Arbeit und Soziales – Oliver Kaczmarek, Md

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.

Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf

Besuch im Kamener Verpackungswerk Huckschlag

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Ob Systemplatten für Fußbodenheizungen, Vollverpackungen, Kisten oder Kühlboxen aus Styropor – die Produktpalette des Kamener Verpackungswerks Huckschlag ist vielfältig. Bei einem Rundgang durch den Produktionsbetrieb und im Gespräch mit den Geschäftsführern Mareike und Gerhard Vieweger erhielt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt einen interessanten Einblick in das Unternehmen, das seit über 70 Jahren Verpackungsmaterialien herstellt. “Unternehmensbesuche sind mir wichtig, weil ich vor Ort erfahre, welche Bedingungen wir schaffen müssen, um unsere Region für innovative Arbeitgeber attraktiv zu machen”, erklärt Kaczmarek. Aber auch bei vielen Fachthemen seien Unternehmen wichtige Ansprechpartner, weil sie in ihrer alltäglichen Arbeit erlebten, wo Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen könne.

So ging es neben der Vorstellung des Unternehmens im Gewerbegebiet Hemsack auch um die von der Bundesregierung für das kommende Jahr angekündigte Plastiksteuer. Diese europäische Regelung zur Plastiksteuer auf Verpackungen aus Kunststoff gibt es seit 2021. Sie wird aus dem Bundeshaushalt bezahlt, also von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Bei den Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 hatte sich die Ampelkoalition allerdings darauf geeinigt, die EU-Plastikabgabe nun auch in Deutschland umzulegen und Hersteller und Importeure, die das Plastik in Umlauf bringen, zur Finanzierung heranzuziehen. Ursprünglich war eine sofortige Umsetzung vorgesehen. Inzwischen wurde die Plastiksteuer auf das Jahr 2025 verschoben. “Wir brauchen weniger Müll und effizientere Rücknahme- und Recyclingsysteme, in die sich auch Unternehmen, die Kunststoffprodukte herstellen, einbringen können. Deshalb muss Politik nun eine effiziente und bürokratiearme Lösung für die Plastikabgabe erarbeiten”, sagt Oliver Kaczmarek.

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Kindergrundsicherung einführen

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In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Teilen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung. Diese ersetzt das bisherige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und nach Alter gestaffelter Kinderzuschlag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch die Anpassung des Existenzminimums erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, für andere bleiben sie gleich. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder durch aufeinander abgestimmte Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst

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Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. In der Folge müssen nun weitere Gesetze geändert werden, damit sich alle Regelungen widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein Anpassungsgesetz haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten.
Konkret sollen verschiedene Sozialgesetzbücher geändert werden, zum Beispiel das SGB XII. Hier sollen die Regelungen zur Einkommensanrechnung aus dem SGB II übernommen werden. Im SGB IX soll – wie im SGB XII – gelten, dass ein angemessenes Kraftfahrzeug bei Leistungsberechtigten nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.

Klarstellungs- und Änderungsbedarf besteht auch in dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), im noch übergangsweise geltenden Bundesversorgungsgesetz (BVG) und in der Verordnung über die Kriegsopferfürsorge. Folgeänderungen und Klarstellungen ergeben sich auch im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), im Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz), im Pflegeversicherungsrecht nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und im Soldatenversorgungsgesetz. Außerdem ändern wir das Wohngeldgesetz, um eine Folgeänderung aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz einzufügen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

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Transport und Logistik haben für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine große Bedeutung. Der Güterverkehr mit den Berufskraftfahrer:innen und den Transportunternehmen sind für unser tägliches Leben essentiell. Die Belastungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter:innen müssen deshalb stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Rahmenbedingungen für die Branche zukunftssicher gestaltet werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, den wir in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten.

Der Antrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenbündel für den Straßengüterverkehr sowie Forderungen zur besseren Verzahnung mit der Schiene und den Wasserstraßen. Der Schienengüterverkehr soll bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen, Wasserwege und Schleusen samt Anpassung der Brückenhöhen ausgebaut und saniert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Antrag eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für eine klimafreundliche Binnenschifffahrt.

Die Forderungen zielen zudem auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer:innen sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsposition gesetzeskonform agierender Unternehmen. Diese umfassen sechs Bereiche, die sich mit Arbeitsbedingungen, Kontrollen, dem Image des Straßengüterverkehrs, erleichterten Arbeitsbedingungen für Zuwanderer:innen, entbürokratisierter Berufsqualifikation sowie dem Ausbau von Parkraum und Verkehrsinfrastruktur beschäftigen.

Die Koalitionsfraktionen betonen in dem Antrag die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender und unfairer Arbeitsbedingungen. Dafür soll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wirksamer kontrolliert und bei der Vergabe durch den Bund die sozialen Bedingungen des Transports sowie die Arbeitsbedingungen der Transportierenden stärker berücksichtigt werden. Für die Kontrollen soll mehr Personal bei den Überwachungsbehörden bereitgestellt, das Kontrollpersonal geschult und Kontrollkompetenzen gebündelt werden. Zudem sollen digitale Kontrollgeräte effektiver genutzt und ausgewertet werden. Die Antragsteller sprechen sich zudem für eine spürbare Anhebung relevanter Bußgelder auf ein Niveau aus, das den wirtschaftlichen Vorteil durch Rechtsverletzung erkennbar übersteigt.

Für Lkw-Fahrer:innen sollen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geprüft werden, etwa der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen und die Vergrößerung der Kabinen für Pausenaufenthalte und Ruhezeiten. Ebenso soll der Einstieg von Zuwanderer:innen ins Transportgewerbe erleichtert werden, indem zum Beispiel Führerscheine und Qualifikationen auch in Fremdsprachen erworben werden können.

Weitere Informationen gibt es hier.

Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.

Marie Beimen thematisiert Zugangsbarrieren zum FSJ für einkommensschwache Jugendliche

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Heute besuchte Marie Beimen, Bundessprecherin der Freiwilligendienstleistenden, Oliver Kaczmarek im Bundestag. Sie absolviert derzeit ihren Freiwilligendienst im Marienhospital in Schwerte. Im Rahmen des Treffens diskutierten sie über bestehende Zugangsbarrieren, mit denen insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen Familien konfrontiert sind, wenn sie am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) teilnehmen möchten.

Ein spezifisches Hindernis, das Marie ansprach, ist die Anrechnung des Taschengeldes, das FSJ-Teilnehmende für ihre Arbeit erhalten, auf die Sozialleistungen ihrer Eltern und Geschwister. Diese Regelung erschwert es jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, ein FSJ erfolgreich zu absolvieren.

Kaczmarek begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen wie Marie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie eine Petition ins Leben gerufen, um auf diese Herausforderungen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die Petition ist hier zu finden.

EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen

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Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.

Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Es müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung beraten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Meine Rede zum Berufsbildungsbericht 2023

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Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten haben.

Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.

Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.

Weitere Informationen zum Berufsbildungsbericht gibt es hier.