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Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

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Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.

Einsetzung einer Kommission zur Mandatierung von Auslandseinsätzen

Auf Antrag von CDU, CSU und SPD beriet der Deutsche Bundestag am Freitagvormittag über die Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“.  Die Kommission soll prüfen, wie vor dem Hintergrund fortschreitender militärischer Integration in NATO und EU auch weiterhin die Rechte des Parlamentes  gesichert werden können.

Die Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über den Einsatz von Streitkräften im Ausland ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. In Deutschland hat das Parlament weitreichende Entscheidungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Ausland. Deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarmee bezeichnet.

Grundsätzlich gilt der Parlamentsvorbehalt, das heißt, dass Soldaten nicht ohne Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsätze entsendet werden dürfen, bei denen sie in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder eine Einbeziehung zu erwarten ist.

Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes einen Antrag mit detaillierten Angaben über die geplante Zahl der Soldaten, deren Fähigkeiten, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Kosten im Deutschen Bundestag einbringen.

Die Kommission soll nun rechtlich und politisch prüfen, ob Handlungsbedarf für eine Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes besteht. Dabei sollen auch die verfassungsmäßigen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung und eine Unterscheidung der Beteiligung je nach Art des Einsatzes geprüft werden.

Über das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten und die Rolle von Bundeswehreinsätzen in diesem Zusammenhang möchte ich mit Ihnen auch im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, am 26. März 2014 um 19:30 Uhr in der „Schwankhalle“ des Zentrums für Innovation und Bildung (zib) in Unna diskutieren.

Ihre Meinung zu diesem Thema ist mir sehr wichtig.

Den Antrag zur Einsetzung der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800766.pdf

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Einen Bericht der Fraktion zum Thema können Sie hier aufrufen: http://www.spdfraktion.de/themen/kommission-zur-mandatierung-von-auslandseins%C3%A4tzen