Wohnen – Oliver Kaczmarek, Md

Bezahlbares Wohnen sichern – jetzt handeln

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Mieten steigen rasant und belasten viele Menschen massiv – besonders in Städten.  Deshalb setzen wir auf einen klaren Dreiklang: schneller bauen, Gemeinwohl stärken, Mieterinnen und Mieter schützen. Wir bringen Tempo in den Wohnungsbau – mit Rekordinvestitionen in sozialen Wohnraum, schnelleren Genehmigungen und neuen Programmen, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Gleichzeitig stärken wir das Gemeinwohl: Kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und eine neue Wohngemeinnützigkeit sorgen dafür, dass Wohnraum dauerhaft bezahlbar bleibt – statt Renditeinteressen zu dominieren. Und wir schützen Mieterinnen und Mieter konkret: Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen werden geschlossen, Kurzzeitvermietungen eingeschränkt und überhöhte Mietsteigerungen begrenzt. Niemand soll seine Wohnung wegen kurzfristiger Krisen verlieren. Klar ist aber auch: In besonders angespannten Städten braucht es mehr. Deshalb wollen wir den Ländern ermöglichen, stärkere Instrumente wie Mietendeckel einzuführen. Unser Ziel: Ein Wohnungsmarkt, der für alle funktioniert – nicht für die höchste Rendite, sondern für das Gemeinwohl.

Dazu gibt es einen aktuellen Beschluss des SPD-Parteivorstandes.

 

Wir schützen Mieterinnen und Mieter

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Wir haben zwei wichtige Erfolge für Mieterinnen und Mieter erkämpft: Das Bundeskabinett hat das lang erwartete Mietrecht-II-Paket verabschiedet. Jetzt ist der Bundestag am Zug, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu verabschieden. Damit bringen wir die größte Mietrechtsreform der letzten zehn Jahre auf den Weg. Wir werden Kurzzeitvermietungen und möbliertes Wohnen stärker regulieren und so verhindern, dass Vermieter die Mietpreisbremse umgehen. Gleichzeitig begrenzen wir Indexmietverträge und sorgen dafür, dass bei unverschuldeten Mietrückständen kein Wohnungsverlust mehr droht.

Bei den Verhandlungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz haben wir durchgesetzt, dass Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zwischen Vermietern und Mietern halbiert werden. Damit schützen wir Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen und klimaschädlichen Entscheidungen ihrer Vermieter. Wenn Vermieter sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden, zahlen sie in Zukunft einen Teil der Heizkosten. Das gab es so noch nie im Mietrecht und ist ein echter Paradigmenwechsel.

Eckpunkte Novelle Baugesetzbuch

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Mit der Einigung im Koalitionsausschuss zur Novelle des Baugesetzbuchs setzen wir ein starkes Signal: Bauen wird in Deutschland einfacher, schneller und günstiger. Es ist gut, dass wir handeln, denn der Traum vom eigenen Zuhause muss für die Menschen erreichbar sein und kein leeres Versprechen darstellen. Den zu hohen Mieten begegnen wir mit zusätzlichem Wohnraum. Gleichzeitig stärken wir Sicherheit und sozialen Zusammenhalt in unseren Innenstädten und Quartieren. Schrottimmobilien haben oft verheerende Auswirkungen auf ganze Nachbarschaften. Deshalb geben wir den Kommunen jetzt wirksame Instrumente und echte Durchgriffsrechte, um solche Missstände zu beseitigen.

Wohnen bezahlbar halten – Mietpreisbremse verlängert

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Wohnen darf kein Luxus sein. Wer arbeitet, muss sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können. Darum verlängern wir die Mietpreisbremse bis 2029 und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter. Doch wir wissen: Das reicht allein nicht aus. Deshalb arbeiten wir an einem umfassenden wohnungspolitischen Gesamtpaket. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietungen. Auch die Reform der Mietwuchervorschrift, der Schutz vor Umwandlungen und eine faire Modernisierungsumlage nehmen wir in den Blick.

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern

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In dieser Woche wurde auf den Weg gebracht, die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, bis Ende 2029 zu verlängern. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der in erster Lesung beraten wurde, erlaubt es den Ländern, ihre Mietpreisbremsenverordnungen rechtzeitig anzupassen.

Neu ist, dass Wohnungen bis Baujahr 2019 künftig von der Mietpreisbremse ausgenommen sind – statt wie bisher bis 2014. Damit profitieren mehr Mieter:innen von der Regelung, die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode ist notwendig, damit die Länder rechtzeitig ihre Verordnungen zur Mietpreisbremse erarbeiten können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die gesetzliche Grundlage verlängern, bestünde die große Gefahr, dass die Mietpreisbremse in den betroffenen Regionen für mehrere Monate außer Kraft gesetzt würde. Dies hätte nicht nur zur Folge, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unreguliert festgelegt werden könnten – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis maßgeblich ist.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Deutschlandtempo für den Wohnungsbau

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Der Mangel an Wohnungen, besonders in Großstädten, bleibt eine große Herausforderung. Um dies zu ändern, haben wir in dieser Woche in erster Lesung eine umfassende Reform des Baugesetzbuches beraten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Städte und Gemeinden sollen mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung, Aufstockung von Gebäuden und Ausweisung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum erhalten. Gleichzeitig werden die Verfahren digitaler und moderner gestaltet, um Zeit und Kosten zu sparen. Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa durch die Anordnung von Gründächern, spielen dabei eine zentrale Rolle.

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