Eine Organtransplantation ist häufig die einzige Möglichkeit, schwer kranken Menschen das Leben zu retten oder ihre Lebensqualität entscheidend zu verbessern. Angesichts der langjährigen Wartezeiten auf ein passendes postmortal gespendetes Organ stellt sich in zahlreichen Fällen die Frage nach einer Lebendorganspende. Mit der in dieser Woche beschlossenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes erweitern wir nun die Möglichkeiten der Lebendorganspende, insbesondere durch die Einführung der Überkreuzspende. Damit verbessern wir die Chancen auf eine passende Spenderniere und verkürzen Wartezeiten für viele Patientinnen und Patienten.
Wir sorgen per Gesetz dafür, dass qualifizierte Fachkräfte schneller dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden – in der Versorgung der Menschen. Mit weniger Bürokratie, klareren Verfahren und digitalen Lösungen wird der Weg in den Beruf spürbar erleichtert, ohne Abstriche bei Qualität und Patientenschutz zu machen. Das ist ein konkreter Schritt, um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam anzugehen und die Versorgung vor Ort zu sichern.
Mit dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes schaffen wir endlich Klarheit und Verlässlichkeit für die Krankenhauslandschaft. Unser Kurs bleibt eindeutig: bessere medizinische Qualität, transparente Standards und eine Versorgung, auf die sich die Menschen überall im Land verlassen können. Wir machen die Krankenhäuser fit für die Zukunft – angesichts von demografischem Wandel und Fachkräftemangel durch effizientere Strukturen und klare Zuständigkeiten. Gleichzeitig sorgen wir für finanzielle Stabilität: Der Transformationsfonds wird künftig aus Bundesmitteln finanziert und entlastet die Krankenkassen um bis zu 25 Milliarden Euro.
Gute Versorgung braucht starke Pflege – und genau das setzen wir durch. Pflegepersonaluntergrenzen bleiben verbindlich, und das Pflegebudget fließt konsequent dorthin, wo es hingehört: zu den Patientinnen und Patienten am Bett. Pflege darf nicht länger Aufgaben finanzieren, die nichts mit Pflege zu tun haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2026-03-06 11:21:062026-03-06 11:21:06Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Reformklarheit für die Krankenhauslandschaft
Postinfektiöse Erkrankungen wie ME/CFS und Long-CoViD haben über eine lange Zeit nicht den Stellenwert in der Forschungsförderung erhalten, der ihnen zusteht. Viele Betroffene haben sich in den vergangenen Jahren und auch im Nachgang der Pandemie nicht richtig wahrgenommen gefühlt. Eine postinfektiöse Erkrankung ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein schweres Leiden und eine immense Belastung.
Jetzt haben wir in den aktuellen Haushaltsverhandlungen einen Durchbruch erzielt. Auf Grundlage eines Konzeptes, das vor allem Prof. Karl Lauterbach (SPD) entwickelt hat, haben wir durchgesetzt, dass die Bundesregierung im Laufe eines Jahrzehnts jährlich 50 Millionen zur Erforschung postinfektiöser Erkrankungen bereitstellen kann, insgesamt also bis zu einer halben Milliarde Euro. Unser oberstes Ziel ist es, den betroffenen Patientinnen und Patienten Wege für eine bessere Behandlung und Therapie zu eröffnen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2025-11-14 14:24:072025-11-14 14:24:31Haushaltsausschuss bringt Forschungsdekade für postinfektiöse Erkrankungen auf den Weg
In 1. Lesung hat der Bundestag über den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes debattiert. Damit wird die Krankenhausreform gezielt weiterentwickelt, ohne die ursprünglichen Ziele zu verwässern. Verlängerte Übergangsfristen und eine angepasste Einführung der Vorhaltevergütung sorgen dafür, dass Krankenhäuser die Reform praktikabel umsetzen können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Ein wesentlicher Fortschritt ist die neue Finanzierung: Der Transformationsfonds wird aus Bundesmitteln gespeist und entlastet damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem schafft das Gesetz klare und verantwortungsvolle Regeln für Ausnahmen und Kooperationen, insbesondere im ländlichen Raum. Leistungsgruppen können durch die Länder künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen zugewiesen werden und Zusammenschlüsse zwischen Klinikstandorten werden dort ermöglicht, wo sie medizinisch und strukturell sinnvoll sind. In den weiteren parlamentarischen Verhandlungen wird sichergestellt, dass die Qualität der Versorgung für die Patientinnen und Patienten weiterhin im Mittelpunkt steht.
Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patientinnen und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärztinnen und Hausärzte gebraucht. Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet. Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.
Details zum Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) können Sie hier nachlesen.
In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.
Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden. Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Durch den wachsenden Online-Handel steigt die Zahl der verschickten Pakete. Um die Zusteller:innen besser vor Gesundheitsrisiken durch zu schweres Tragen zu schützen, wollen wir, dass Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm künftig immer von zwei Personen befördert werden müssen. Dazu soll das Postgesetz geändert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen bringen wir in dieser Woche in den Bundestag ein.
Wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen, tritt die Neuregelung zum 1. Juli 2025 in Kraft.
In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.
Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2024-06-28 09:30:402024-06-28 09:30:40Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern