Äußeres und Verteidigung – Oliver Kaczmarek, Md

Stationierung der Brigade in Litauen umsetzen

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In der Stadt Unna befindet sich der einzige größere Bundeswehrstandort im Ruhrgebiet. Seit Jahrzehnten befindet sich unter anderem das Versorgungsbataillon 7 (früher Logistikbataillon 7) in der Glückauf-Kaserne an der Kamener Straße. Die besondere Verbundenheit der Stadt und ihrer Bevölkerung mit den in Unna stationierten Soldatinnen und Soldaten wird unter anderem in der Partnerschaft mit dem Versorgungsbataillon 7 dokumentiert. Die Kaserne ist heute mehr als nur eine wirtschaftlich bedeutsame Infrastruktureinrichtung, sie ist integraler Bestandteil des sozialen Lebens in Unna. Die mehr als 1300 Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten sind in dieser Stadt fest integriert.

Ein Teil dieser Soldatinnen und Soldaten des Versorgungsbataillons 7 sind in Litauen stationiert. Nun wurde von der SPD und den Grünen in dieser Woche ein Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, in dem vorgeschlagen wird, dass Deutschland bis Ende 2027 eine eigene Brigade in Litauen aufbauen soll. Im so genannten NATO-Truppenstatut ist der rechtliche Rahmen für die Präsenz von Streitkräften eines NATO-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat geregelt. Da das Statut aber stark veraltet ist und ergänzt werden muss, hat die Bundesregierung am 13. September 2024 ein Abkommen mit der litauischen Regierung über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich beschlossen. Solche Verträge bedürfen stets der Zustimmung des Bundestages.

Der Ablauf der Diskussion im Deutschen Bundestag können Sie hier nachlesen und nachschauen.

Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert

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Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Sicherheitspaket der Bundesregierung

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Als Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung der Extremismus- und Gewaltprävention geschnürt.

Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des Waffenrechts. Künftig sollen zusätzliche Behörden wie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) in die Prüfung und den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen einbezogen werden, um zu verhindern, dass Extremist:innen und Terrorist:innen Zugang zu Waffen erhalten. Darüber hinaus wird ein Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt, das auch in Bussen und Bahnen gilt. Damit soll die Gewalt im öffentlichen Raum wirksam eingedämmt werden.

Im Bereich der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Das BKA und die Bundespolizei können künftig biometrische Daten wie Lichtbilder aus dem Internet mit Informationen aus sozialen Medien abgleichen, um mutmaßliche Täter:innen schneller zu identifizieren. Außerdem wird die automatisierte Datenanalyse verbessert, damit die Sicherheitsbehörden große Datenmengen effizienter auswerten können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention islamistischer Radikalisierung. Eine Task Force der Bundesregierung wird konkrete Maßnahmen entwickeln, um vor allem junge Menschen, die sich im Internet radikalisieren, besser zu schützen. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

Dieses Sicherheitspaket zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, Extremismus und Terrorismus entschieden zu bekämpfen und gleichzeitig für Humanität im Asylrecht zu sorgen. Es setzt klare Maßnahmen, um Deutschland noch sicherer zu machen.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-innere-sicherheit-1016976

Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

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Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor verhindern Nationalismus, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen. Dies wiederum erschwert nachhaltigen Fortschritt im Land und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina. Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität aus Sicht der Bundesregierung essenziell und weiterhin geboten.

Deshalb debattierte der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet. Das Mandat ist bis Ende Juni 2025 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Durch die Aufnahme der Befugnis zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sollen die Befugnisse der deutschen Soldatinnen und Soldaten an die der Gesamtoperation und der anderen truppenstellenden Staaten angeglichen werden. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 10 Millionen Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011413.pdf

Die internationale Schifffahrt im Roten Meer schützen

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Rund zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs verlaufen durch das Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab zwischen Jemen, Dschibuti und Eritrea. Damit gehört die Region weltweit zu den meistbefahrenen Seewegen der internationalen Schifffahrt. Seit Mitte November 2023 greift die vom Iran unterstützte radikal-islamische Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen vermehrt internationale Handelsschiffe an. Sie hat dadurch die Schifffahrt in der Region teilweise zum Erliegen gebracht. Die Angriffe der Huthi-Miliz gefährden die Stabilität in einer ohnehin konfliktreichen Region, beeinträchtigen globale Lieferketten und sorgen für erheblichen wirtschaftlichen Schaden – auch für Deutschland.

Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben am 19. Februar die Mission „EUNAVFOR Aspides“ beschlossen, an der sich auch Deutschland beteiligen wird und die von den Anrainerstaaten in der Region begrüßt wird. Ziel des Bundeswehreinsatzes ist, die Freiheit der Schifffahrt zu schützen und zur Sicherheit des Seeverkehrs in der Region beizutragen. Das Einsatzgebiet umfasst das Rote Meer, das Arabische Meer, den Persischen Golf, Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie den darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich insbesondere mit seegehenden Einheiten – darunter der Fregatte „Hessen“ – sowie mit Stabspersonal. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 700 Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten und gilt bis zum 28. Februar 2025. Aktive Angriffe auf die Huthi-Miliz im Jemen werden durch das Mandat nicht abgedeckt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010347.pdf

Gemischte Bilanz des deutschen Engagements in Afghanistan

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Im Juli 2022 hat der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ eingesetzt. Ihr Auftrag umfasst zwei Aufgaben: Sie soll das deutsche Engagement in Afghanistan von 2001 bis 2021 aufarbeiten und Empfehlungen für künftige Einsätze formulieren. Knapp eineinhalb Jahre haben je zwölf Abgeordnete und Sachverständige das deutsche Engagement in Afghanistan analysiert und bewertet. Über den ersten Teil ihres Auftrages hat die Kommission nun einen Zwischenbericht vorgelegt, der in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.

Laut dem Bericht wurden durch das deutsche Engagement zahlreiche Fortschritte in Afghanistan erzielt – etwa bei der Infrastruktur, Gesundheit und Bildung. Insbesondere Mädchen und Frauen haben von den neuen Bildungsmöglichkeiten enorm profitiert. Trotz der erzielten Erfolge ist nach Auffassung der Kommission das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan strategisch gescheitert, da die Ziele der beteiligten Akteure nicht gut genug untereinander abgestimmt und oftmals nicht realistisch waren.

Die Kommission wird sich nun dem zweiten Teil ihres Auftrags widmen und Empfehlungen formulieren für die Bereiche Wissenstransfer zwischen den beteiligten Akteuren, Evaluierung, Strategie, internationale Koordinierung, zur Rolle des Bundestags sowie für die Umsetzung und Wirksamkeit von Maßnahmen vor Ort. Die SPD-Fraktion macht sich dafür stark, dass die Kommission diese Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und ausreichend Zeit dafür erhält. Deshalb beantragten die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit CDU/CSU, das Mandat der Enquete-Kommission zu verlängern, damit die inhaltliche Arbeit bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden kann. Um die Vertraulichkeit schutzbedürftiger Informationen und Erkenntnisse zu gewährleisten, wird zudem beantragt, Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen nur auf Beschluss zu veröffentlichen.

Den gemeinsamen Antrag der Koalition und CDU/CSU finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010374.pdf

Für ein demokratisches Belarus

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Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seither inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen dieses Regime stellen und für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eintreten. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarussischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Wir begrüßen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Unterstützung der Demokratiebewegung sowie weitere Programme zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Der Antrag wurde diese Woche im Plenum debattiert und direkt abgestimmt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bundeswehr benötigt mehr Investitionen in Material und Personal

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Der Jahresbericht 2022 der Bundeswehrbeauftragten zeigt, dass Deutschland mehr Geld in Materialbeschaffung, Infrastruktur und Personal investieren muss, um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr künftig gewährleisten zu können. Der Bericht hebt hervor, dass bei der Materialbeschaffung mittlerweile stärker auf marktverfügbares Gerät gesetzt wird. Positiv bewertet wird auch, dass mehr Geld zur Verfügung steht, um die Vollausstattung der Soldat:innen mit persönlicher Einsatzbekleidung und persönlicher Ausrüstung von 2031 auf 2025 vorzuziehen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Den Frieden im Südsudan aufrechterhalten

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Auch mehr als elf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen und im Februar 2020 auf die Bildung einer Übergangsregierung geeinigt. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von internen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer:innen weiterhin instabil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner:innen des Landes mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Südsudan nimmt deshalb weiterhin eine wichtige Rolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges

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Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
  • Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.