Digitales – Oliver Kaczmarek, Md

Digitalpakt 2.0 kommt

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Bund und Länder haben sich am 13. Dezember 2024 darauf verständigt, den auslaufenden DigitalPakt Schule (2019-2024) fortzusetzen. Das ist ein starkes Signal. Nicht nur dafür, dass sich der Bund auch in den Jahren 2025-30 finanziell an der digitalen Bildung beteiligen wird. Sondern die Vereinbarung zeigt auch den Schulen und Schulträgern, dass sie auch in Zukunft verlässlich mit finanzieller Unterstützung bei der Digitalisierung rechnen können.

Der neue Digitalpakt Schule 2.0 soll im Zeitraum von 2025 bis 2030 ein finanzielles Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro haben. Dieses wollen Bund und Länder jeweils zur Hälfte tragen. Ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 möglich. Die Mittel sollen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Auszahlung erfolgt in Jahrestranchen, so dass Restmittel auch überjährig bis zum Programmende eingesetzt werden können. Die Anrechenbarkeit bereits bestehender Initiativen der Länder und Schulträger zur digitalen Bildung wird gewährleistet. Die Länder wollen ihrerseits sicherstellen, dass auch finanzschwache Kommunen berücksichtigt werden.

Netzausbau beschleunigen – Gigabitstrategie umsetzen

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Der Ausbau der Telekommunikationsnetze ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Rahmenbedingungen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau verbessern soll. Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend schnelle Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Daten für den Netzausbau bündelt und den Genehmigungsprozess beschleunigt. Öffentliche Gebäude sollen künftig verstärkt für Mobilfunksendeanlagen genutzt werden können, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf

Plattformaufsicht wird gestärkt

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Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend in 2./3. Lesung beraten. Künftig wird es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzerinnen und Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010031.pdf

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

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In dieser Woche haben wir den Entwurf des Digital-Gesetzes der Bundesregierung abschließend beraten. Die bereits 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält auch eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.

Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn die Versicherten sie hierfür freischalten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen. Auch für privat Versicherte gibt es eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Mit dem Digital-Gesetz wird zudem das E-Rezept weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und seine Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher. Darüber hinaus können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch für komplexere Behandlungen genutzt werden. Damit die Telemedizin noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, haben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Bürokratieabbau voranbringen

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Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlastet werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie wir dabei vorankommen, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten haben. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Digitalisierungsprojekte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Darüber hinaus ergänzt der Bericht weitere Bausteine zum Bürokratieabbau wie die Verbändeanhörung, das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Eckpunkte das Kabinett am 30. August 2023 beschlossen hat, und die Europäische Initiative zum Bürokratieabbau.

Weitere Informationen gibt es hier.

Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

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Wir wollen eine bessere Gesundheitsforschung. Forschung braucht aber Daten. Deshalb erleichtern wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nutzung von Gesundheitsdaten haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzer fungieren, bei der erstmals Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Bei Anträgen auf Nutzung von Forschungsdaten soll künftig nicht mehr entscheidend sein, wer den Antrag stellt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im öffentlichen Interesse liegenden Verwendungszwecke.
Versicherte können in einem Opt-Out-Verfahren entscheiden, ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte zulässige Zwecke freigeben. Dazu wird eine einfache Widerspruchsverwaltung eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.

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Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

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Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.

Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.

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Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

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Die Fortschrittskoalition möchte einen digitalen Staat, der den Bürger:innen das Leben erleichtert. Dazu gehört, Behördengänge zu reduzieren, besonders beim Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen. Der Schutz der Daten hat dabei oberste Priorität.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden soll nach einem Umzug vereinfacht werden. Außerdem müssen Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr beim Amt abgeholt werden, sondern werden künftig postalisch zugesandt. Den Kinderreisepass schaffen wir zum 1. Januar 2024 ab. Kinder erhalten künftig nur die regulären Identitätsdokumente, die jeweils für sechs Jahre gültig sein werden. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen könnte, kann künftig die Ausstellung eines Passes versagt werden.

Darüber hinaus haben wir als Parlament der Bundesregierung durch Entschließungsanträge verdeutlicht, dass wir an einer entschlossenen Umsetzung der Modernisierung des Registerwesens festhalten. Außerdem möchten wir das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger einführen. Dadurch soll er Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar werden.

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Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

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Wir haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren abschließend beraten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

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