Europa – Oliver Kaczmarek, Md

Für ein demokratisches Belarus

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Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seither inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen dieses Regime stellen und für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eintreten. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarussischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Wir begrüßen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Unterstützung der Demokratiebewegung sowie weitere Programme zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Der Antrag wurde diese Woche im Plenum debattiert und direkt abgestimmt.

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Änderung des EU-Direktwahlaktes

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Wir haben in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) einzuführen. Der Gesetzentwurf musste mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag angenommen werden und muss noch dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Mindesthürde gab es seit 2011 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr.

Wann die Sperrklausel hierzulande in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Denn damit der geänderte Direktwahlakt überhaupt in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Was bisher feststeht: Bei der nächsten Wahl zum EP 2024 bleibt es bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde, da Zypern und Spanien gegenwärtig noch nicht zugestimmt haben. Inzwischen liegen bereits weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Dieses Vorhaben hat die Ampel mit einem Antrag unterstützt, den wir in der letzten Sitzungswoche verabschiedet haben.

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Nordmazedonien auf dem Weg in die EU unterstützen

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2023 ist ein entscheidendes Jahr für die europäische Zukunft Nordmazedoniens. Seit 2005 ist das im September 1991 unabhängig gewordene Land offizieller EU-Beitrittskandidat. Nordmazedonien ist in den letzten beiden Jahrzehnten durch verschiedene Phasen gegangen, in denen teilweise die klare Orientierung auf eine Annäherung an die EU und ihre Werte verloren zu gehen drohte. In den letzten Jahren kehrte das Land zu einem realistischen und ambitionierten euro-atlantischen Kurs und Reformprozess zurück.

Bilaterale Konflikte zunächst mit Griechenland führten jedoch zu Blockaden des Erweiterungsprozesses. Die erste EU-Beitrittskonferenz mit Nordmazedonien fand erst am 19. Juli 2022 statt. Gegenwärtig ist der tatsächliche Verhandlungsbeginn auf Betreiben Bulgariens mit der Bedingung verknüpft, dass die bulgarische Bevölkerungsgruppe Aufnahme in die Verfassung Nordmazedoniens findet.

Trotz allem bleibt überragendes politisches Ziel Nordmazedoniens der Beitritt zur EU. Die Ampelfraktionen unterstützen dieses Anliegen mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum verabschiedet wird. Der EU-Beitritt des Landes ist im beiderseitigen Interesse, und Fortschritte auf diesem Weg werden eine weitreichende Symbolwirkung für die weiteren Staaten des Westbalkans haben.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Republik Nordmazedonien zu der Verfassungsänderung zu ermutigen, um damit die Voraussetzungen für den nächsten Schritt im Beitrittsprozess zu schaffen. Gleichzeitig soll Bulgarien aufgerufen werden, den Weg Nordmazedoniens in die EU zu unterstützen und von weiteren Bedingungen abzusehen. Bilateral und auf EU-Ebene soll die Bundesregierung für den Beitritt werben. In Nordmazedonien sollen weiterhin Reformprozesse und Dialogmaßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterstützt und kulturelle und bildungspolitische Programme ausgeweitet werden.

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Modernisierung des EU-Wahlrechts

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Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.

Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.

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Europawahl stärken

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Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

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Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.

Wahlalter für Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt

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Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Thema demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Dazu gehört beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig. Die SPD und alle anderen Fraktionen im Bundestag schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Weitere Informationen zur Senkung des Mindestwahlalters entnehmen Sie hier: Deutscher Bundestag – Koalition: Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Europawahlen.

Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken

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Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.

Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigen

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Der Überfalls Russlands auf die Ukraine zeigt: Sicherheit in Europa ist nicht mehr selbstverständlich. Auch deshalb hat der Bundestag das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen. Dies wird mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr ermöglicht, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wurde. Mit dem Entwurf wird künftig im Bundesverteidigungsministerium die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt. Des Weiteren wird die gemeinsame Beschaffung mit anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und umweltbezogene Aspekte werden noch stärker berücksichtigt.

Deutsche Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA

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Deutschland und die Europäische Union haben ein Interesse an der nachhaltigen Stabilisierung des westlichen Balkans. Auch und vor allem in Bosnien und Herzegowina, das immer noch mit den Folgen des Jugoslawienkrieges zu kämpfen hat. Dort haben unter anderem die spalterische Politik des bosnisch-serbischen Präsidentschaftsmitglieds Dodik sowie der russische Angriffskrieg in der Ukraine das Risiko für Spannungen weiter erhöht. Seit 2004 ist die EU im Rahmen der Sicherheitsmission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina engagiert, um Frieden und Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und das Land an die Europäische Union heranzuführen. Bis 2012 hat sich auch Deutschland an der Mission beteiligt. Die Bundesregierung beabsichtigt nun den Wiedereinstieg. Über den Antrag der Bundesregierung wurde diese Woche im Bundestag beraten.