Mit dem Gebäudeenergiegesetz die Klimawende schaffen

,

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Ampelfraktionen haben sich auf Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen. Lebensnahe Ausnahme- und Übergangsregelungen für die Vielfalt von Lebenslagen und eine sozial gerechte Förderung sind feste Bestandteile der Reform.

Durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll es mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden geben: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Investitionen in neue Heizungen werden breit gefördert. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Der Entwurf des GEG wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.