Mindestfüllstände für Gasspeicher schaffen Sicherheit

Deutschland verfügt über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Die rund 24 Milliarden Kubikmetern Speicher sichern Jahr für Jahr die Gasversorgung in Deutschland. Trotz des hohen Speichervolumens verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand. Dies führt unter anderem zu den aktuell stark gestiegenen Gaspreisen für Verbraucher:innen und Unternehmen. Die Ursache hierfür ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gasmarkt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher.

In dieser Woche haben wir abschließend einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen beraten, der die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet (zum 1. August: 65 Prozent; zum 1. Oktober: 80 Prozent; zum 1. Dezember: 90 Prozent, 1. Februar: 40 Prozent). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der sogenannte Marktgebietsverantwortliche – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland –, der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.

In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden (so genannte „Strategic Storage Based Options, SSBOs). Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.
Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001024.pdf