Allgemein – Oliver Kaczmarek, Md

Jahressteuergesetz 2024

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Im Jahressteuergesetz 2024 wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf umgesetzt. Das betrifft z.B. Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts sowie technische Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, enthält eine Vielzahl von thematischen Einzelmaßnahmen.
Die Wohngemeinnützigkeit – also die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen – wird als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Steuerbegünstigte Körperschaften sollen so bezahlbares Wohnen für Personen mit geringen Einkommen ermöglichen. Geplant ist auch, Mobilitätsbudgets lohnsteuerlich vereinfacht zu behandeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mobilitätsbudget für private Mobilität von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern, wovon die Mitarbeitenden profitieren.
Mehr zum Thema ist unter diesem Link zu finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html .

Stabiles Rentenniveau und Generationenkapital

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In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.

Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

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Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.

Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Bundesförderung für Zechenturm in Bönen und Haus Villigst in Schwerte

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich erfolgreich für Fördergelder in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro eingesetzt. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 25. September 2024, 2.318.750 € Fördergelder für Projekte in Bönen und Schwerte bewilligt.

Der Großteil der Summe, 2.005.000 €, wird für die Instandsetzung der Gebäudefassade des Förderturms in Bönen verwendet, eine Landmarke, die weit über die Grenzen der Gemeinde sichtbar ist. Zusätzlich erhält das Haus Villigst 313.750 € Bundesförderung, mit der das Dach der Tagungsstätte der evangelischen Kirche von Westfalen saniert wird. Die Mittel werden aus dem Bundesprogramm Kulturinvest zur Verfügung gestellt.

Oliver Kaczmarek betont: „Mit der Förderung werden zwei wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen in meinem Wahlkreis unterstützt. Ich freue mich sehr, dass der Bund damit die Bedeutung der beiden Zentren als überregionale Kultur- und Bildungsorte anerkennt und gleichzeitig die Kommunen finanziell entlastet. Das ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Städte und Gemeinden“.

Finanzspritze vom Bund: Fast 9 Millionen Euro für die Stadtentwicklung im Kreis Unna

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Städte, Kommunen und Gemeinden mit seinen vielfältigen Förderprogrammen unter anderem bei den Themen nachhaltige Stadtentwicklung, bezahlbarer Wohnraum und Neubau. Dazu zählt auch das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, das Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung unterstützt, das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ sowie das „Städtebauförderungsprogramm“, das Investitionen in die Stadterneuerung vorantreibt. Diese und andere Maßnahmen sollen nicht nur den Wohnungsbau ankurbeln, sondern auch die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erhöhen.

Seit Jahrzehnten profitiert auch der Kreis Unna von den Bundesmitteln. „In diesem und im vergangenen Jahr flossen Finanzmittel in Höhe von mehr als 8,8 Millionen Euro aus den Bundesförderprogrammen in unsere Kommunen“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.

Die Summe der vom Bund in den Jahren 2023/2024 zur Verfügung gestellten Mittel teilt sich wie folgt auf: Weit vorn liegt Schwerte mit einer Fördersumme von insgesamt 4.975.968 Mio. Euro. Rund 1,4 Mio. Euro erhielt die Stadt dabei aus dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für den Klimagarten, der als Teil der internationalen Gartenausstellung 2027 in Wandhofen entsteht. Ca. 1,3 Mio. Euro flossen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in den Sportplatzneubau in Wandhofen sowie weitere 440.000 Euro in die Sanierung und Erweiterung der Begegnungsstätte auf dem Sportplatz in Geisecke. Rund 1,1 Mio. Euro erhielt die Kommune für die Innenstadtentwicklung aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und weitere 329.400 Euro aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

Im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterstützte der Bund Bergkamen mit 900.000 Euro für das „Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ in der Wasserstadt Aden, während die Gemeinde Bönen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ von 1,2 Mio. Euro für die Erweiterung des Sportparks auf dem ehemaligen Zechengelände und von etwas mehr als 1 Mio. Euro aus dem Programm „Lebendige Zentren“ für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes profitierte. Mittel aus diesem Programm erhielten auch die Städte Fröndenberg (673.000 Euro), Unna (104.000 Euro) und Kamen (50.000 Euro). Weitere 151.000 standen Unna aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ für Unna-Königsborn zur Verfügung.

Turbo Startchancen-Programm: Kaczmarek tauscht sich mit Lehrkräften der Friedrich-Kayser-Schule aus

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Auf die Bedürfnisse sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie Schulen in schwierigen Lagen eingehen – das ist das Ziel des milliardenschweren Startchancen-Programms von Bund und Ländern, das zum neuen Schuljahr gestartet ist. Zur ersten Gruppe von etwa 400 sogenannten Startchancen-Schulen in NRW gehört die Friedrich-Kayser-Grundschule in Schwerte. Wie die Schule das Programm mit Leben füllt, erfuhr der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in einem Gespräch mit der Schulleitung und Lehrkräften.

„Das Startchancenprogramm bietet uns in enger Kooperation mit dem Schulträger und der Schulaufsicht die Möglichkeit, die räumlichen Rahmenbedingungen durch die Schaffung von hochwertig ausgestatteten lernförderlichen Räumen für sozial benachteiligte Kinder zu verbessern, wodurch eine Motivations- und Kompetenzsteigerung der benachteiligten Schüler*innen erreicht wird“, macht Schulleiterin Sabine Jost deutlich. Ein wesentlicher Fokus liege zudem auf der Beratung und Unterstützung der Lernenden und dem gezielten und intensiven Ausbau einer lernförderlichen Elternarbeit in Form von offenen Elternangeboten durch die Stärkung des multiprofessionellen Teams und insbesondere durch eine zusätzlich zu besetzende Stelle der Profession „Schulsozialarbeit“. „Es ist uns ein großes Anliegen, durch verschiedene Maßnahmen eine positive, diversibilitäts- und ungleichheitssensible Schulkultur zu entwickeln und eine intensivere Vernetzung mit außerschulischen Akteuren im Sozialraum zu schaffen“, erklärt Jost.

Der Abgeordnete Kaczmarek betont: „Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen mit dem größten Bedarf. Bildung ist unsere wertvollste Ressource und das Programm ein wichtiger Schritt, um das Potential aller jungen Menschen zu entfalten.“ Es sei wichtig, so Kaczmarek weiter, Kinder nicht nur finanziell abzusichern, sondern ihnen auch mit guter Bildung einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Er freue sich, dass drei Schulen aus seinem Wahlkreis seit Schuljahresbeginn von dem bildungspolitischen Projekt profitierten.

Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nordrhein-Westfalen erhält in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird Mittel bis zu demselben Umfang investieren. Die ersten 400 Schulen aus Nordrhein-Westfalen mit insgesamt über 138.000 Schülerinnen und Schülern starteten nach den Sommerferien. Weitere 520 Startchancen-Schulen folgen zum Schuljahr 2025/26.

 

Aktiv für Demokratie und Toleranz: Kaczmarek ruft zur Teilnahme an bundesweitem Wettbewerb auf

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ruft auf zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“, der jedes Jahr von der Bundeszentrale für politische Bildung ausgeschrieben wird. Gesucht werden in der 24. Wettbewerbsrunde anlässlich des Jubiläums „75 Jahre Grundgesetz“ insbesondere zivilgesellschaftliche Projekte, die das Grundgesetz auf kreative und nachhaltige Weise mit Leben füllten. Den GewinnerInnen winken Preisgelder in Höhe von 2.000 bis zu 10.000 Euro.

Teilnehmen können allen Einzelpersonen und Gruppen, die mit ihren Projekten das Engagement für Demokratie und Toleranz stärken. „In diesem Jahr zählt insbesondere die Förderung von Teilhabe und Engagement gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und politischem Extremismus“, sagt Kaczmarek.

Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden Interessierte unter https://www.bpb.de/veranstaltungen/reihen/aktiv-wettbewerb/bewerbungsformular-aktiv-wettbewerb-2024/. Bewerbungsschluss ist der 31. August. Die Bewerbung im Aktiv-Wettbewerb 2024 erfolgt ausschließlich online.

 

Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf