Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch reformieren

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Das Sanktionenrecht soll reformiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Deshalb brachte die Bundesregierung in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.

In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen angestiegen, d.h. Freiheitsstrafen, die verhängt werden, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um den Strafvollzug zu entlasten, sollen diese deutlich reduziert werden: Künftig soll dann bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden, derzeit ist das Verhältnis eins zu eins. Auch ergänzende Maßnahmen, wie Sozialarbeit, sollen dabei helfen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Wir werden uns im parlamentarischen Prozess für eine noch bessere Unterstützung bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen.

Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.

Weiter soll im Maßregelrecht enger gefasst werden, unter welchen Voraussetzungen die Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden kann. Die Entziehungskliniken sind massiv überlastet und für tatsächlich sucht-kranke Straftäter fehlen Therapieplätze. Es droht, dass diese freigelassen werden müssen, weil für sie kein Klinikplatz frei ist. Durch die Reform soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren. Da ambulante Therapien Rückfälle reduzieren können, wird darüber hinaus die Möglichkeit einer Therapieweisung, beispielsweise für eine Bewährungsaussetzung, ausdrücklich eröffnet.

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