Digitales

Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

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Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

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Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgeber*innen geschaffen werden, um Bürger*innen sowie Arbeitgeber*innen bei der Bearbeitung zu entlasten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

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Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Anschluss mit Glasfaser für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Qualität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein Zugang, frei von Unterbrechungen, gewährleistet werden.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Einführung neuer Methoden zur Verlegung wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben. Außerdem haben alle Ministerien zusammen mit der Digitalstrategie ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die kommenden Jahre der Regierungsarbeit festgelegt. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Gigabitstrategie | Bundesregierung.

Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern

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Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software, die wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, setzen die von der EU vorgegebenen Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie um. Vorgesehen ist eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem ein Recht auf Datenportabilität: So können bei einem Vertragswechsel die Daten problemlos mitgenommen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch das Gewährleistungsrecht wurde so in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotenzial des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf

Für eine offene und lebendige Datenkultur

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Wir sehen das Thema Open Data – also das offene Bereitstellen von Daten – als große Chance mit einem hohen gesellschaftlichen Mehrwert. In einer lebendigen Kultur des Datenteilens und -nutzens liegt ein großes Potential – etwa für die digitale Zivilgesellschaft oder die Wertschöpfung und Innovationskraft von Unternehmen.

Mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz ermöglichen wir den nächsten Schritt hin zu einer lebendigen und offenen Datenkultur. Der Entwurf umfasst eine Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und wurde in dieser Woche beschlossen.

In den Bundesbehörden wird der kulturelle Wandel vorangetrieben: Open-Data-Koordinatoren werden verpflichtend. Jede Behörde bekommt künftig eine verantwortliche Person, die für das Thema offene Daten ansprechbar ist.

Für kommunale Unternehmen ist es wichtig, dass für private Unternehmen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Personenverkehrs die gleichen Regeln gelten sollen. Das haben wir nun erreicht und damit eine Benachteiligung der kommunalen Unternehmen verhindert.

Allerdings wollte die SPD-Fraktion mehr erreichen – etwa einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf den Zugang zu offenen Daten. Und für die Zukunft soll geprüft werden, ob durch ein Einbeziehen von Selbstverwaltungskörperschaften und gesetzlich Beliehenen – also z.B. Krankenkassen oder Toll Collect – weitere Möglichkeiten erschlossen werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927442.pdf

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

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In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf

Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

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Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.

Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

Bund zahlt weitere 350.000 Euro für schnelles Internet in Fröndenberg-Westick

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Um unterversorgte Haushalte und Unternehmen in Fröndenberg-Westick zu erschließen, zahlt der Bund weitere 350.000 Euro für den Breitbandausbau in der Kommune. Diese positive Nachricht erhielt jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe den Zuwendungsbescheid für die Stadt Fröndenberg am Montag, 17. Mai, erlassen, so Kaczmarek. Der Gesamtbedarf dieses Ausbauprojekts beträgt 700.000 Euro, die Hälfte davon zahlt der Bund.

Kaczmarek begrüßt die vom Bund zugesagte Förderung: „Schnelles Netz war schon vor der Krise wichtig, aber in Zeiten der Pandemie sind zuverlässige Internetanschlüsse noch viel bedeutender geworden. Ich freue mich, dass wir vom Bund mithelfen können, die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum auszubauen.“ Und Fröndenbergs Bürgermeisterin Sabina Müller betont: “Wirtschaftsförderung ist für die Stadt Fröndenberg/Ruhr ein zentrales Thema und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Schnelles Internet ist die Grund-voraussetzung für Digitalisierung und die erfolgreiche Ansiedlung von Unternehmen.“

Leitplanken für einen unabhängigen digitalen Staat

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In der Pandemie erleben wir zurzeit jeden Tag, wie wichtig es ist, dass Daten erhoben, geteilt und genutzt werden. Aber nicht nur in der Wissenschaft – auch in der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung können und müssen Daten verantwortungsvoll bereitgestellt und genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Datenstrategie erarbeitet, zu der mehr als 1300 Befragungsteilnehmer*innen aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ihre Expertise und Vorschläge eingereicht haben. Außerdem sind die Empfehlungen verschiedener Kommissionen und auch die der SPD-Bundestagsfraktion mit eingeflossen.

Die Strategie wird in dieser Woche im Bundestag vorgestellt. Sie umfasst 240 konkrete Maßnahmen in vier Bereichen: Zunächst einmal braucht es eine moderne Infrastruktur, um Daten zu verarbeiten. Dazu gehören Quanten- und Hochleistungscomputer sowie Mikroelektronik und Computerchips der neusten Generation, aber auch europäische Cloud-Projekte wie „Gaia-X“. Gelingt es uns, diese Infrastrukturen in Deutschland und Europa aufzubauen, werden wir im weltweiten digitalen Markt unabhängiger.

Richtig ist aber auch: Alleine kann der Staat das nicht schaffen. Daher fördern wir Projekte wie den Aufbau des Forschungsdatenzentrums beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort werden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen aufbereitet und der Forschung zur Verfügung gestellt, um Krankheiten schneller zu entdecken und zu bekämpfen.

Ein weiteres Ziel der Datenstrategie ist es, die Bevölkerung im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dazu sind verschiedene Bildungsoffensiven und Lehr- und Lernangebote geplant. Auch der Staat und die öffentliche Verwaltung muss besser werden: Deutschland braucht eine digitale Verwaltung, damit sich der Service für die Bürger*innen deutlich verbessert. Auch werden in jedem Bundesministerium künftig verschiedene Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft veröffentlicht und „Chief Data Scientists“ eingesetzt, um die digitalen Fortschritte zu überprüfen.

Die Datenstrategie der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/264/1926450.pdf

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

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Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf