Wirtschaft und Finanzen – Oliver Kaczmarek, Md

Besuch bei VAHLE in Kamen: Matthias Miersch und Oliver Kaczmarek im Austausch über industrielle Stärke, Zukunftsinvestitionen und verlässliche Politik

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Im Rahmen seines Besuchs im Kreis Unna hat der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, gemeinsam mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek das Kamener Unternehmen VAHLE besucht. Empfangen wurden die beiden Bundestagsabgeordneten von CEO Achim Dries, COO Henning Stelte, CEO-Referentin Simone Burkhardt sowie Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen.

Im Mittelpunkt des Besuchs stand zunächst die Vorstellung des Unternehmens. VAHLE ist ein international tätiger Anbieter von Energie- und Datenübertragungslösungen für mobile Industrieanwendungen mit Hauptsitz in Kamen und bekennt sich mit dem Bau des neuen Campus ausdrücklich zum Standort und zu seinen Beschäftigten. Nach eigenen Angaben investiert das Unternehmen mehr als 60 Millionen Euro in den neuen Campus in Kamen.

Bei einem Rundgang durch die Roboterfertigung sowie über die Baustelle des VAHLE Campus informierten sich Dr. Matthias Miersch und Oliver Kaczmarek über die aktuellen Entwicklungen vor Ort. Auf dem Gelände entstehen unter anderem eine neue Verwaltungszentrale, eine moderne Produktion als „Fabrik der Zukunft“ sowie ein Event-Pavillon.

„Der Besuch bei VAHLE hat eindrucksvoll gezeigt, wie wirtschaftliche Stärke, technologische Innovation und die Verantwortung für gute Arbeitsplätze zusammenwirken“, so Kaczmarek weiter. „Mit dem Neubau des VAHLE Campus setzt das Unternehmen ein starkes Zeichen für die Zukunft des Standorts Kamen und des Industriestandorts Deutschland insgesamt.“

Im gemeinsamen Gespräch ging es außerdem um die aktuellen Herausforderungen für die Industrie angesichts globaler Krisen und wirtschaftlicher Unsicherheiten. „Mit dem VAHLE Campus setzen wir ein klares Zeichen für den Standort Kamen und unsere Mitarbeitenden. Für solche langfristigen Investitionen brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Nur so können Investitionen und strategische Planungen erfolgreich umgesetzt werden“, erklärt Achim Dries.

„Unternehmen wie VAHLE brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit“, unterstreicht Dr. Matthias Miersch. „Wer Investitionen, Innovation und gute Arbeitsplätze in unserem Land sichern will, muss die industriepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Unternehmen langfristig entscheiden und erfolgreich wirtschaften können.“

Auch Bürgermeisterin Elke Kappen hob die Bedeutung des Projekts für die Stadt Kamen hervor. Schon zum Start des Campus-Projekts hatte die Stadt betont, dass VAHLE seit Jahrzehnten fest mit Kamen verbunden ist und der neue Campus ein wichtiger Impuls für Wachstum, Modernisierung und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sei.

Bleiberecht: Unsere Wirtschaft braucht Zuwanderung

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Der Fachkräftemangel stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen. Menschen, die bei uns arbeiten oder eine Ausbildung machen und zum Erfolg unseres Landes beitragen, Menschen in die auch unsere Unternehmen vor Ort investiert haben, müssen ein Bleiberecht bekommen. Es ist nicht zu erklären, wenn diejenigen, die anpacken und gut integriert sind, aus Strukturen gerissen werden und nicht bleiben dürfen. Wer seinen Beitrag leistet und sich an unsere Regeln hält, trägt zum Zusammenhalt bei und gehört zu uns. Das soll gerade auch für diejenigen gelten, die schon länger hier sind, die Voraussetzungen zum Bleiben erfüllen und aus den unterschiedlichsten Gründen in angestrebten Verfahren bisher keinen Titel erhalten haben.

Großartige Nachrichten für die Stadt Schwerte!

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung eine Bundesförderung in Höhe von 3,7 Millionen Euro für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens in Ergste beschlossen. Bereits seit 2023 setze ich mich, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte und Bürgermeister Dimitri Axourgos, für den Neubau ein. Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen.

Mehr Kindergeld, mehr Netto

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In dieser Woche wurden wichtige Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Familien beschlossen: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 Euro und für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Auch die Kinderfreibeträge – bestehend aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – wurden erhöht: auf 9.600 Euro ab 2025 und auf 9.756 Euro ab 2026. Das Kindergeld wurde um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat ab 2025 und um weitere vier Euro auf 259 Euro ab 2026 angehoben. Ebenso stieg der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Um die Auswirkungen der Kalten Progression abzumildern, wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um weitere zwei Prozent verschoben.

Diese Entscheidungen wurden von den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam getroffen, um Eltern Planungssicherheit zu geben und arbeitenden Menschen ab dem 1. Januar 2025 eine spürbare Steuerentlastung zu ermöglichen. In den Verhandlungen setzte sich die SPD außerdem für Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Förderung der Wirtschaft ein, wie die Stärkung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und neue Abschreibungsregelungen. Diese Vorhaben fanden jedoch leider keine politische Mehrheit.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Berufsausbildung stärken

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In einem Antrag, den wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten, fordern die Koalitionsfraktionen, die duale Berufsausbildung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im Antrag werden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems begrüßt und weitere Anstrengungen gefordert. Diese Forderungen richten sich auch an die Länder.

Berufliche Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Der Berufsbildungsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge um drei Prozent gestiegen ist. Dies ist zwar ein positiver Trend, allerdings ist das Niveau von vor der Corona-Pandemie noch nicht erreicht. Weniger als 20 Prozent der Betriebe bilden selbst aus. Obwohl knapp 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben und Ausbildungsbetriebe händeringend Bewerberinnen und Bewerber suchen, ist die Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss auf fast drei Millionen angestiegen. Diese Passungsprobleme treten auf, wenn Ausbildungsangebote von Betrieben und Berufswünsche von jungen Menschen hinsichtlich Region, Beruf oder Qualifikation nicht zusammenpassen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen die Programme und Initiativen der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie, die Allianz für Aus- und Weiterbildung und das Startchancen-Programm, von dem rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen profitieren werden.

Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für mehr und bessere Berufsorientierung an allen Schulformen zu sorgen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ergreifen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu vereinfachen. Sie sollen ebenfalls prüfen, ob der Zugang zum gehobenen und höheren öffentlichen Dienst mit Berufsabschluss ermöglicht werden kann. Schulische Ausbildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sollten künftig kostenfrei sein.

Den Antrag „Damit die Ausbildung eine verlässliche Zukunft garantiert“ der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kann man hier nachlesen.

Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

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Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.

Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.

Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.

Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du auf den Seiten des Bildungsministeriums.

Jahressteuergesetz 2024

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Im Jahressteuergesetz 2024 wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf umgesetzt. Das betrifft z.B. Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts sowie technische Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, enthält eine Vielzahl von thematischen Einzelmaßnahmen.
Die Wohngemeinnützigkeit – also die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen – wird als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Steuerbegünstigte Körperschaften sollen so bezahlbares Wohnen für Personen mit geringen Einkommen ermöglichen. Geplant ist auch, Mobilitätsbudgets lohnsteuerlich vereinfacht zu behandeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mobilitätsbudget für private Mobilität von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern, wovon die Mitarbeitenden profitieren.
Mehr zum Thema ist unter diesem Link zu finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html .

Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

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Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Wirtschaftsjunior aus dem Kreis Unna in Berlin

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Eine intensive und lehrreiche Woche erlebte Michael Lis aus Holzwickede, als er im Rahmen des Know-how-Transfers der Wirtschaftsjunioren Deutschland den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in Berlin begleitete.

Der Know-how-Transfer, der vom 3. bis 7. Juni 2024 zum 28. Mal stattfand, ermöglichte es 200 jungen Führungskräften aus der Wirtschaft, 200 Bundestagsabgeordnete eine Woche lang zu begleiten. Ziel des Programms ist es, den direkten Dialog zwischen Politik und der jungen Generation im deutschen Mittelstand zu fördern. Die Wirtschaftsjunioren, das größte Netzwerk junger Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte unter 40 Jahren in Deutschland, bringen so die Themen der jungen Generation in den politischen Dialog ein.

Michael Lis startete seine Woche mit dem „Tag der jungen Wirtschaft“, gefolgt von spannenden Gesprächen mit Ministerinnen und Ministern. Höhepunkt war das Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. In den folgenden Tagen begleitete er Oliver Kaczmarek zu Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Forschung sowie zu Plenar- und Fraktionssitzungen. Die Teilnahme an der Fraktionsveranstaltung „Das Leben leichter machen“ der SPD-Bundestagsfraktion, bei der Hubertus Heil und Karl Lauterbach sprachen, rundete das Programm ab.

Michael Lis zieht ein positives Fazit: „Die Arbeit von Politikerinnen und Politikern wird oft unterschätzt. Die Prozesse sind langwierig und komplex, aber die Politik ist immer bemüht, die Rahmenbedingungen zum Wohle der Gesellschaft zu optimieren.“

Oliver Kaczmarek unterstrich die Bedeutung des Austauschs: „Ich schätze den direkten Transfer zwischen Politik und Wirtschaft sehr. Solche Programme sind wichtig, um die Herausforderungen und Bedürfnisse der jungen Wirtschaft besser zu verstehen. Gleichzeitig ist es für die Wirtschaft wichtig zu sehen, wie politische Entscheidungen getroffen werden und welche Prozesse dahinterstehen.“