Wohnen – Oliver Kaczmarek, Md

Wohnen bezahlbar halten – Mietpreisbremse verlängert

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Wohnen darf kein Luxus sein. Wer arbeitet, muss sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können. Darum verlängern wir die Mietpreisbremse bis 2029 und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter. Doch wir wissen: Das reicht allein nicht aus. Deshalb arbeiten wir an einem umfassenden wohnungspolitischen Gesamtpaket. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietungen. Auch die Reform der Mietwuchervorschrift, der Schutz vor Umwandlungen und eine faire Modernisierungsumlage nehmen wir in den Blick.

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern

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In dieser Woche wurde auf den Weg gebracht, die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, bis Ende 2029 zu verlängern. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der in erster Lesung beraten wurde, erlaubt es den Ländern, ihre Mietpreisbremsenverordnungen rechtzeitig anzupassen.

Neu ist, dass Wohnungen bis Baujahr 2019 künftig von der Mietpreisbremse ausgenommen sind – statt wie bisher bis 2014. Damit profitieren mehr Mieter:innen von der Regelung, die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode ist notwendig, damit die Länder rechtzeitig ihre Verordnungen zur Mietpreisbremse erarbeiten können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die gesetzliche Grundlage verlängern, bestünde die große Gefahr, dass die Mietpreisbremse in den betroffenen Regionen für mehrere Monate außer Kraft gesetzt würde. Dies hätte nicht nur zur Folge, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unreguliert festgelegt werden könnten – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis maßgeblich ist.

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Deutschlandtempo für den Wohnungsbau

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Der Mangel an Wohnungen, besonders in Großstädten, bleibt eine große Herausforderung. Um dies zu ändern, haben wir in dieser Woche in erster Lesung eine umfassende Reform des Baugesetzbuches beraten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Städte und Gemeinden sollen mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung, Aufstockung von Gebäuden und Ausweisung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum erhalten. Gleichzeitig werden die Verfahren digitaler und moderner gestaltet, um Zeit und Kosten zu sparen. Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa durch die Anordnung von Gründächern, spielen dabei eine zentrale Rolle.

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