Gleichstellung – Oliver Kaczmarek, Md

Bundesrat fordert mehr Geld für Familien in Not durch Frühe Hilfen

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In schwierigen Lebenslagen erhalten Schwangere und Eltern mit Kleinkindern Unterstützung durch die Frühen Hilfen, ein Netzwerk aus Fachkräften, das kostenfrei und freiwillig zur Verfügung steht. Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, eine deutliche Erhöhung der Mittel für diese Hilfen. So soll der Fonds von 51 Millionen Euro auf 96 Millionen Euro jährlich aufgestockt und ab 2026 dynamisch an die Inflationsrate und andere Faktoren angepasst werden.

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Zinsausgaben periodengerecht veranschlagen – KiTa-Qualität weiter verbessern

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Der Bund finanziert sich aus Steuereinnahmen und Krediten. Um die Zinsausgaben effizienter zu steuern, sollen die Zinsausgaben künftig gleichmäßig auf die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Das erleichtert die Haushaltsführung und sorgt für mehr Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass der Bund weiter in die Qualität der frühkindlichen Betreuung investiert. In den Jahren 2025 und 2026 werden erneut vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und die Betreuung zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung und der Fachkräftegewinnung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung.

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Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

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In dieser Woche haben wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.

Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Nötig ist nur, sich drei Monate vorher beim Standesamt anzumelden. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Eintrag nicht erneut geändert werden kann.

Für Minderjährige sieht der Entwurf unterschiedliche Regeln vor. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben, wobei das Kind anwesend sein muss, damit Standesbeamtinnen und Standesbeamte sich davon überzeugen können, dass die Änderung nicht gegen den Willen des Kindes erfolgt. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren kann die Erklärung selbst eingereicht werden, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt es zu Konflikten, entscheidet ein Familiengericht, wie bei vergleichbaren Fallkonstellationen. Die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen wird mit einem Hinweis auf die Beratungsangebote im Gesetz berücksichtigt.

Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten wie bisher weiter. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung ihres früheren Geschlechtseintrags oder Vornamens absichtlich geschädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde vor allem die verfassungsrechtlich problematische Regelung zur automatischen Datenübermittlung an alle Sicherheitsbehörden und -dienste gestrichen. Stattdessen soll die Bundesregierung bei der Liberalisierung des öffentlichen Namensrechts für alle Namensänderungen eine diskriminierungsfreie Regelung finden, damit Personen identifiziert werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.

Pressemitteilung: Mit vereinter Kraft gegen Gewalt an Frauen – Männer aus dem Kreis Unna zeigen Gesicht

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Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Kreis Unna und in Schwerte eine besondere Plakataktion gestartet. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Unter dem Titel „Männer im Kreis Unna zeigen Gesicht“ positionieren sich insgesamt […]

Jede Frau soll gewaltfrei leben

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Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Das muss sich ändern! Wir machen uns stark für ein gewaltfreies Leben aller Frauen. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauen-rechte zu kämpfen. Wir verurteilen das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns oberste Priorität.

Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt

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Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.

Debatte zum Internationalen Frauentag: Gleichstellung zur gelebten Realität machen!

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Auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter bleibt noch viel zu tun. Daran soll der Internationale Frauentag am 8. März erinnern. Unter dem Motto #BreaktheBias geht es in diesem Jahr darum, auf stereotype Rollenbilder und Klischees gegenüber Frauen aufmerksam zu machen. Ich finde das gut so! Denn die Pandemie hat gezeigt, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung zu Hause übernehmen, etwa mit Blick auf Home Schooling. Umso mehr gilt es auch künftig dafür zu sorgen, dass Gleichstellung gelebte Realität wird. Deshalb setzen wir wichtige Projekte in dieser Legislaturperiode um: Wir schaffen mit dem Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch das Werbeverbot ab, damit Ärzt*innen öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Zudem werden wir für mehr Lohngleichheit sorgen, indem wir das Entgelttransparenzgesetz stärken. Und wir werden die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt umsetzen und beispielsweise für eine bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern sorgen.