Europa

Modernisierung des EU-Wahlrechts

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Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.

Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.

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Europawahl stärken

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Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

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Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.

Wahlalter für Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt

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Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Thema demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Dazu gehört beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig. Die SPD und alle anderen Fraktionen im Bundestag schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Weitere Informationen zur Senkung des Mindestwahlalters entnehmen Sie hier: Deutscher Bundestag – Koalition: Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Europawahlen.

Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken

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Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.

Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigen

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Der Überfalls Russlands auf die Ukraine zeigt: Sicherheit in Europa ist nicht mehr selbstverständlich. Auch deshalb hat der Bundestag das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen. Dies wird mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr ermöglicht, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wurde. Mit dem Entwurf wird künftig im Bundesverteidigungsministerium die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt. Des Weiteren wird die gemeinsame Beschaffung mit anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und umweltbezogene Aspekte werden noch stärker berücksichtigt.

Deutsche Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA

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Deutschland und die Europäische Union haben ein Interesse an der nachhaltigen Stabilisierung des westlichen Balkans. Auch und vor allem in Bosnien und Herzegowina, das immer noch mit den Folgen des Jugoslawienkrieges zu kämpfen hat. Dort haben unter anderem die spalterische Politik des bosnisch-serbischen Präsidentschaftsmitglieds Dodik sowie der russische Angriffskrieg in der Ukraine das Risiko für Spannungen weiter erhöht. Seit 2004 ist die EU im Rahmen der Sicherheitsmission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina engagiert, um Frieden und Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und das Land an die Europäische Union heranzuführen. Bis 2012 hat sich auch Deutschland an der Mission beteiligt. Die Bundesregierung beabsichtigt nun den Wiedereinstieg. Über den Antrag der Bundesregierung wurde diese Woche im Bundestag beraten.

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

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In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau

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Der Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.

Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.

Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.

Die Resolution des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/mutig-fuer-ein-europa-des-miteinander/07/12/2020/

EU fördert Obst und Gemüse in Schulen

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Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde ein EU-Programm für Schulen eingerichtet, das Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch und Milchprodukte bereitstellt.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden verbindliche Grundlagen zur innerdeutschen Koordinierung der Förderung geschaffen. Denn: Die Bundesländer führen das EU-Schulprogramm eigenverantwortlich durch, der Bund koordiniert lediglich gegenüber der EU-Kommission. Außerdem werden auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre die Regelungen angepasst.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf