Schlagwortarchiv für: Klimaschutz

Ausweitung der LKW-Maut

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Seit 2005 wird in Deutschland eine LKW-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet.

Mit den nun vorgelegten Änderungen wird die LKW-Maut künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So wird ein starker Anreiz gesetzt, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Nutzfahrzeuge verursachen derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor.

Das Mautänderungsgesetz sieht einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vor. Darüber hinaus soll die LKW-Maut ab Juni 2024 auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prognostiziert durch diese Aufschläge Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 7,62 Milliarden Euro jährlich, die sich bis einschließlich 2027 auf rund 30 Milliarden Euro addieren. Diese Summe soll überwiegend in die Schiene investiert werden. Damit wird der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße endlich aufgebrochen – Straße finanziert künftig nicht mehr ausschließlich Straßeninfrastrukturvorhaben.

Der Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Flächendeckende Wärmeplanung – Die Wärmewende gemeinsam meistern

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Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften und leben. Das haben wir im Klimaschutzgesetz durchgesetzt. Nun müssen wir alles daransetzen, dieses Ziel auch zu erreichen. Das heißt vor allem, auf fossile Energieträger zu verzichten. Dabei spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Das Heizen in unseren Gebäuden ist für einen großen Teil unserer Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, denn hier werden sehr viele fossile Energieträger verbraucht. Das heißt: Ohne Wärmewende im Gebäudesektor wird es keine Klimaneutralität geben. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in erster Lesung beraten.

Laut Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen  Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden. Neben der Wärmeplanungspflicht legt der Gesetzentwurf das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dies ergänzt die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Wir haben den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld

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Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.

G20-Gipfel in Hamburg

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Anfang Juli findet in Hamburg der G20-Gipfel statt und auch der Bundestag befasste sich mit diesem Ereignis. In der Debatte machte die SPD-Bundestagsfraktion deutlich, welche Signale von diesem Treffen ausgehen müssen. Wir erwarten von der Bundeskanzlerin, deutlich zu machen, dass US-Präsident Donald Trump mit seiner ablehnenden Haltung zum Klimaschutz isoliert dasteht. Außerdem brauchen wir ein Signal des Aufbruchs für Afrika. Es darf nicht nur darum gehen, Investitionspartnerschaften mit afrikanischen Staaten voranzubringen, sondern es braucht in einigen Fällen auch weiterhin Entwicklungszusammenarbeit und schnelle humanitäre Hilfe. Dafür sollte die Bundeskanzlerin die finanzkräftigsten Länder der Welt hier für konkrete Zusagen in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch, dass endlich das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet wird. Deswegen fordern wir, die Mitgliedsstaaten sollten sich dazu verpflichten, automatisch ihren Finanzierungsanteil zu leisten, bis der jährliche Bedarf des UNHCR gedeckt ist. So könnte die internationale Gemeinschaft bei humanitären Krisen und Hungersnöten schneller helfen. Dazu leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unterschiedlicher Regionen und damit auch zur Sicherheitspolitik.

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

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Im Dezember 2015 einigten sich die Regierungen der Welt in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen. Es ist in vielen Bereichen wegweisend: Erstmals gelang es, die unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen der Industrie-, Schwellen-, und Entwicklungsländer nach Wohlstand und Wachstum gemeinsam mit den Erfordernissen des Klimaschutzes unter ein Hut zu bringen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die zusammen 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Damit Deutschland seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet, hat die Koalition den Gesetzentwurf eingebracht, um das Abkommen von Paris zu beschließen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf eine Reduzierung der Treibhausgase mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität. Innovation und Investitionen in den Klimaschutz beschleunigen die Modernisierung, die damit auch Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze sichert.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz

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Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris waren am Donnerstag das Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. In Paris ist es erstmals gelungen, ein völkerrechtlich verbindliches Ziel zum Klimaschutz zu verankern. Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Weltgemeinschaft, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und wenn möglich nicht über 1,5 Grad Celsius ansteigen zu lassen.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, werden nun ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Wichtig ist: Das Abkommen überwindet die klimapolitisch veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig enthält es feste Zusagen, um die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel konkret zu unterstützen. Die Welt hat mit dem Abkommen von Paris ein entscheidendes Signal für den Klima-schutz gesetzt.

Unser Dank gilt unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit ihrer hervorragenden engagierten Arbeit hat sie wesentlich zum Erfolg des Klimagipfels beigetragen. Nun gilt es, das Mögliche zu tun, um die ambitionierten Ziele des Abkommens tatsächlich in der Realität umzusetzen. Dies liegt in der Verantwortung der ganzen Weltgemeinschaft. Uns in Deutschland bestärkt die Klimavereinbarung darin, die von der SPD angestoßene Energiewende hin zu einem Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz konsequent fortzusetzen.

In einer Pressemitteilung erläutern die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Fraktion die Bedeutung der Ergebnisse für deutsche Klimapolitik: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/paris-tritt-den-weg-zur-dekarbonisierung-fest

Klima-Gipfel in Paris

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Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.

Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.

Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris

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Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.

Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz

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Der Schutz von Mensch und Umwelt haben absolute Priorität bei der Anwendung neuer Technologien. Dies gilt auch für die Gasförderung in tiefergelegenen Gesteinsschichten durch hydraulisches Aufbrechen von Gesteinsschichten, kurz „Fracking“. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun ein gemeinsames Regelpaket vorgelegt haben, das zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und die potenziellen Gefahren durch Fracking sehr ernst!

Das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – das beispielsweise in den USA angewendet wird – bleibt generell und auf Dauer verboten. Nach 2018 können kommerzielle Bohrungen bis zu einer Tiefe von 3000 Metern nur dann durch die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission zuvor deren Unbedenklichkeit bestätigt hat. Die Bundesländer erhalten einen Ermessensspielraum, diese Reglung noch zu verschärfen. Sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, oder Naturschutzgebiete sind von vornherein als potenzielle Fördergebiete ausgeschlossen. Damit werden in Deutschland insgesamt die weltweit strengsten Auflagen für Fracking gelten.

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.