Verbraucherschutz – Oliver Kaczmarek, Md

Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern

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Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen können oder bei denen sie mit der Ratenzahlung seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, zielt darauf ab, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommt. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer:innen gewährleistet werden. Der Entwurf enthält regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer:innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Umgesetzt werden damit auch EU-Vorgaben, die einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite schaffen. Damit sollen sowohl der europäische Markt für NPL-Verkäufe und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbraucher:innen und anderen Kreditnehmer:innen gestärkt werden. Nicht zuletzt soll dies auch die Banken- und Kapitalmarktunion vertiefen und die Risiken durch notleidende Kredite für die Stabilität des Wirtschaftssystems reduzieren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

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Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.

Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.

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Vergiftungsrisiken frühzeitiger erkennen

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Informationen über Vergiftungen werden in Deutschland vor allem von Ärzt:innen, Unfallversicherungen und individuell Betroffenen gemeldet und müssen laut Chemikaliengesetz beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) registriert und ausgewertet werden. Dabei arbeitet das BfR eng mit den Giftinformationszentren (GIZ) der Länder zusammen. Bisher können die bei den GIZ und im BfR eingegangenen Daten nur für dringende Fragestellungen zusammengeführt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese Woche im Bundes-tag abschließend beraten wurde, sieht nun die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim BfR vor. Ziel ist ein verbesserter Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland.

Im Vergiftungsregister werden erstmals bundesweit zentral Informationen über das Vergiftungsrisiko von chemischen Produkten gesammelt. Ausgenommen sind Vergiftungen durch Arzneimittel, Betäubungsmittel und alkoholische Getränke, deren Wirkung ohnehin bekannt ist bzw. andernorts erfasst wird. Das Register soll eine frühzeitige Erkennung von Vergiftungsrisiken ermöglichen, die die Risikobewertung verbessert und dadurch den Gesundheits- und Verbraucherschutz stärkt.

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Verbraucherschutzrecht: Verbandsklage kommt

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Die EU-Verbandsklagenrichtlinie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Ihre Ansprüche sollen einfacher geklärt und durchgesetzt werden. Auch Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit. Gleichzeitig kann die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet werden, da Klagewellen – wie durch den Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken – so zukünftig vermieden werden können.

Wir haben in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie abschließend beraten. Eingeführt wird damit eine neuartige Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Diese wird in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt. Eine Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gegen ein Unternehmen erheben, um Ansprüche von Verbraucher:innen beispielsweise wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln geltend zu machen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten die betroffenen Verbraucher:innen den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.

Wir konnten im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen erreichen, so ist es nun bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch möglich, sich der Klage anzuschließen. Damit werden auch die Verjährungsfristen für angemeldete Verbraucher:innen deutlich verlängert. So wird es für wesentlich mehr Menschen einfacher, sich der Klage an-zuschließen und ihre Rechte auch geltend zu machen.

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Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen

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Rauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.

In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.

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Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages zugänglich. Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen, die wir in dieser Woche als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System weiter.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Außerdem haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

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Einsetzung eines Bürgerrates zu Ernährung im Wandel

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Bürgerräte sollen dazu dienen, Perspektiven von Bürger:innen in die politische Debatte einzubringen und ihre Forderungen an die politischen Akteure zu formulieren. Der erste Bürgerrat dieser Wahlperiode soll in dieser Woche eingesetzt werden. Befassen wird er sich mit dem Thema gesündere und nachhaltigere Ernährung.

Dem Bürgerrat sollen 160 Personen angehören, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Voraussetzung ist, dass sie älter als 16 Jahre sind und mit Erstwohnsitz in Deutschland leben. Unterstützt wird der Bürgerrat durch Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Ziel ist, einen möglichst umfassenden Überblick über Stand und Breite der Diskussion zu geben. Bis zum 29. Februar 2024 soll der Bürgerrat seine Handlungsempfehlungen dem Bundestag in Form eines Bürgergutachtens vorlegen, das dann im Plenum und in den Fachausschüssen beraten werden soll.

Den Einsetzungsantrag für den Bürgerrat haben wir in dieser Woche im Bundestag beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Rechte der Verbraucher:innen stärken

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In der EU sollen die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt werden. Eine neue Klageform, die Abhilfeklage, soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gegen Unternehmen vorzugehen, wenn es zum Beispiel um unzulässige Preisklauseln oder mangelhafte Produkte geht. Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen leichter durchsetzbar sein. Das soll helfen, dass Unternehmen sich an Regeln halten und Verbraucher:innen geschützt werden. Wir haben in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie beraten, die bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten muss.

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Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern

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In dieser Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das auf einer EU-Richtlinie basiert und darauf abzielt, die Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren. Zu diesen Produkten gehören Zigarettenfilter, Getränkebecher und Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr, die oft als Abfall auf Plätzen, Gehwegen oder in Parks landen.

Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller eine Abgabe für diese Einwegkunststoffprodukte zahlen müssen, die in einen Fonds beim Umweltbundesamt fließt. Mit diesem Geld sollen die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum finanziert werden. Außerdem wird eine Kommission eingerichtet, die aus Vertreter:innen von Hersteller:innen, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Anspruchsberechtigten besteht und das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt berät.

Das Gesetz wird früher als geplant überprüft, um festzustellen, ob weitere Produkte aus anderen Materialien aufgenommen werden können. Ab dem 1. Januar 2027 werden auch Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen, da sie den öffentlichen Raum und insbesondere ihre Plastikbestandteile zu bestimmten Zeiten stark verschmutzen.

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Ausbau von Smart Metern beschleunigen

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Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler können Verbraucher:innen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber:innen und Energielieferant:innen über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten.

Bisher kommt der Ausbau von Smart Metern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die bisher erforderlichen, oftmals den Rollout aufhaltenden Freigabeerklärungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden damit künftig entfallen.

Die Kosten werden gerecht aufgeteilt. Mussten private Verbraucher:innen bisher oft bis zu 100 Euro jährlich pro Smart Meter zahlen, werden die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen und Kleinanlagenbetreiber:innen nun auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug werden Netzbetreiber:innen stärker an den Kosten des Rollouts beteiligt, da sie künftig stärker von einem stabilen Netzbetrieb und einer besseren Datengrundlage profitieren.

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