Mehr Flexibilität bei Elternzeit und Elterngeld

Eine moderne Familienpolitik und eine familienfreundliche Arbeitswelt muss unter-schiedlichen Lebensentwürfen von Eltern besser Rechnung tragen. Deshalb wollen wir mit dem vorliegendem Gesetzentwurf Elternzeit und Elterngeld flexibler gestalten. Fakt ist: Rund 60 Prozent der Paare mit kleinen Kindern wünschen sich eine partnerschaftliche Organisation von Familie. Tatsächlich gelingt es nur gut 14 Prozent, dies auch in die Realität umzusetzen.

Mit dem ElterngeldPlus, einer Weiterentwicklung des bisher bekannten Elterngeldes,  unterstützen wir Mütter und Väter beim schnellen Wiedereinstieg in den Beruf und setzen gleichzeitig Anreize für eine partnerschaftliche Organisation von Familie. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern wie bisher bereits während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten können. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich weiterhin zwar die Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes, doch im Gegenzug verdoppelt sich nun die Zeit der Elterngeldförderung. Konkret heißt das: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Das Elterngeld Plus bringt eine neue Qualität in die Familienpolitik. Die Einführung des Partnerschaftsbonus ermöglicht eine Verlängerung der Bezugszeit um vier Monate. Ausgezahlt werden diese, wenn beide Eltern vier Monate lang parallel  25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und sich so in dieser Zeit die Betreuung des Kindes aufteilen können.

Die Flexibilisierung der Elternzeit bringt insgesamt mehr Zeitsouveränität für Eltern. Sie können künftig ihren Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung oder auf eine Auszeit leichter realisieren, bis das Kind acht Jahre alt ist. Das hilft zum Beispiel dann, wenn Eltern sich rund um die Einschulung mehr Zeit für ihr Kind nehmen wollen.

Dieser Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu Familienarbeitszeiten. Wir brauchen für eine bessere Vereinbarkeit von Leben und Arbeit neue Arbeitszeitnormen. Das gilt für die Eltern kleiner Kinder genauso wie für die Eltern größerer Kinder und auch für Beschäftigte, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.

 

Das ElterngeldPlus: Die wichtigsten Änderungen

  Aktuell Ab 1.1.2015
Bezugsdauer Maximal 14 Monate, aber geringeres Elterngeld bei paralleler Teilzeitbeschäftigung Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Bezugszeitraum auf 24 Monate, keine finanziellen Einbußen beim Elterngeld durch Teilzeit
Aufteilung Elternzeit In den meisten Fällen: 12 Monate Mutter, 2 Monate Vater Bei partnerschaftlicher Aufteilung sind 4 Monate zusätzlicher Bezug möglich
Zeitraum Elternzeit Bis zum 3. Geburtstag des Kindes kann für maximal 12 Monate eine unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes kann für maximal 24 Monate eine unbezahlt Auszeit vom Job genommen werden

 

Den Gesetzentwurf zum ElterngeldPlus finden Sie hier.