Rückführungen verbessern

Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon kommen allein aus der Ukraine. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter: innen und Gefährder: innen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, wird künftig die schnellere Rückführung von Ausländer: innen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden werden entlastet. Damit setzen wir auch Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) um. Vorgesehen sind dabei Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht. Durchsetzen konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen als SPD-Fraktion, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir auch erreichen, dass den Ausländer: innen verpflichtend eine anwaltliche Vertretung im Abschiebungshaftverfahren und Verfahren des Ausreisegewahrsams bestellt wird, damit sie ihre Rechte geltend machen können. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus noch Erleichterungen bei den bisher bestehenden Arbeitsverboten sowie eine teilweise Umsetzung der MPK-Beschlüsse zum Asylbewerberleistungsgesetz in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier