Verkehr und Infrastruktur

Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

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Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro monatlich, so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab 3. April 2023 im monatlich kündbaren Abo gekauft werden und ist ab 1. Mai gültig. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Ziel des Deutschlandtickets ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und besonders Pendler:innen zu entlasten. Zugleich leistet es einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten ihren Beitrag in gleicher Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes haben wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten. Der Bundesrat befasst sich am 31. März damit. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr weiter stärken

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In dieser Woche hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, der Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz vorsieht, um eine EU-Verordnung umzusetzen. Das Ziel ist es, die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Zugverkehr zu sichern.

Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität soll es eine zentrale Stelle geben, an die sie sich wenden können, wenn sie Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, unabhängig davon, mit welchem Zug sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen sich daran beteiligen. Die Deutsche Bahn AG hat bereits eine solche Stelle, die Mobilitätsservice-Zentrale, aber bisher auf freiwilliger Basis.

Außerdem müssen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine barrierefreie elektronische Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese digitale Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen gemäß der EU-Verordnung stellen können.

Weitere Informationen gibt es hier.

Finanzierung des Deutschlandtickets wird sichergestellt

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Das 49-Euro-Ticket kommt! So haben Bund und Länder es vergangenes Jahr beschlossen und damit einem großen Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen. Ab April 2023 kann es im Abo erworben werden. Das Ticket ist dann ab 1. Mai gültig und kann monatlich gekündigt werden. Es gilt wie beim 9-Euro-Ticket für den gesamten Nahverkehr in Deutschland.

Der Bund stellt den Ländern 1,5 Milliarden Euro im Jahr bereit, um das Deutschlandticket zu finanzieren. Weitere 1,5 Milliarden Euro tragen die Länder bei. Den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorsieht, wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten. Das Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass der Bund Steuermittel an die Länder zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bereitstellt. Das kommt vor allem dem Nahverkehr auf den Zügen zugute.

Bis Ende März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Bund investiert in den ÖPNV

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Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.

Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen

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Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer*innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

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Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Anschluss mit Glasfaser für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Qualität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein Zugang, frei von Unterbrechungen, gewährleistet werden.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Einführung neuer Methoden zur Verlegung wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben. Außerdem haben alle Ministerien zusammen mit der Digitalstrategie ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die kommenden Jahre der Regierungsarbeit festgelegt. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Gigabitstrategie | Bundesregierung.

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

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Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger*innen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt. Dadurch werden Verbraucher*innen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Diesel-kraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg. Nachzulesen ist dies im entsprechenden Gesetzesentwurf.

Regionalisierungsgesetz: Bund finanziert 9-Euro-Ticket

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Um die gestiegenen Belastungen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Mit diesem 9-Euro-Ticket, auch bekannt als „9 für 90“-Ticket, sollen die Bürger*innen unmittelbar entlastet und Energieeinsparung ermöglicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt. Wir sorgen dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann. Details finden Sie hier.

Mehr Energiesicherheit durch besseren Schutz von kritischer Infrastruktur

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Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.

Bund finanziert „9-für-90“ Ticket

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Um die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bürger*innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger*innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.