Umwelt und Energie

Energiepreisbremsen werden angepasst

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag eingebracht.

Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt. Es wird eine neue Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.

Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:innen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.

Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten. Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.

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Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

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Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

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Besserer Schutz von Ökosystemen in Deutschland

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Die Koalition möchte die Natur in Deutschland besser schützen, damit Tiere und Pflanzen dort leben können. Gleichzeitig sollen diese Ökosysteme auch helfen, den Klimawandel zu bekämpfen. Dafür hat die Regierung im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ knapp 70 Maßnahmen entwickelt, die zum Beispiel den Schutz von Meeren und Wäldern oder die Begrünung von Städten beinhalten. Bis zum Jahr 2026 werden dafür vier Milliarden Euro ausgegeben. Über die Umsetzung des Aktionsplanes haben wir in dieser Woche im Bundestag beraten.

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Deutschland plant Nationale Wasserstrategie bis 2050

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Die Bundesregierung hat eine Nationale Wasserstrategie erarbeitet, die in dieser Woche im Bundestag beraten wurde. Die Strategie sieht zehn Themenfelder vor, wie zum Beispiel den Schutz und die Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts, die Weiterentwicklung und Sanierung der Wasserinfrastruktur und die Begrenzung von Gewässerverschmutzung. Ein Aktionsplan mit rund 80 Maßnahmen soll bis 2030 umgesetzt werden, unter anderem der Bau von „Fernwasserleitungskorridoren“ und die Verpflichtung von Kommunen und Ländern, Gefahren- und Risikokarten für Starkregen zu erstellen und bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen.

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Energieinfo verschickt: Staatliche Förderung „Erneuerbares Heizen“ und Erfüllungsoptionen für Heizungen

Die Bundesregierung hat sich auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen verständigt. Weiterlesen

Kaczmarek: Energiepreisbremse jetzt auch für Nachtspeicher und Wärmepumpen

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Weil sie den Eindruck hatten, bei den Hilfen für Energiekosten vergessen worden zu sein, haben sich in den vergangenen Wochen viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis, die ihre Wohnungen oder Häuser mit Nachtspeicher oder Wärmepumpen heizen, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek gewandt. Aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs profitierten sie nicht von der Energiepreisbremse, lautete ihre Kritik. Sie befürchteten hohe Rechnungen und Nachzahlungen.

„Die Bundesregierung hat inzwischen Anpassungen vorgenommen“, hat Kaczmarek nun gute Nachrichten für die Besitzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Das Kabinett habe am Mittwoch eine Änderung verabschiedet, wonach der Referenzpreis für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werde. Die Preissenkung gelte bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr und wenn es für den Heizstrom einen separaten Zähler gebe.

Der entsprechenden Regelung muss der Bundestag noch zustimmen. „Wir werden im Bundestag den Beschluss der Bundesregierung prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen“, erklärt Kaczmarek. Aber grundsätzlich sei es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Erleichterung, dass sie nun eine deutliche Entlastung für den Heizstrom erwarten könnten.

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

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Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

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Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

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Große Bauprojekte wie Windparks, Bahnstrecken oder Straßen haben Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb gibt es Raumverträglichkeitsprüfungen, bei denen verschiedene Standortoptionen geprüft werden, bevor Projekte genehmigt werden. Um diese Verfahren zu beschleunigen, soll das Raumordnungsgesetz geändert werden. Dabei soll die Beteiligung der Öffentlichkeit digitalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch soll die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert werden, indem nur noch neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Außerdem soll das Gesetz die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung ermöglichen. Diese soll insbesondere den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Das Gesetz soll auch vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte ermöglichen. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Betreiber müssen aber angemessene Maßnahmen durchführen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

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Ausbau von Smart Metern beschleunigen

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Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler können Verbraucher:innen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber:innen und Energielieferant:innen über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten.

Bisher kommt der Ausbau von Smart Metern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die bisher erforderlichen, oftmals den Rollout aufhaltenden Freigabeerklärungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden damit künftig entfallen.

Die Kosten werden gerecht aufgeteilt. Mussten private Verbraucher:innen bisher oft bis zu 100 Euro jährlich pro Smart Meter zahlen, werden die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen und Kleinanlagenbetreiber:innen nun auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug werden Netzbetreiber:innen stärker an den Kosten des Rollouts beteiligt, da sie künftig stärker von einem stabilen Netzbetrieb und einer besseren Datengrundlage profitieren.

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Kaczmarek trifft Steag-Betriebsratsvorsitzenden im Bundestag

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Zum 25. Mal hat die SPD-Bundestagsfraktion Betriebsrät:innen, Schwerbehinderten-vertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. In der Konferenz unter dem Motto „Transformation in besonderen Zeiten – Wie können Umbau und Beschäftigungssicherung gelingen?“ ging es zum einen um die Herausforderungen für die Betriebe und Beschäftigten in der aktuellen Energiekrise und zum anderen um die langfristige Perspektive des industriellen Umbaus im Zeichen von Klimaneutralität und Digitalisierung.

Insgesamt nahmen rund 120 Vertreter:innen aus ganz Deutschland in Berlin teil, etwa 200 waren online zugeschaltet. Aus dem Kreis Unna war Bernd Hagemeier, Betriebsrats-vorsitzender im Bergkamener Steag-Kraftwerk, auf Einladung des Bundestagsab-geordneten Oliver Kaczmarek im Bundestag dabei.