Sicherheit – Oliver Kaczmarek, Md

Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.

Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Mehr Personal für die Bundeswehr gewinnen

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Damit die Bundeswehr in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung hat, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in den Bundestag ein. Ziel des Vorhabens ist, Soldatinnen und Soldaten arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen.

So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldatinnen und Soldaten dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.

Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldatinnen und Soldaten erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.

Stationierung der Brigade in Litauen umsetzen

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In der Stadt Unna befindet sich der einzige größere Bundeswehrstandort im Ruhrgebiet. Seit Jahrzehnten befindet sich unter anderem das Versorgungsbataillon 7 (früher Logistikbataillon 7) in der Glückauf-Kaserne an der Kamener Straße. Die besondere Verbundenheit der Stadt und ihrer Bevölkerung mit den in Unna stationierten Soldatinnen und Soldaten wird unter anderem in der Partnerschaft mit dem Versorgungsbataillon 7 dokumentiert. Die Kaserne ist heute mehr als nur eine wirtschaftlich bedeutsame Infrastruktureinrichtung, sie ist integraler Bestandteil des sozialen Lebens in Unna. Die mehr als 1300 Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten sind in dieser Stadt fest integriert.

Ein Teil dieser Soldatinnen und Soldaten des Versorgungsbataillons 7 sind in Litauen stationiert. Nun wurde von der SPD und den Grünen in dieser Woche ein Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, in dem vorgeschlagen wird, dass Deutschland bis Ende 2027 eine eigene Brigade in Litauen aufbauen soll. Im so genannten NATO-Truppenstatut ist der rechtliche Rahmen für die Präsenz von Streitkräften eines NATO-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat geregelt. Da das Statut aber stark veraltet ist und ergänzt werden muss, hat die Bundesregierung am 13. September 2024 ein Abkommen mit der litauischen Regierung über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich beschlossen. Solche Verträge bedürfen stets der Zustimmung des Bundestages.

Der Ablauf der Diskussion im Deutschen Bundestag können Sie hier nachlesen und nachschauen.

Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

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Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.

Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.

Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.

Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!

Für ein sicheres jüdisches Leben in Deutschland

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Diese Woche steht im Zeichen eines besonders wichtigen Datums: dem 9. November. An diesem Tag jährt sich die Pogromnacht von 1938, mit der die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann. Für uns ist dieser Tag Mahnung und Auftrag zugleich: Jüdisches Leben in Deutschland muss sicher und frei sein. Es darf nie wieder geschehen, dass jüdische Bürger:innen in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen.

Es ist uns ein großes Anliegen, an diesem historischen Tag ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Gerade in der aktuellen Situation ist dies notwendiger denn je. Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der darauf folgenden Reaktion Israels haben antisemitische Übergriffe in Deutschland erschreckend zugenommen. Viele Jüdinnen und Juden berichten von Bedrohungen und Unsicherheiten im Alltag – ein Zustand, der für uns absolut inakzeptabel ist. Der Bundestag berät deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag der Koalition, der unsere besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland unterstreicht.

Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus: von der verstärkten Beobachtung antisemitischer Hetze in den sozialen Medien über den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zu mehr Bildungsangeboten, die junge Menschen über die historische und aktuelle Bedeutung des Schutzes jüdischen Lebens aufklären. „Nie wieder“ darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz jüdischer Gemeinden und die Sicherheit jüdischer Mitbürger:innen oberste Priorität genießen, wachsam bleiben und Verantwortung übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Meine Rede zum Antisemitismus-Antrag finden Sie hier.

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

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Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.

Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010161.pdf

Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern

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Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.

Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010508.pdf

Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen

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Zehn Jahre sind seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim-Halbinsel durch Russland vergangen. Vor zwei Jahren – am 24. Februar 2022 – ist Russland dann den nächsten Schritt gegangen und hat die gesamte Ukraine überfallen. Putin hat damit nicht nur den Krieg wieder nach Europa gebracht. Er bringt vor allem unermessliches Leid und Zerstörung für die Ukraine.

Deutschland unterstützt die Ukraine– finanziell, humanitär und auch militärisch. Deutschland wird seine Unterstützung auch in Zukunft fortführen. Das haben die Ampel-Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag, der in dieser Woche anlässlich des 10. Jahrestages des russischen Krieges gegen die Ukraine beschlossen wurde, betont. Ziel ist, die Ukraine auch weiterhin in ihrem Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen, Militärhilfe zu leisten und die Rüstungs- und Munitionsproduktion hierzulande weiter auszubauen. Zugleich bekräftigen die Ampel-Fraktionen, die Ukraine auf ihrem Weg in die NATO zu unterstützen und begrüßen die internationalen Anstrengungen, die Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit für Kriegsverbrechen und zahllose Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010375.pdf

Raumfahrtstrategie der Bundesregierung

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Weltraumgestützte Infrastrukturen sind mittlerweile immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Ihre Verfügbarkeit und die dafür benötigten Raumfahrttechnologien sind für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essenziell. Umso wichtiger ist es, Kooperationen in Europa und auch international weiter auszubauen. Dafür muss das nationale Engagement gesteigert werden, um die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen. Deutschland und Europa brauchen in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeitet die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es außer-dem um das Voranbringen von New Space, also von Geschäftsmodellen an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft, um die Bekämpfung des Klimawandels, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen.

Über die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Jahresabrüstungsbericht 2022

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2022 – ein Jahr des Rückschlags, so überschreibt die Bundesregierung ihren Jahresabrüstungsbericht über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Auch russische Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang haben Frieden und Sicherheit weit über Europa hinaus gefährdet. All das bedeutet einen historischen Vertrauensverlust gegenüber Russland, der künftig alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung überschatten wird.

Für ein Mindestmaß an Sicherheit bedarf es umso dringender einer Verminderung von Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter Eskalation. Dafür werden künftig u.a. Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur Vermeidung von Zwischenfällen oder Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen äußerst wichtig sein. Auch bedarf es neuer Impulse für die nukleare Nichtverbreitung, sowohl aufgrund geäußerter russischer Drohungen als auch vor dem Hintergrund der iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogramme und des wachsenden chinesischen Nuklearwaffenarsenals.

Den Bericht der Bundesregierung haben wir in dieser Woche im Plenum beraten. Weitere Informationen gibt es hier.