Abgeordnetendiäten

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Der Deutsche Bundestag hat sich dafür entschieden, für seine Mitglieder das seit dem 16. Juli 2014 geltende Verfahren zur Anpassung der Aufwandsentschädigung beizubehalten. Demnach wird die monatliche Zahlung immer zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, Bezugsgröße ist das Gehalt eines einfachen Richters am Bundesgerichtshof. Gegenwärtig beträgt die Aufwandsentschädigung für Bundestagsabgeordnete 9541,74 Euro brutto.

 

Die Regelung war seinerzeit eingeführt worden, damit die Diäten nicht willkürlich, sondern anhand von objektiven Daten, also der realen Entwicklung von Löhnen und Gehältern, erfolgt. Damit steigen die Diäten nicht höher als die Einkommen im vorangegangenen Jahr.

 

Das Gesetz finden Sie hier.