Sicherheit – Oliver Kaczmarek, Md

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

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Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.

Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010161.pdf

Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern

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Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.

Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010508.pdf

Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen

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Zehn Jahre sind seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim-Halbinsel durch Russland vergangen. Vor zwei Jahren – am 24. Februar 2022 – ist Russland dann den nächsten Schritt gegangen und hat die gesamte Ukraine überfallen. Putin hat damit nicht nur den Krieg wieder nach Europa gebracht. Er bringt vor allem unermessliches Leid und Zerstörung für die Ukraine.

Deutschland unterstützt die Ukraine– finanziell, humanitär und auch militärisch. Deutschland wird seine Unterstützung auch in Zukunft fortführen. Das haben die Ampel-Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag, der in dieser Woche anlässlich des 10. Jahrestages des russischen Krieges gegen die Ukraine beschlossen wurde, betont. Ziel ist, die Ukraine auch weiterhin in ihrem Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen, Militärhilfe zu leisten und die Rüstungs- und Munitionsproduktion hierzulande weiter auszubauen. Zugleich bekräftigen die Ampel-Fraktionen, die Ukraine auf ihrem Weg in die NATO zu unterstützen und begrüßen die internationalen Anstrengungen, die Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit für Kriegsverbrechen und zahllose Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010375.pdf

Raumfahrtstrategie der Bundesregierung

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Weltraumgestützte Infrastrukturen sind mittlerweile immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Ihre Verfügbarkeit und die dafür benötigten Raumfahrttechnologien sind für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essenziell. Umso wichtiger ist es, Kooperationen in Europa und auch international weiter auszubauen. Dafür muss das nationale Engagement gesteigert werden, um die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen. Deutschland und Europa brauchen in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeitet die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es außer-dem um das Voranbringen von New Space, also von Geschäftsmodellen an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft, um die Bekämpfung des Klimawandels, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen.

Über die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Jahresabrüstungsbericht 2022

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2022 – ein Jahr des Rückschlags, so überschreibt die Bundesregierung ihren Jahresabrüstungsbericht über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Auch russische Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang haben Frieden und Sicherheit weit über Europa hinaus gefährdet. All das bedeutet einen historischen Vertrauensverlust gegenüber Russland, der künftig alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung überschatten wird.

Für ein Mindestmaß an Sicherheit bedarf es umso dringender einer Verminderung von Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter Eskalation. Dafür werden künftig u.a. Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur Vermeidung von Zwischenfällen oder Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen äußerst wichtig sein. Auch bedarf es neuer Impulse für die nukleare Nichtverbreitung, sowohl aufgrund geäußerter russischer Drohungen als auch vor dem Hintergrund der iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogramme und des wachsenden chinesischen Nuklearwaffenarsenals.

Den Bericht der Bundesregierung haben wir in dieser Woche im Plenum beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Nationale Sicherheitsstrategie erstmals beschlossen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie zu beschließen. Sie wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen und am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie definiert Sicherheitspolitik umfassend. Sie soll Orientierung geben bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Dafür begründet die Nationale Sicherheitsstrategie eine Politik der integrierten Sicherheit. Darunter verstehen wir das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit unseres Landes umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird.

Die Sicherheitsstrategie wurde unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur:innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger:innen erarbeitet. Ihre Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte darüber sein, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert

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Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert.

Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen stattfinden können, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert, um den Einsatz so strukturiert auslaufen zu lassen. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab.

Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet. Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das BMZ die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundeswehreinsatz im Kosovo wird fortgesetzt

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Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-geführten „Kosovo Force“ – kurz: KFOR – im Kosovo. KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes an der Grenze zu Serbien. Dort ist es zuletzt Anfang 2023 wieder zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Obwohl sich Kosovo und Serbien unter Vermittlung der EU im März 2023 auf ein Grundlagenabkommen geeinigt haben, ist ein Wiederaufflammen der Konflikte in der Region nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine.

KFOR bleibt auch in Zukunft notwendig. In dieser Woche hat der Bundestag deshalb über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beraten. Das Mandat sieht weiterhin eine Obergrenze von 400 Soldat:innen vor. Der Einsatz ist nicht befristet und endet erst, sofern die entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlischt oder ein entsprechender NATO-Beschluss abläuft bzw. nicht verlängert wird. Alle zwölf Monate erfolgt eine konstitutive Befassung mit dem Einsatz im Bundestag, sofern dies mindestens eine Fraktion wünscht.

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Deutschland beteiligt sich an Mission gegen Terrorismus in der Sahelzone

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Terroristische Gruppen stellen eine Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Deutschland und internationale Partner werden daher in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den Vereinten Nationen vor Ort bleiben, um die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern und terroristische Bedrohungen einzudämmen. Deutschland wird zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen. Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.

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Der Marshall-Plan als Vorbild für heute

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Vor 75 Jahren – am 3. April 1948 – hat der US-Kongress den nach dem damaligen amerikanischen Außenminister so genannten Marshall-Plan verabschiedet. Die damit verbundenen Finanzhilfen, von denen Deutschland und andere europäische Staaten bis heute profitieren, förderten den Wiederaufbau Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zugleich legte der Plan den Grundstein für die europäische Integration und die transatlantische Zusammenarbeit, die mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und den wachsenden Einfluss Chinas nichts an Bedeutung verloren haben.

Im Gegenteil: Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wurde, würdigen die Koalitionsfraktionen den Marshall-Plan als Fundament der bis heute andauernden engen transatlantischen Partnerschaft. Zugleich gilt es, das internationale Völkerrecht und multilaterale Institutionen zu schützen und die Ukraine weiter zu unterstützen. Gefordert wird auch ein ähnliches Wiederaufbauprogramm für die Ukraine.

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