Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt ist der Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Familiengerichte sollen künftig Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können sowie zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen, um Wiederholungstaten vorzubeugen. Zudem sollen Opfer bei Annährungsversuchen bereits elektronisch gewarnt werden können. Außerdem sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen vorgesehen und Familiengerichte bekommen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Das Gesetz wurde in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.
Wir werden strategisch wichtige Sektoren wie Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheit und Finanzen besser schützen. Dazu haben wir in dieser Woche das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Kern des Gesetzes sind neue Pflichten für wichtige Versorgungsunternehmen, die ihre Anlagen besser vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus schützen müssen. Zum ersten Mal schaffen wir dazu einen bundesweit einheitlichen Rahmen. Nicht zuletzt nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin ist deutlich geworden, wie wichtig auch der physische Schutz kritischer Infrastrukturen ist. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt so die bestehenden Regeln zur Cybersicherheit (Stichwort: NIS2). Die betroffenen Unternehmen werden unter anderem zu technischen Sicherungen, etwa durch Zäune oder Alarmanlagen, zur Errichtung einer Notstromversorgung und zur Absicherung von Lieferketten verpflichtet. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir das Meldewesen verbessert, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird regelmäßige sowie anlassbezogene Lagebilder zur Situation kritischer Anlagen erstellen und die Bußgelder verschärft. Die Länder erhalten die Möglichkeit selbst kritische Anlagen zu identifizieren und zu bestimmen. Zudem erhält der Bundesrat ein Mitspracherecht bei den konkretisierenden Rechtsverordnungen.
In unserem Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung zur Überprüfung von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber aufgefordert. Hintergrund ist, dass mit der Veröffentlichung von sensiblen Infrastrukturinformationen Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge erleichtert und ermöglicht werden können.
In einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten haben, positionieren wir uns in aller Deutlichkeit: Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dürfen keinen Platz an deutschen Schulen und Hochschulen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Jüdinnen und Juden ohne Angst und Diskriminierung leben, lernen und lehren können. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Krieg im Gazastreifen ist der Nahostkonflikt auch an Schulen und Hochschulen noch stärker ins Zentrum gerückt. Die Zahl antisemitischer Anfeindungen und Bedrohungen ist gestiegen. 2023 verzeichnete der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) 4.782 antisemitische Vorfälle, davon waren 471 Vorfälle an Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Antisemitismusforschung weiter zu stärken. Bilaterale Forschungskooperationen sollen vertieft und Erkenntnisse aus der Antisemitismusforschung in die Praxis umgesetzt werden – etwa durch Leitfäden und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für Mitglieder der Schulleitungsebene. Schulen und Hochschulen werden darin bestärkt, ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Antisemitismus vollständig auszuschöpfen. Dazu gehören die konsequente Anwendung des Hausrechts, der temporäre Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen. Weiterhin bekräftigt der Antrag die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit und den Grundsatz, dass Förderentscheidungen des Bundes allein nach wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2025-01-31 12:35:252025-01-31 12:35:25Entschlossen gegen Antisemitismus an Schulen und Hochschulen
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.
Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.
Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:29:122024-12-06 09:29:12Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern
Damit die Bundeswehr in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung hat, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in den Bundestag ein. Ziel des Vorhabens ist, Soldatinnen und Soldaten arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen.
So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldatinnen und Soldaten dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.
Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldatinnen und Soldaten erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:28:502024-12-06 09:28:50Mehr Personal für die Bundeswehr gewinnen
In der Stadt Unna befindet sich der einzige größere Bundeswehrstandort im Ruhrgebiet. Seit Jahrzehnten befindet sich unter anderem das Versorgungsbataillon 7 (früher Logistikbataillon 7) in der Glückauf-Kaserne an der Kamener Straße. Die besondere Verbundenheit der Stadt und ihrer Bevölkerung mit den in Unna stationierten Soldatinnen und Soldaten wird unter anderem in der Partnerschaft mit dem Versorgungsbataillon 7 dokumentiert. Die Kaserne ist heute mehr als nur eine wirtschaftlich bedeutsame Infrastruktureinrichtung, sie ist integraler Bestandteil des sozialen Lebens in Unna. Die mehr als 1300 Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten sind in dieser Stadt fest integriert.
Ein Teil dieser Soldatinnen und Soldaten des Versorgungsbataillons 7 sind in Litauen stationiert. Nun wurde von der SPD und den Grünen in dieser Woche ein Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, in dem vorgeschlagen wird, dass Deutschland bis Ende 2027 eine eigene Brigade in Litauen aufbauen soll. Im so genannten NATO-Truppenstatut ist der rechtliche Rahmen für die Präsenz von Streitkräften eines NATO-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat geregelt. Da das Statut aber stark veraltet ist und ergänzt werden muss, hat die Bundesregierung am 13. September 2024 ein Abkommen mit der litauischen Regierung über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich beschlossen. Solche Verträge bedürfen stets der Zustimmung des Bundestages.
Der Ablauf der Diskussion im Deutschen Bundestag können Sie hier nachlesen und nachschauen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:28:362024-12-06 09:28:36Stationierung der Brigade in Litauen umsetzen
Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.
Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.
Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.
Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:28:272024-12-06 09:28:27Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!
Diese Woche steht im Zeichen eines besonders wichtigen Datums: dem 9. November. An diesem Tag jährt sich die Pogromnacht von 1938, mit der die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann. Für uns ist dieser Tag Mahnung und Auftrag zugleich: Jüdisches Leben in Deutschland muss sicher und frei sein. Es darf nie wieder geschehen, dass jüdische Bürger:innen in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen.
Es ist uns ein großes Anliegen, an diesem historischen Tag ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Gerade in der aktuellen Situation ist dies notwendiger denn je. Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der darauf folgenden Reaktion Israels haben antisemitische Übergriffe in Deutschland erschreckend zugenommen. Viele Jüdinnen und Juden berichten von Bedrohungen und Unsicherheiten im Alltag – ein Zustand, der für uns absolut inakzeptabel ist. Der Bundestag berät deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag der Koalition, der unsere besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland unterstreicht.
Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus: von der verstärkten Beobachtung antisemitischer Hetze in den sozialen Medien über den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zu mehr Bildungsangeboten, die junge Menschen über die historische und aktuelle Bedeutung des Schutzes jüdischen Lebens aufklären. „Nie wieder“ darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz jüdischer Gemeinden und die Sicherheit jüdischer Mitbürger:innen oberste Priorität genießen, wachsam bleiben und Verantwortung übernehmen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2024-11-08 08:44:242024-11-08 08:44:24Für ein sicheres jüdisches Leben in Deutschland
Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.
Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.
Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.
Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.
Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.