Der Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), den wir in erster Lesung im Bundestag beraten haben, bringt wichtige Verbesserungen: durch bessere Informationsrechte, mehr barrierefreie Kommunikation bei Behörden, die stärkere rechtliche Verankerung und systematische Stärkung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache oder den Abbau von baulichen Barrieren in den Behörden des Bundes. Mit der Reform des BGG sorgen wir für einen besseren Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Wir setzen dabei auf individuelle und praktikable Lösungen, die ein Unternehmen anbieten muss, um Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen. Damit setzen wir die UN-Behindertenrechtskonvention weiter um. Mehr Barrierefreiheit nutzt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf an zentralen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir ihn deshalb spürbar verbessern – z. B. beim Abbau von baulichen Barrieren bei Unternehmen, bei Beweiserleichterungen für Menschen mit Behinderungen, der Frage etwaiger Schadensersatzansprüche oder einer längeren Frist, bis zu der Ansprüche geltend gemacht werden müssen (Präklusionsfrist). Die vielen Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft bestärken uns darin.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-05-08 11:07:142026-05-08 11:07:14Behindertengleichstellungsgesetz: Gleichberechtigte Teilhabe für alle
Am 8. März ist Frauentag. Für uns in der SPD bleibt das Thema Gleichstellung ganz oben auf der Agenda. Wir schließen die Lohnlücke, erhöhen den Anteil von Frauen in Führungspositionen und sorgen dafür, dass Erwerbs- und Familienarbeit fair aufgeteilt werden. Der Schutz von Frauen beginnt im Alltag: Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, sondern gesellschaftliches Versagen. Wir schaffen neue Schutzräume, benennen den Femizid als das, was er ist – ein besonders schweres Unrecht – und stellen sicher, dass er hart und konsequent verfolgt wird. Lasst uns gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der alle gleichberechtigt, sicher und selbstbestimmt zusammen mehr erreichen können. Gleichstellung lohnt sich, nicht nur für Frauen, sondern für alle.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2026-03-06 11:20:382026-03-06 11:20:38Last but not least: Gleichstellung ist unsere Stärke
Der Koalitionsausschuss hat sich in Sachen Rente geeinigt und der Bundestag konnte es endlich verabschieden: Das Rentenpaket – bestehend aus der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Mütterrente, der Stärkung der Betriebsrenten und der Aktivrente. Für die SPD-Bundestagsfraktion war insbesondere entscheidend, dass es nicht zu einer künstlichen Absenkung des Rentenniveaus kommt. Nun können sich die Menschen weiterhin auf eine stabile Rente verlassen. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen im Alter dürfen nicht abrutschen, sondern müssen auf ein verlässliches Einkommen bauen können. Wer sein Leben lang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf nicht derjenige sein, der am Ende die Lasten von Krisen und gesellschaftlichen Umbrüchen trägt. Gleichzeitig ist klar, dass vor uns wichtige langfristige Entscheidungen liegen. Die grundlegenden Fragen werden verantwortungsvoll in der Rentenkommission beraten. Langfristige Reformen, die unser Rentensystem dauerhaft stärken, sollen dort vorbereitet werden. Die Einigung ist insgesamt ein guter Schritt für die Sicherheit im Alter und für das Vertrauen in unseren Sozialstaat.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2025-12-05 13:35:382025-12-05 13:35:38Einigung bei der Rente
In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.
Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden. Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.
Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.
Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:29:122024-12-06 09:29:12Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern
In schwierigen Lebenslagen erhalten Schwangere und Eltern mit Kleinkindern Unterstützung durch die Frühen Hilfen, ein Netzwerk aus Fachkräften, das kostenfrei und freiwillig zur Verfügung steht. Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, eine deutliche Erhöhung der Mittel für diese Hilfen. So soll der Fonds von 51 Millionen Euro auf 96 Millionen Euro jährlich aufgestockt und ab 2026 dynamisch an die Inflationsrate und andere Faktoren angepasst werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2024-10-10 16:06:392024-10-10 16:06:39Bundesrat fordert mehr Geld für Familien in Not durch Frühe Hilfen
Der Bund finanziert sich aus Steuereinnahmen und Krediten. Um die Zinsausgaben effizienter zu steuern, sollen die Zinsausgaben künftig gleichmäßig auf die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Das erleichtert die Haushaltsführung und sorgt für mehr Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass der Bund weiter in die Qualität der frühkindlichen Betreuung investiert. In den Jahren 2025 und 2026 werden erneut vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und die Betreuung zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung und der Fachkräftegewinnung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung.
In dieser Woche haben wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.
Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.
Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Nötig ist nur, sich drei Monate vorher beim Standesamt anzumelden. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Eintrag nicht erneut geändert werden kann.
Für Minderjährige sieht der Entwurf unterschiedliche Regeln vor. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben, wobei das Kind anwesend sein muss, damit Standesbeamtinnen und Standesbeamte sich davon überzeugen können, dass die Änderung nicht gegen den Willen des Kindes erfolgt. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren kann die Erklärung selbst eingereicht werden, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt es zu Konflikten, entscheidet ein Familiengericht, wie bei vergleichbaren Fallkonstellationen. Die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen wird mit einem Hinweis auf die Beratungsangebote im Gesetz berücksichtigt.
Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten wie bisher weiter. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung ihres früheren Geschlechtseintrags oder Vornamens absichtlich geschädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde vor allem die verfassungsrechtlich problematische Regelung zur automatischen Datenübermittlung an alle Sicherheitsbehörden und -dienste gestrichen. Stattdessen soll die Bundesregierung bei der Liberalisierung des öffentlichen Namensrechts für alle Namensänderungen eine diskriminierungsfreie Regelung finden, damit Personen identifiziert werden können.
Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2022-12-02 12:19:332022-12-02 12:36:45Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Kreis Unna und in Schwerte eine besondere Plakataktion gestartet. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Unter dem Titel „Männer im Kreis Unna zeigen Gesicht“ positionieren sich insgesamt […]
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2022/11/221115-plakat-männer-zeigen-gesicht-din-a3-003-pdf.jpg21171497Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2022-11-29 12:32:192022-11-29 12:32:19Pressemitteilung: Mit vereinter Kraft gegen Gewalt an Frauen – Männer aus dem Kreis Unna zeigen Gesicht