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Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Auf Initiative von SPD und Union befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestags am Donnerstag mit dem Thema Rüstungsexporte. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen beide Fraktionen den Willen, für mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen zu sorgen. Dazu soll künftig der jährliche Rüstungsexportbericht früher veröffentlicht (vor der Sommerpause des Folgejahres statt am Ende des Folgejahres) und durch einen Zwischenbericht im Herbst für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden.

Nach dem Grundgesetz ist für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten die Bundesregierung, federführend das Bundeswirtschaftsministerium, zuständig. Besonders sensible Rüstungsexportentscheidungen werden vom Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen. Die Tagesordnungen und Protokolle dieses Gremiums unterliegen der Geheimhaltung.

In Zukunft soll der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates zeitnah informiert werden. So kann mehr Transparenz geschaffen werden. Die abschließenden Genehmigungsentscheidungen sollen dem Bundestag unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates schriftlich zugeleitet werden. Dabei müssen die Art des Exportgutes, die Anzahl der genehmigten Güter und das Endempfängerland genannt werden.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der Koalitionspartner schon in diesem Jahr umzusetzen.

Unseren Antrag finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf

Rüstungsexporte parlamentarisch kontrollieren

Verschiedene Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung der jüngsten Vergangenheit haben kontroverse Diskussionen und massive Kritik ausgelöst. Dabei hat sich wieder gezeigt, dass es derzeit an angemessenen parlamentarischen Beteiligungsrechten und an einer Transparenz fehlt, die der Bedeutung und Brisanz solcher Entscheidungen angemessen wären. So hat die Bundesregierung den Rüstungsexportbericht 2010 wiederum sehr spät, fast zwei Jahre nach Beginn des Berichtzeitraums, vorgelegt.

Die trotz vorgesehener Geheimhaltung öffentlich gewordenen Exportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates (BSR) für Leopard-II-Panzer nach Saudi- Arabien und das Auftauchen von Gewehren aus deutscher Produktion in Libyen zeigen die politische Brisanz von Waffenlieferungen klar auf. Einmal mehr wurden die fehlende Transparenz und der Mangel an verbindlich geregelten Informations-, Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages über Rüstungsexportentscheidungen des BSR sichtbar.

Mit ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, bei Rüstungsexporten eine restriktive Genehmigungspraxis anzuwenden. Der Bundestag soll umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für Rüstungsexportentscheidungen erhalten. Ein vertrauliches parlamentarisches Gremium ist zu schaffen. Es soll über wichtige anstehende Entscheidungen des Bundessicherheitsrats informiert werden. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung muss spätestens drei Monate nach dem Kalenderjahr veröffentlicht werden. Deutsche Standards dürfen nicht durch europäische Regelungen aufgeweicht werden. Unternehmen müssen bei der Beantragung von Rüstungsexportgenehmigungen über Parteispenden Auskunft geben.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/091/1709188.pdf