Wirtschaft und Finanzen – Oliver Kaczmarek, Md

Besuch im Kamener Verpackungswerk Huckschlag

, , , , , ,

Ob Systemplatten für Fußbodenheizungen, Vollverpackungen, Kisten oder Kühlboxen aus Styropor – die Produktpalette des Kamener Verpackungswerks Huckschlag ist vielfältig. Bei einem Rundgang durch den Produktionsbetrieb und im Gespräch mit den Geschäftsführern Mareike und Gerhard Vieweger erhielt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt einen interessanten Einblick in das Unternehmen, das seit über 70 Jahren Verpackungsmaterialien herstellt. “Unternehmensbesuche sind mir wichtig, weil ich vor Ort erfahre, welche Bedingungen wir schaffen müssen, um unsere Region für innovative Arbeitgeber attraktiv zu machen”, erklärt Kaczmarek. Aber auch bei vielen Fachthemen seien Unternehmen wichtige Ansprechpartner, weil sie in ihrer alltäglichen Arbeit erlebten, wo Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen könne.

So ging es neben der Vorstellung des Unternehmens im Gewerbegebiet Hemsack auch um die von der Bundesregierung für das kommende Jahr angekündigte Plastiksteuer. Diese europäische Regelung zur Plastiksteuer auf Verpackungen aus Kunststoff gibt es seit 2021. Sie wird aus dem Bundeshaushalt bezahlt, also von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Bei den Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 hatte sich die Ampelkoalition allerdings darauf geeinigt, die EU-Plastikabgabe nun auch in Deutschland umzulegen und Hersteller und Importeure, die das Plastik in Umlauf bringen, zur Finanzierung heranzuziehen. Ursprünglich war eine sofortige Umsetzung vorgesehen. Inzwischen wurde die Plastiksteuer auf das Jahr 2025 verschoben. “Wir brauchen weniger Müll und effizientere Rücknahme- und Recyclingsysteme, in die sich auch Unternehmen, die Kunststoffprodukte herstellen, einbringen können. Deshalb muss Politik nun eine effiziente und bürokratiearme Lösung für die Plastikabgabe erarbeiten”, sagt Oliver Kaczmarek.

Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

,

Das sogenannte Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen.

Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen im Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. In den parlamentarischen Beratungen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen, abzumindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Mittelstand fördern

, ,

Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Internationale Konzerne gerecht besteuern – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

, ,

Jede Buchhandlung zahlt Steuern. Große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlen wenig. Für uns ist klar: Auch sie müssen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können. Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister seit 2018 für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche internationale Mindeststeuer von 15 Prozent einzuführen. Um dies innerhalb der EU einheitlich umzusetzen, haben die EU-Mitgliedstaaten sich im Dezember 2022 auf eine Richtlinie geeinigt. Diese muss bis Ende 2023 umgesetzt werden.

Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich. Die vorgesehenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen. Sie tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

, ,

Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Stiftungsfinanzierung regeln

, ,

Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.

Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken

,

Wir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.

Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mittelstand fördern

,

Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

,

Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unter-schiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen beiden Staaten erleichtert werden.

Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

Weitere Informationen gibt es hier.

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

,

Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals den Jahreswirtschaftsberichts 2023 zusammen mit dem Jahresgutachten 2022/23 der Wirtschaftsweisen beraten.

Laut dem Gutachten belastet der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Auswirkungen die Privathaushalte und Unternehmen massiv, zudem verschlechtert sich der Ausblick auf die Konjunkturentwicklung deutlich. Weiteren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung haben die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die andauernden Lieferkettenstörungen. Dies bremst im Zusammenspiel mit dem spürbaren Fachkräftemangel die konjunkturelle Erholung, so die Wirtschaftsweisen. Er hält fest, dass umfangreiche Maßnahmen gegen die Energieknappheit und zielgenaue Entlastungen notwendig sind, um die Energiekrise solidarisch zu bewältigen.

Das Gutachten gibt einen Ausblick auf die mittelfristigen Herausforderungen für Deutschland und Europa und wie diesen begegnet werden kann. So fordern die Sachverständigen, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion anzugehen, die Fachkräftesicherung durch Weiterbildung und Erwerbsmigration voranzubringen und die internationalen Abhängigkeiten zu reduzieren. Wichtig sei bei Maßnahmen zur Entlastung und zur Sicherstellung der Energieversorgung zudem die enge Absprache auf europäischer Ebene.

Weitere Informationen gibt es hier.