen. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehören dazu.

Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden und zwar aus Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise, die nicht in Anspruch genommen wurden. In mittelbarer Konsequenz des Urteils sind aber auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden), davon betroffen. Deshalb sind Änderungen an den Sondervermögen notwendig, um ihre Finanzierung für 2023 rechtssicher zu machen.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 44,8 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Schuldenbremse zulässt. Um sie erneut auszusetzen, musste der Bundestag zuvor feststellen, dass weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation besteht. Diese Notlage liegt aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor und beeinträchtigt die staatliche Finanzlage.

Der Nachtragshaushalt sieht für 2023 nun Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vor. Nicht mehr enthalten sind zehn Milliarden Euro für die „Generationenrente“, also das verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch für den Haushalt 2024 bringt das Urteil des BVerfG wesentlichen Anpassungsbedarf mit sich, weshalb dieser erst Anfang 2024 verabschiedet wird.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier