Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, passen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Darüber hinaus sind zivilrechtliche Anpassungen bei Benachteiligungsverboten im AGG sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-06-12 13:03:442026-06-12 13:03:44Besser Schutz und mehr Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Besonders ärgerlich: Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Wir wollen es Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-06-12 13:01:382026-06-12 13:01:38Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Betroffene werden so während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt. Wir wollen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag und damit leichter erhalten können. Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf anwaltliche Unterstützung noch eine psychosozialen Prozessbegleitung zu. Das werden mit der Gesetzesnovelle ändern, die wir in dieser Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten haben.
Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt ist der Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Familiengerichte sollen künftig Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können sowie zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen, um Wiederholungstaten vorzubeugen. Zudem sollen Opfer bei Annährungsversuchen bereits elektronisch gewarnt werden können. Außerdem sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen vorgesehen und Familiengerichte bekommen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Das Gesetz wurde in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.
Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.
Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2024-12-06 09:29:122024-12-06 09:29:12Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern
Diese Woche steht im Zeichen eines besonders wichtigen Datums: dem 9. November. An diesem Tag jährt sich die Pogromnacht von 1938, mit der die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann. Für uns ist dieser Tag Mahnung und Auftrag zugleich: Jüdisches Leben in Deutschland muss sicher und frei sein. Es darf nie wieder geschehen, dass jüdische Bürger:innen in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen.
Es ist uns ein großes Anliegen, an diesem historischen Tag ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Gerade in der aktuellen Situation ist dies notwendiger denn je. Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der darauf folgenden Reaktion Israels haben antisemitische Übergriffe in Deutschland erschreckend zugenommen. Viele Jüdinnen und Juden berichten von Bedrohungen und Unsicherheiten im Alltag – ein Zustand, der für uns absolut inakzeptabel ist. Der Bundestag berät deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag der Koalition, der unsere besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland unterstreicht.
Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus: von der verstärkten Beobachtung antisemitischer Hetze in den sozialen Medien über den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zu mehr Bildungsangeboten, die junge Menschen über die historische und aktuelle Bedeutung des Schutzes jüdischen Lebens aufklären. „Nie wieder“ darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz jüdischer Gemeinden und die Sicherheit jüdischer Mitbürger:innen oberste Priorität genießen, wachsam bleiben und Verantwortung übernehmen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2024-11-08 08:44:242024-11-08 08:44:24Für ein sicheres jüdisches Leben in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats und schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beraten, der das höchste Gericht durch eine Grundgesetzänderung absichern soll. So wollen wir es vor Angriffen antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie etwa in Polen und Ungarn vorkommen, schützen. Der Entwurf sieht vor, die wichtigsten Strukturen des Gerichts in die Verfassung aufzunehmen. Dazu gehören die Zusammensetzung mit zwei Senaten, die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Altersgrenze. Änderungen an diesen Grundsätzen sollen künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sein. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Wahl der Richter zu verhindern.
In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in 1. Lesung beraten.
Zum 1. Juli 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Paragraf 184b des Strafgesetzbuches – StGB) grundlegend neugefasst. Der Strafrahmen wurde erhöht, alle entsprechenden Taten sind demzufolge „Verbrechen“.
Damals wurde das Sexualstrafrecht verschärft, wie etwa die verschärften Höchststrafen von bis zu zehn Jahren. Dies wird beibehalten. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir aber auf Fehlwirkungen in der Praxis. Denn es gibt Fälle, in denen die Strafe nicht im Verhältnis zur Tat steht. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen kann auch in diesen Fällen das Verfahren nicht eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material weiterschicken, das sie bei ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern gefunden haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, über die Straftaten aufzuklären oder einen Missbrauch zu verhindern. Ebenfalls betroffen sind Missbrauchsopfer selbst, die Missbrauchsdarstellungen nie gelöscht haben. Auch der durch bestimmte Handyeinstellungen verursachte automatische Download von Fotos in einer Chat-Gruppe kann eine Strafbarkeit begründen, selbst wenn der Inhalt nachweislich nie angeschaut wurde.
Diese Fälle binden erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – Ressourcen, die bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten dringend benötigt werden. Aus diesem Grund unterstützen zurecht auch die Justiz- und Innenminister der Länder genau wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwaltschaft eine Änderung des Gesetzes. Damit die Strafverfolgungsbehörden wieder angemessen auf diese Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit reagieren können, soll nun die Mindeststrafe auf sechs Monate festgelegt werden. So sollen Verfahren im Einzelfall wieder eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2024-03-15 09:44:442024-03-15 09:44:44Anpassung der Mindeststrafen des § 184b
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Wir haben es noch in der Großen Koalition, nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich.
Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.
Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen, und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.
Diese Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend beraten. Weitere Informationen gibt es hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-10-20 14:22:332023-10-20 14:22:33Lobbyregister wird verschärft
Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.
Künftig können zuständige Behörden Disziplinarmaßnahmen aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben.
Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert. Weitere Informationen gibt es hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-05-12 14:28:482023-05-12 14:28:48Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen