Inneres und Justiz – Oliver Kaczmarek, Md

Anpassung der Mindeststrafen des § 184b

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In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in 1. Lesung beraten.

Zum 1. Juli 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Paragraf 184b des Strafgesetzbuches – StGB) grundlegend neugefasst. Der Strafrahmen wurde erhöht, alle entsprechenden Taten sind demzufolge „Verbrechen“.

Damals wurde das Sexualstrafrecht verschärft, wie etwa die verschärften Höchststrafen von bis zu zehn Jahren. Dies wird beibehalten. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir aber auf Fehlwirkungen in der Praxis. Denn es gibt Fälle, in denen die Strafe nicht im Verhältnis zur Tat steht. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen kann auch in diesen Fällen das Verfahren nicht eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material weiterschicken, das sie bei ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern gefunden haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, über die Straftaten aufzuklären oder einen Missbrauch zu verhindern. Ebenfalls betroffen sind Missbrauchsopfer selbst, die Missbrauchsdarstellungen nie gelöscht haben. Auch der durch bestimmte Handyeinstellungen verursachte automatische Download von Fotos in einer Chat-Gruppe kann eine Strafbarkeit begründen, selbst wenn der Inhalt nachweislich nie angeschaut wurde.

Diese Fälle binden erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – Ressourcen, die bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten dringend benötigt werden. Aus diesem Grund unterstützen zurecht auch die Justiz- und Innenminister der Länder genau wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwaltschaft eine Änderung des Gesetzes. Damit die Strafverfolgungsbehörden wieder angemessen auf diese Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit reagieren können, soll nun die Mindeststrafe auf sechs Monate festgelegt werden. So sollen Verfahren im Einzelfall wieder eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010540.pdf

Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Wir haben es noch in der Großen Koalition, nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich.

Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen, und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Diese Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen

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Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.

Künftig können zuständige Behörden Disziplinarmaßnahmen aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben.

Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert. Weitere Informationen gibt es hier.

Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch reformieren

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Das Sanktionenrecht soll reformiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Deshalb brachte die Bundesregierung in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.

In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen angestiegen, d.h. Freiheitsstrafen, die verhängt werden, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um den Strafvollzug zu entlasten, sollen diese deutlich reduziert werden: Künftig soll dann bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden, derzeit ist das Verhältnis eins zu eins. Auch ergänzende Maßnahmen, wie Sozialarbeit, sollen dabei helfen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Wir werden uns im parlamentarischen Prozess für eine noch bessere Unterstützung bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen.

Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.

Weiter soll im Maßregelrecht enger gefasst werden, unter welchen Voraussetzungen die Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden kann. Die Entziehungskliniken sind massiv überlastet und für tatsächlich sucht-kranke Straftäter fehlen Therapieplätze. Es droht, dass diese freigelassen werden müssen, weil für sie kein Klinikplatz frei ist. Durch die Reform soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren. Da ambulante Therapien Rückfälle reduzieren können, wird darüber hinaus die Möglichkeit einer Therapieweisung, beispielsweise für eine Bewährungsaussetzung, ausdrücklich eröffnet.

Weitere Informationen gibt es hier.

Zugang zu Bildung und Forschung für Geflüchtete erleichtern

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In einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe im Bereich Bildung und Forschung machen wir Solidarität konkret.

Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und unterstützen dafür die Bundesländer mit einer Milliarde Euro für Kosten der Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. In den Haushaltsverhandlungen konnten wir erreichen, dass Studierende sowie Wissenschaftler*innen durch zusätzliche 38 Millionen Euro für internationale Stipendienprogramme unterstützt werden. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Auszubildende aus der Ukraine einzustellen sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen.

Damit Geflüchtete einen möglichst guten Start haben, appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Das gilt besonders für Erzieher*innen, Lehrer*innen, Studierende und Wissenschaftler*innen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen.

Den Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-ukrainische-fluechtlinge-bildung-894650

Jede Frau soll gewaltfrei leben

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Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Das muss sich ändern! Wir machen uns stark für ein gewaltfreies Leben aller Frauen. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauen-rechte zu kämpfen. Wir verurteilen das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns oberste Priorität.

Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

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Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern im Bund, brachte diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit werden verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt. Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.

Den Gesetzesentwurf, der in dieser Woche diskutiert wurde, können Sie hier nachlesen: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (bund.de) .

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

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Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftäter*innen und Gefährder*innen durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt daher die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB auf. Damit können Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Außerdem haben wir über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beraten. Mit diesem wurden die grundrechts- und menschenrechtswidrigen Urteile aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene geschaffen.

Bundeswehreinsätze in Mali

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Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für die Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Die zahlreichen Konflikte vor Ort können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen. Die Vereinten Nationen gehen aktuell von mehr als sechs Millionen Menschen in Mali aus, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Die Bundeswehr wird auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Seit 2013 beteiligt sich Deutschland deshalb an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und die staatlichen Strukturen sowie die Daseinsvorsorge zu stärken. Beide Missionen unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Seit 2013 wurden im Rahmen von EUTUM Mali über 14.000 malische Soldat*innen ausgebildet und militärisch beraten. Angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen sowie fehlender Garantien, dass von der EU ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte vorübergehend auszusetzen. Die Mission wird künftig im Nachbarland Niger fortgeführt. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen ist weiterhin ausgeschlossen. Das Mandat wird von 600 auf 300 Soldat*innen abgesenkt und bis zum 31. Mai 2023 verlängert.