Schlagwortarchiv für: Fachkräfte

Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft

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Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.

Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.

Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.

Weitere Informationen gibt es hier.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

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Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftäter*innen und Gefährder*innen durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Das Plenum des Deutschen Bundestags beriet in dieser Woche über einen weiteren Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der vorsieht, in Deutschland ein Einwanderungsgesetz zu verabschieden. Die Überalterung unserer Gesellschaft ist eine große Herausforderung für stabile Renten und die Versorgung unserer Betriebe mit qualifizierten Arbeitnehmern. Deswegen braucht die Bundesrepublik ebenfalls Einwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die durch ein Einwanderungsgesetz geregelt werden kann. Das ist auch zentral, um politisches Asyl endlich klar von Einwanderung zu unterscheiden.

Die SPD schlägt in einem ersten Schritt ein Punktesystem vor, das die Einwanderung von Fachkräften nach transparenten Kriterien bedarfsgerecht steuert. Das Punktesystem soll zunächst neben den bisher geltenden Rechtsvorschriften bestehen und ein flexibles Steuerungsinstrument ergänzen. Unser langfristiges Ziel ist es, durch schrittweise Vereinfachung, Reform und Überführung der bisherigen Einwanderungsregeln ein umfassendes Einwanderungsgesetz zu schaffen. Dieses ist dann in ein Gesamtkonzept Migration einzubetten, das die wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen ebenso beinhaltet wie die Verbesserung der Integration in Deutschland.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Wie im Mai 2016 angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen konkreten Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Deutschland droht eine Überalterung seiner Gesellschaft, die unsere sozialen Sicherungssysteme vor ernste Herausforderungen stellt. Gleichzeitig ist unsere Wirtschaft dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Wir wollen darauf nicht nur antworten, indem wir unsere Arbeitskräfte vor Ort besser mobilisieren und qualifizieren, sondern auch indem wir gesetzliche Regelungen festschreiben, die die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten fördert. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, ein Punktesystem einzuführen, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte berücksichtigt. Das Kontingent soll zunächst auf 25.000 Personen beschränkt bleiben, wobei Aufenthaltsgenehmigungen zeitlich befristet wären. Auf diese Weise sollen bisher geltende Rechtsvorschriften sinnvoll ergänzt werden und eine klare Abgrenzung zwischen Einwanderung und politischem Asyl ermöglicht werden.

 

Den Entwurf finden Sie hier.